Common use of Versicherungen und Entschädigungsleistungen Clause in Contracts

Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1. Sofern der LN nach der Vereinbarung im Leasingvertrag keine Versicherung durch den LG wünscht, ist der Leasinggegenstand gegen branchenübliche Sachrisiken durch den LN auf dessen Kosten zu versichern. Die Versicherung ist während der Dauer des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten. 7.2. Betragen die Anschaffungskosten für den Leasinggegenstand mehr als EUR 10.000 netto, tritt der LN dem LG zur Sicherung seiner Forderung aus dem Leasingvertrag die Ansprüche aus der oben genannten Versicherung hiermit ab; der LG nimmt die Abtretung hiermit an. In diesem Fall ist der LN verpflichtet, seiner Versicherungsgesellschaft die Übertragung seiner Versicherungsansprüche anzuzeigen und die Erteilung eines Sicherungsscheines zugunsten des LG bei seiner Versicherung zu beantragen. Der LN hat dem LG den Abschluss der Versicherung unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Leasinggegenstandes nachzuweisen. Kommt der LN dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der LG berechtigt - aber nicht verpflichtet - eine entsprechende Versicherung auf Kosten des LN abzuschließen. Der LG ist ferner berechtigt, bei ihm zur Kenntnis gelangten Versicherungsrückständen diese auf Kosten des LN auszugleichen.

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Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1. Sofern der Der LN nach der Vereinbarung im Leasingvertrag keine Versicherung durch verpflichtet sich, auf seine Kosten eine Fahrradversiche- rung mit einer ausreichenden Versicherungssumme (mindestens zum Anschaffungswert des Leasinggegenstandes) und ausrei- chender Deckung (zumindest gegen Diebstahl und Vandalismus) für den Leasinggegenstand abzuschließen und unter Einschluss des Risikos des LG wünscht, ist der Leasinggegenstand gegen branchenübliche Sachrisiken durch den LN auf dessen Kosten zu versichern. Die Versicherung ist als Eigentümer des Leasinggegenstandes während der Dauer des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten. 7.2. Betragen die Anschaffungskosten für den Leasinggegenstand mehr als EUR 10.000 netto, Die Ansprüche aus der oben genannten Versicherung tritt der LN dem LG zur Sicherung seiner Forderung Forderungen aus dem Leasingvertrag die Ansprüche aus der oben genannten Versicherung Leasingver- trag hiermit ab; der LG nimmt die Abtretung hiermit an. In diesem Fall Der LN ist der LN verpflichtet, seiner Versicherungsgesellschaft die Übertragung Über- tragung seiner Versicherungsansprüche anzuzeigen und die Erteilung Ertei- lung eines Sicherungsscheines zugunsten des LG bei seiner Versicherung Ver- sicherung zu beantragen. Der LN hat dem LG den Abschluss der Versicherung unaufgefordert unaufgefor- dert innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Leasinggegenstandes Leasinggegen- standes nachzuweisen. Kommt der LN dieser Verpflichtung innerhalb inner- halb der gesetzten Frist nicht nach, ist der LG berechtigt - aber nicht verpflichtet - eine entsprechende Versicherung auf Kosten des LN abzuschließen. Der LG ist ferner berechtigt, bei ihm zur Kenntnis gelangten Versicherungsrückständen Versi- cherungsrückständen diese auf Kosten des LN auszugleichen.

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