Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes. Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Antrag/der Offerte beziehungsweise der Police und aus den Vertragsbedingungen.
Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes. Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Police und aus den Versicherungsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Chubb Affinity – Professional Protection, Kollektivversicherung nach VVG). - Schäden infolge Geisteskrankheiten, psychischen und neurotischen Erkrankungen sowie Depressionen - Schäden infolge Trunkenheit (Blutalkoholgehalt von mehr als 0,8 °/00) bzw. Konsum von nicht verordneten Medikamenten oder Betäubungsmitteln - Schäden infolge Schwangerschaft, Niederkunft und deren Komplikationen; - Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen als Berufssportler oder als Amateur mit Anerkennung durch den entsprechenden Sportverband. - Unfälle der versicherten Person bei der Ausübung von Gefahrensportarten. Diese sind z.B. Base-Jumping, Fullcontact-Wettkämpfe (bspw. Boxwettkämpfe), Karate-extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss), Downhill-Biking-Rennen, Rollbrettabfahrten (sofern wettkampfmässig oder auf Geschwindigkeit betrieben), Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten, Speedflying, Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern, Hydrospeed / Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend) und andere Aktivitäten mit vergleichbarem Risiko. - Unfälle der versicherten Person - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach Schweizer Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; - Unfälle bei Flügen ausserhalb des reinen Passagiertransports. Dies beinhaltet Flüge zur Ausübung von beruflichen Tätigkeiten in der Luft z.B. Fotografie, Vermessung, Suche und Rettung, Fernseh- und Filmproduktion, Lehrflüge, medizinische Transporte, Flüge zu Bohrinseln, landwirtschaftliche Flüge, Bauwesen und Observierung/Patrouille; - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes. Die vorliegende Versicherung dient dem Schutz des versicherten Leasing- bzw. Kreditnehmers (nachfolgend «Finanzierungsnehmer» genannt) als versicherte Person bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit sowie bei unverschuldeter vollständiger Arbeitslosigkeit (für «Secure4you+») gemäss AVB. Die Versicherungs- leistungen werden ausschliesslich an Santander Consumer Finance Schweiz AG (nachfolgend SCF genannt) als Versicherungsnehmerin, in Anrechnung bzw. in Abgeltung der im Leasing- bzw. Kreditvertrag (nachfolgend «Finanzierungsvertrag» genannt) zwischen SCF und dem Finanzierungsnehmer vereinbarten Zahlungsver- pflichtung, ausgerichtet. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die konkreten Leistungsvoraussetzungen, die Leistungsausschlüsse und der Leistungsumfang sind in den AVB abschliessend beschrieben. Die Versicherungsprämie wird durch SCF zusammen mit der monatlichen Rate gemäss Finanzierungsvertrag belastet. Die Prämienhöhe geht aus dem Finanzierungsvertrag mit SCF hervor. Die weiteren Pflichten der versicherten Person, insbesondere die Mitwirkungspflicht im Schaden- fall, sind in den AVB beschrieben.
Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes. Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Offerte bzw. dem vorliegenden Vertrag. Die Höhe der Prämie hängt von den im Versicherungsvertrag versicherten Risiken und dem gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes ab. Alle Angaben zur Prämie sind der Offerte, bzw. der Police zu ent- nehmen. Bei Abklärungen zum Versicherungsvertrag, wie beispielsweise betreffend die Prüfung von Versicherungs- leistungen, betreffend die Gefahrserhöhung oder die Anzeigepflichtverletzung hat die Versicherungsnehme- rin mitzuwirken und der LSM alle sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, diese bei Dritten zuhanden der LSM einzuholen und Dritte, falls erforderlich, schriftlich zu ermächtigen, der LSM die entsprechende Informationen, Unterlagen etc. auszuhändigen. Die LSM ist zudem berechtigt, eigene Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. Die LSM kann den Vertrag durch Kündigung beenden, wenn erhebliche Gefahrentatsachen durch die Versi- cherungsnehmerin beim Abschluss der Versicherung verschwiegen oder der LSM unrichtig mitgeteilt wur- den. Dieses Kündigungsrecht erlischt vier Wochen nach Kenntnisnahme von der Verletzung der Anzeige- pflicht. Im Falle von Versicherungsbetrug kann die LSM per sofort rückwirkend vom Versicherungsvertrag zurück- treten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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