Versicherte Unfälle und Berufskrankheiten Musterklauseln

Versicherte Unfälle und Berufskrankheiten. Die Versicherung erstreckt sich auf Berufs- und Nichtberufsunfälle einschliesslich Berufskrankheiten, die sich während der Vertragsdauer dieser Zusatzversicherung ereignen bzw. verursacht werden und die durch die UVG-Versicherung zu entschädigen sind. Ebenfalls mitversichert sind Unfälle im schweizerischen Militärdienst oder bei anderen unter die schweizerische Militärversicherung (MV) fallenden Tätigkeiten. Solche Unfälle gelten als Nichtberufsunfälle im Sinne des UVG. Ist die versicherte Person gemäss UVG für Nichtberufsunfälle versichert, erstreckt sich die Versicherung auch auf Un- fälle anlässlich einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit oder während der nachfolgenden Freizeit vor Wiederaufnahme der Arbeit beim versicherten Betrieb. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen nach Art. 3.1.3. und Art. 4.2.2. gemäss den vorliegenden AVB.