Grundlagen Der Versicherung Musterklauseln

Grundlagen Der Versicherung. Für alle in diesen Zusatzbedingungen nicht besonders geregelten Fragen gelten die Allgemeinen Versicherungsbe­ dingungen (AVB) der Grundversicherung Basic.
Grundlagen Der Versicherung fordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Art. 3 Abs. 1 ATSG). Grundlage der Versicherung bilden diese Versi- cherungsbedingungen. Ergänzend gilt das Bun- desgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Die Heilungskostenversicherung steht Personen offen, die − ihren Wohnsitz in der Schweiz haben; − über eine gültige obligatorische Krankenversi- cherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und eine gültige Unfallversicherung (Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversiche- rung [UVG] oder Unfalldeckung über die Kran- kenversicherung nach KVG) verfügen und − Inhaber bzw. Begünstigte eines TCS ETI Schutzbriefes «Einzelperson» oder «Familie» sind. Diese Voraussetzungen müssen bei Beginn der Versicherung und zum Zeitpunkt des Eintritts des versicherten Ereignisses erfüllt sein, ansons- ten besteht keine Versicherungsdeckung. Der Versicherte hat vor der Erbringung von Leistun- gen auf Verlangen des Versicherungsnehmers nachzuweisen, dass diese Voraussetzungen er- füllt sind. Ausgeschlossen sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die in einem EU-/EFTA-Land krankenversicherungspflichtig und gleichzeitig bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in der Schweiz eingetragen sind. Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Kör- per, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit zur Folge hat (Art. 4 ATSG).
Grundlagen Der Versicherung. 1.1 Ihr Versicherer
Grundlagen Der Versicherung. 1 Versicherungsträger ist die Agrisano Versicherungen AG.
Grundlagen Der Versicherung. 1 Für alle in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nicht besonders geregelten Fragen sind das Bundesge­ setz über die Krankenversicherung (KVG) sowie das Bundes­ gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungs­ rechts (ATSG) mit den jeweils dazugehörenden Verordnungen massgebend.
Grundlagen Der Versicherung. Dieser Police liegen folgende Bedingungen als wesentliche Bestandteile zugrunde: • DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 - Volle Deckung Musterbedingungen des GDV, August 2011 • DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 - Bestimmungen für die laufende Versicherung Musterbedingungen des GDV, Oktober 2012 Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: Der beigefügte Anhang 1 zum Thema Datenschutz ist immer wesentlicher Bestandteil der GTV und damit auch Bestandteil des geschlossenen Versicherungsvertrages. Sie als Versicherungsnehmer sind das in der Betriebsbeschreibung genannte Unternehmen. Ihr Auftraggeber, wenn Sie für fremde Rechnung eindecken TVM verzekeringen N.V. 1 Interesse / Gegenstand der Versicherung 6 2 Umfang der Versicherung beim Volle Deckung 6 3 Verschulden des Versicherungsnehmers 8
Grundlagen Der Versicherung. 1.1 Multimed ist ein Alternatives Versicherungsmodell (be- sondere Versicherungsform) der obligatorischen Kran- kenpflegeversicherung mit eingeschränkter Xxxx der Leistungserbringer im Sinne von Art. 41 Abs. 4 des Bun- desgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 99 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV).
Grundlagen Der Versicherung fordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Art. 3 Abs. 1 ATSG). Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Kör- per, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit zur Folge hat (Art. 4 ATSG). Geschlechterbezeichnung: In diesen Bedingun- gen wird der Einfachheit halber die männliche Form verwendet, sie bezieht sich jedoch immer auf beide Geschlechter.
Grundlagen Der Versicherung a) Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hin- terlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)2 mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und allfälligen künftigen Änderungen.
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