Common use of Versicherungen und Entschädigungsleistungen Clause in Contracts

Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1 Der Mietkäufer ist verpflichtet für den Mietkaufgegenstand auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Mietkaufgegenstand auf seine Kosten zum Neuwert gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Ist Computer-Hardware Vertragsgegenstand, schließt der Mietkäufer für den Gegenstand eine Elektronikversicherung, ist Software Vertragsgegenstand eine Daten- oder erweiterte Datenversicherung, oder eine andere branchen- und gegenstandsübliche Versicherung auf seine Kosten ab. Die Versicherungen sind bis zur vertragsgemäßen Rückgabe des Mietkaufgegenstandes aufrecht zu erhalten. Soweit der Mietkäufer die Versicherungen für den Mietkaufgegenstand selbst abschließt, tritt der Mietkäufer dem Vermieter die Ansprüche aus den oben genannten Versicherungen zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Mietkaufvertrag hiermit ab; der Vermieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Mietkäufer ist verpflichtet, seiner Versicherungsgesellschaft die Übertragung seiner Versicherungsansprüche anzuzeigen und die Erteilung eines Sicherungsscheines zugunsten des Vermieters bei seiner Versicherung zu beantragen. Der Mietkäufer hat dem Vermieter den Abschluss der Versicherung unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Mietkaufgegenstandes nachzuweisen. Kommt der Mietkäufer dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der Vermieter berechtigt – aber nicht verpflichtet – eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Mietkäufers abzuschließen. Der Vermieter ist ferner berechtigt, bei ihm zur Kenntnis gelangten Versicherungsrückständen diese auf Kosten des Mietkäufers auszugleichen.

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Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1 Der Mietkäufer ist verpflichtet verpflichtet, für den Mietkaufgegenstand auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Mietkaufgegenstand auf seine Kosten zum Neuwert gegen Feuer, Einbruch Einbruch, Diebstahl und Diebstahl gegebenenfalls gegen Maschinenbruch zu versichern. Ist Computer-Hardware Vertragsgegenstand, Nach der jeweiligen Gefahrenlage schließt der Mietkäufer für den Gegenstand Mietkaufgegenstand eine ElektronikversicherungMobilien-Kasko-Versicherung, ist Software Vertragsgegenstand eine Daten- oder erweiterte Datenversicherung, Schwachstromanlagenversicherung oder eine andere branchen- und gegenstandsübliche Versicherung auf seine Kosten ab. Die Versicherungen sind bis zur vertragsgemäßen Rückgabe des Mietkaufgegenstandes aufrecht zu erhalten. Soweit der Mietkäufer die Versicherungen für den Mietkaufgegenstand selbst abschließt, tritt der Mietkäufer dem Vermieter die Ansprüche aus den oben genannten Versicherungen zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Mietkaufvertrag hiermit ab; der Vermieter nimmt diese die Abtretung hiermit an. Der Mietkäufer ist verpflichtet, seiner Versicherungsgesellschaft die Übertragung seiner Versicherungsansprüche anzuzeigen und die Erteilung eines Sicherungsscheines zugunsten des Vermieters bei seiner Versicherung zu beantragen. Der Mietkäufer hat dem Vermieter den Abschluss der Versicherung unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Mietkaufgegenstandes nachzuweisen. Kommt der Mietkäufer dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der Vermieter berechtigt – aber nicht verpflichtet – eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Mietkäufers abzuschließen. Der Vermieter ist ferner berechtigt, bei ihm zur Kenntnis gelangten Versicherungsrückständen diese auf Kosten des Mietkäufers auszugleichen.

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