Servicevertrag. Der Abschluss eines Service-Vertrages ist bei Kauf eines POS- Gerätes verpflichtend. Der VP hat die Xxxx zwischen 2 verschiedenen Hotline-Vari- anten:
a) Service Total (grosse Hotline): Service Total umfasst die telefonische Unterstützung für Fragen zu Funktionalität und Technik des POS-Gerätes in den Landessprachen und Tausch des POS-Gerätes innerhalb von 2 Werktagen. PAYONE initiiert/hinterlegt automatisch bei Bedarf ent- sprechende Softwaredownloads. Ist ein Tausch notwendig, sendet der VP sein POS-Gerät an die von PAYONE genann- te Adresse ein und erhält innerhalb von 2 Werktagen ein gleichwertiges Austauschgerät. Die Kosten für den Aus- tausch der Geräte einschliesslich Installation und Inbe- triebnahme des Austauschgerätes übernimmt PAYONE, soweit nicht der Defekt des Gerätes vom VP zu vertreten ist. Das Austauschgerät verfügt mindestens über ver- gleichbare Eigenschaften und Funktionen, ohne eventuell vorhandene kundespezifische Sonderfunktionen. Der Aus- tausch-Service entfällt, wenn der VP Störungen selbst beseitigt, die Geräte geöffnet oder Änderungen am Gerät vorgenommen hat. Der Austausch-Service entfällt auch dann, wenn das POS-Gerät durch den jeweiligen Termi- nalhersteller nicht mehr unterstützt wird (bspw. weil es die regulatorischen Anforderungen der Kreditkartenorga- nisationen nicht mehr erfüllt). XXXXXX wird dem VP auf Nachfrage nachweisen, dass der jeweilige Terminalher- steller das betreffende POS-Gerät nicht mehr unterstützt. Nicht im Service-Vertrag inbegriffen ist die Behebung von Schäden, die auf höhere Gewalt oder unsachgemässe Behandlung oder nicht anleitungskonforme Bedienung des Gerätes durch den VP oder Dritte zurückzuführen sind.
b) Betriebsabonnement (kleine Hotline): Betriebsabonne- ment umfasst die telefonische Unterstützung für Fragen zu Funktionalität und Technik des POS-Gerätes in den Landessprachen. Sollte ein Austausch notwendig sein, zahlt der VP die Kosten für diesen Austausch. Die Aus- tauschkosten sind nicht in der Servicegebühr enthalten. PAYONE initiiert/hinterlegt automatisch bei Bedarfent- sprechende Softwaredownloads. Bei Funktionsstörungen des Gerätes, die einen Austausch erfordern, wird dieses am darauf folgenden Werktag nach Eingang der Störungsmeldung per Postversand ersetzt. Die Entscheidung welche Reparaturen auszuführen sind oder ob ein Austauschgerät erforderlich ist, obliegt PAYONE. Der VP ist verpflichtet, das defekte Gerät innert 10 Kalen- dertagen an PAYONE zurückzusenden. Dieser Austausch- Servi...
Servicevertrag. Mit Erwerb des Programms windata professional wird ein sog. Servicevertrag abgeschlossen. Die Preise für den Servicevertrag richten sich nach den aktuellen Preisen der windata GmbH & Xx.XX. Die Preise sind unter xxx.xxxxxxx.xx einzusehen und werden Ihnen auf Wunsch auch per Email (PDF) zugesandt. Ein Servicevertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Servicevertrag automatisch um 12 Monate.Durch den Servicevertrag erhalten Sie folgende zusätzliche Leistungen: • Bis zu 3 Stunden telefonische Anwenderunterstützung pro Monat und unbegrenzter Email-Support ohne Berechnung auch 30 Tage nach Erwerb des Produkts. • Bei Bedarf von mehr als 3 Stunden pro Monat erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand (€ 34,50 por angefangene Viertelstunde, inkl. ges. MwSt.) • bei Bedarf Remote-Support (Fernwartung) • Bereitstellung aller zukünftigen Programmversionen (Updates der erworbenen Programme und Funktionserweiterungen) ab Verfügbarkeit kostenfrei zum Download Hotline-Zeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Xxxxxxx von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Keine Hotline am 24.12. Und 31.12. sowie an Feiertagen in Baden-Württemberg Preis Lizenz- und Servicevertrag Netzwerk Berechtigt zur Installation auf einem Netzwerkserver (dieser darf - sofern technisch möglich - auch als Arbeitsplatz genutzt werden) und bis zu 3 Netzwerkarbeitsplätzen. Bei mehr als 3 Arbeitsplätzen gelten die nachfolgenden Preise jeweils pro weitere 3 Arbeitsplätze. Geben Sie bitte die Anzahl der benötigten Arbeitsplätze an. Anzahl Update* Hauptprogramm windata professional (Inlands- und Auslandszahlungsverkehr, SEPA) Lizenz einmalig - Vollversion € 297,50 - Update* € 179,00 - Servicevertrag jährlich € 119,00 Funktionserweiterung EBICS Lizenz einmalig - Vollversion € 297,50 - Update* € 279,00 - Servicevertrag jährlich € 190,40 Funktionserweiterung AutoAuszug Lizenz einmalig - Vollversion € 297,50 - Update* € 279,00 - Servicevertrag jährlich € 190,40 Alle genannten Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Bestellung von Update-Lizenzen geben Sie hier bitte Ihre windata professional 7- bzw. 8-Lizenznummer an Sie stimmen zu, dass die windata GmbH & Xx.XX berechtigt ist, Ihnen Informationen zu aktuellen Service-Updates, zu neuen Programmversionen und Funktionserweiterungen sowie andere Informationen zur Vertragssoftware per Post oder Email zuzusenden. Die windata GmbH & Xx.X...
Servicevertrag. Geschäftsbedingungen (entsprechend dem Servicevertrag)
Servicevertrag. 8
1. Umfang der Serviceleistungen 8
2. Servicelevel 9
3. Standort des Vertragsgegenstands 9
Servicevertrag. 5.1. Das jeweils geltende Serviceentgelt ändert sich (i) ab 1. Jänner eines jeden Jahres im gleichen Verhältnis wie sich der jeweils ermittelte Verbraucherpreisindex 2010 verändert hat sowie (ii) um etwaige Steigerungen der Ersatzteil, Arbeits-, Weg- und Fahrtkosten.
5.2. Der Standard-Servicevertrag umfasst:
(a) Service (= Maßnahmen betreffend Hard- und Software zur Bewahrung des Sollzustandes eines Systems);
(b) Behebung von Störungen sowie Durchführung von Reparaturen die sich im Laufe der normalen Benutzung von Hard- und Software ergeben;
(c) Ersatzteilkosten;
(d) Arbeitskosten;
(e) Weg- und Fahrtkosten zum Gerätestandort.
5.3. Folgende Leistungen sind im Standard-Servicevertrag nicht enthalten:
(a) die Behebung von Störungen, die durch unsachgemäße Behandlung (sachgemäße Behandlung: siehe Bedienungsanleitung), vermeidbare Verschmutzung, Verwendung von nicht durch Océ freigegebenen Waren, durch mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörung oder durch höhere Gewalt entstanden sind;
(b) Kosten für Geräteinstallationen, Abbau oder Standortwechsel;
(c) Arbeiten zum Austausch von Verbrauchsmaterialien;
(d) in PP/DP – Serviceverträgen: Verbrauchsmaterial wie Papier, Tinten, User Charge. Klebebänder, Haftklammern, etc.;
(e) in WFPS – Serviceverträgen: Verbrauchsmaterial wie Papier, Toner, Tinten, Entwickler, etc..
5.4. Umfang der Serviceleistungen für Software:
(a) Inhalt der Serviceleistung von Océ ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, im Rahmen eines gesonderten Softwarepflegevertrages – die Lieferung, nach Xxxx von Océ auch in elektronischer Form, von Updates (Fehlerkorrekturen und kleinere Funktionsverbesserungen einer Programmversion – neue Releasestände) und Installationshinweisen sowie die Unterstützung bei der Diagnose und Beseitigung von auftretenden Störungen der im Servicevertrag bezeichneten Software. Océ übernimmt keine Gewähr für die ständige Funktionsfähigkeit der Software.
(b) Die Überlassung von Updates erfolgt nach Xxxx von Océ durch Lieferung eines Datenträgers oder Ermöglichen eines Downloads; eine Installation der Updates ist nicht geschuldet. Océ wird den Kunden jeweils über Inhalt und Verfügbarkeit von Updates und Upgrades der im Pflegevertrag bezeichneten Software informieren. Die Überlassung von Updates und Upgrades erfolgt entsprechend den für die ursprüngliche Programmversion getroffenen Vereinbarungen.
(c) Der Service wird nur für den jeweils neuesten und den diesem vorhergehenden Releasestand einer Programmversion und im F...
Servicevertrag. Der zwischen Mettler-Toledo Garvens GmbH und dem Kunden vereinbarte Servicevertrag wird durch Gegenzeichnen des Vertragsangebots oder einer gleich lautenden Bestellung wirksam. Die vereinbarten Serviceleistungen gelten für die dazu gelisteten Geräte.
Servicevertrag. 26.1 In Kombination mit dem Kauf oder der Mietung eines Produktes und/oder der Vereinbarung von Diensten kann der Kunde einen Servicevertrag mit CCV für die Unterstützung abschließen. Der Kunde schuldet die in dem Vertrag angegebene Vergütung.
26.2 Soweit sich der Kunde dafür entscheidet, keinen Servicevertrag abzuschließen, ist er verpflichtet, eine Terminal Management System (TMS)-Softwarelizenz abzunehmen, für die eine Gebühr in Rechnung gestellt wird.
26.3 Soweit der Kunde keinen Servicevertrag abgeschlossen hat, aber sehr wohl Supportleistungen von CCV in Anspruch nimmt, schuldet er für diese eine Vergütung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausführung der Supportleistung geltenden Tarife von CCV. Für die Einschaltung von CCV werden – auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen von CCV– Kosten in Rechnung gestellt. CCV ist berechtigt, für eine Supportleistung außerhalb der Geschäftszeiten höhere Tarife in Rechnung zu stellen als für eine Supportleistung während der Geschäftszeiten.
26.4 Alle (Verbrauchs-)Materialien, die im Rahmen des Supports durch CCV verbraucht werden oder dem Kunden geliefert werden, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
26.5 Die Unterstützung erfolgt in der Regel aus remote. Soweit CCV die Unterstützung vor Ort vornimmt, wird CCV diese Arbeiten zu den zu diesem Zeitpunkt dafür geltenden Tarifen von CCV zzgl. Fahrtkosten verrichten.
Servicevertrag. 1. Einrichtung und Instandhaltung des Systems; sonstige Leistungen
1.1 TELENORMA liefert und errichtet das System und führt notwendige Tests, Inspektionen, Einweisungen und ggf. Schulungen durch. Ein vom Kunden bereitgestelltes Netz wird TELENORMA vor Inbetriebnahme prüfen und ggf. Änderungen veranlassen.
1.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Einrichtung des Systems an seinem Standort entsprechend den TELENORMA -Installationsbedingungen
1.3 Das System wird während der gesamten Dauer nach der vereinbarten Serviceklasse durch TELENORMA instandgehalten, sofern hierfür eine Servicevereinbarung besteht. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung und die Beseitigung von Störungen und Schäden. Im Einzelnen sind die Instandhaltungsleistungen in der Leistungsbeschreibung dargestellt. TELENORMA hat das Recht, das System über das Internet, öffentliche Netz auf eine Service-Stelle zu schalten. Damit werden Instandhaltungs- bzw. Änderungsarbeiten vorgenommen sowie kundenspezifische Daten gespeichert oder sonst verarbeitet. Der Kunde meldet Störungen und Schäden unverzüglich; er hält alle Systemkomponenten zugänglich und stellt für die Instandhaltung etwa notwendige Hilfsgeräte (z.B. Leitern, Gerüste o.ä.) und Hilfspersonal kostenlos zur Verfügung.
1.4 TELENORMA verpflichtet sich zur Vornahme aller am System notwendigen oder - auch von Behörden oder Dritten – gewünschten Arbeiten. Der Kunde lässt alle Arbeiten am System, auch für Erweiterungen, Abbau und Rücktransport, nur von TELENORMA oder mit deren Zustimmung ausführen.
1.5 TELENORMA kann das System nach dem jeweiligen Stand der Technik ändern, sofern der wesentliche Inhalt der Leistungsmerkmale unberührt bleibt und die Änderungen eine vergleichbare Funktionalität bieten. Das gleiche gilt, wenn Zulieferer von TELENORMA Soft- und/oder Hardwareprodukte ändern oder Leistungen einstellen und TELENORMA aus diesen Gründen eine Änderung an dem System für erforderlich hält.
1.6 Arbeiten nicht-schwachstromtechnischer Art gehen zu Lasten des Kunden. Der Starkstromanschluss und der Betriebsstrom werden vom Kunden gestellt.
Servicevertrag. 2.1 Der jeweilige Servicelevel ergibt sich aus dem zwischen den Parteien verein- barten Servicevertrag. Die Leistungsinhalte ergeben sich aus dem den Kunden mit Vertragsschluss übergebenen Servicecheckheft. Es wird dem Kunden auf Anfrage übersendet.
2.2 Sollte die Serviceleistung des AN nicht der vertragsgemäßen Sollbeschaffenheit entsprechen, wird der AN diese auf Anforderung des Kunden in angemessener Frist vertragsgemäß erbringen (nacherfüllen). Wird eine Nacherfüllung nicht binnen an- gemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Kunde nach seiner Xxxx, nach Ablauf einer weiteren, dann abschließenden von ihm gesetzten angemessenen Frist, den Servicevertrag kündigen oder die angemes- sene Herabsetzung des Serviceentgelts bis zur Beseitigung des Fehlers verlangen. Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die an nicht im Servicevertrag genannter Hardware entstan- den ist. Diese gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
2.3 Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des Teil A.
Servicevertrag. Bitte ausfüllen und am Vortag der Aktivierung per 'E-Mail an den Serviceanbieter senden E-Mail: Xxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx, Tel. +00 00 000 000 000 Hersteller Dethleffs Farbe* Modell* Karosserietyp Fahrgestellnummer (17-stellig)* I..... Amtliches Kennzeichen* I Händler-Code* Stempel des Händlers Ort/Stadt* Postleitzahl* Telefon* E-mail* * Pflichtangaben CONNEX RECOVERY SERVICE: Vertragsprofil: PROTECT AND CONNECT Erstaktivierung: 1 Jahre – danach automatische Verlängerung um 1 Jahr Geben Sie bitte auf der folgenden Seite alle Informationen zum Einbau an Telefonnummer: 00000000000 / 0000 (0) 00 000000000 • E-Mail: xxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx ANGABEN ZUM EINBAU Hardware: 2231 Connex Recovery - Protect and Connect Konfigurationsbefehle korrekt ausgeführt GPS-Funktionalität (Ortungsbefehl) korrekt ausgeführt Hiermit erkläre ich, dass das System in Übereinstimmung mit den Montageanweisungen installiert wurde Das Ortungssystem funktioniert ordnungsgemäß und wurde vom Nationalen Serviceanbieter voll aktiviert DATUM |.....|.....| / |.....|.....| / |.....|.....|.....|.....| UNTERSCHRIFT ......................................... Nach erfolgtem Einbau setzen Sie sich zur Freischaltung bitte mit dem Connex Help Desk [0000 (0) 00000000000] in Verbindung. Bitte schließen Sie die Abdeckungen im Fahrzeug noch nicht, da bei Empfangsproblemen ggf. die Antennen noch einmal versetzt werden müssen. E-Mail: xxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx • Telefonnummer: +00 (0) 00 000 000 000 Händler/Ort* | Hersteller Dethleffs Modell* | Amtliches Kennzeichen Vorname/Nachname/Xxxxxxxxxx (falls zutreffend)* Anschrift* Ort/Stadt* Postleitzahl* Name des Fahrers (bei Firmen) Bitte geben Sie drei verschiedene Telefonnummern an. Unter diesen Nummern werden Sie im Falle eines Alarms kontaktiert. Alle Textnachrichten werden an die erste Telefonnummer gesendet. Telefon 1*- nur Mobilfunknummer Telefon 2*- Mobil/Festnetz Telefon 3* Mobil/Festnetz E-Mail* Ust-ID bei Firmen* Titel/Vorname/Nachname/(falls zutreffend)* Anschrift* Ort/Stadt* Bezirk Postleitzahl* Bitte geben Sie drei verschiedene Telefonnummern an. Unter diesen Nummern werden Sie im Falle eines Alarms kontaktiert. Alle Textnachrichten werden an die erste Telefonnummer gesendet. Wir empfehlen, die Erkennungsfragen und -antworten nach der Aktivierung des Xxxxxx zu ändern. Telefon 1* - nur Mobilfunknummer Telefon 2*- Mobil/Festnetz Telefon 3* Mobil/Festnetz E-Mail* Frage 1* | Antwort 1* Frage 2* Antwort 2* Servicegebüh...