Common use of Versicherungsfall in der Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung Clause in Contracts

Versicherungsfall in der Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung. Versicherungsfall ist die nachprüfbar erste Feststellung eines Schadens durch den Geschädigten, die zuständige Behörde, einen sonstigen Dritten oder den Versicherungsnehmer. Es kommt nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die Ursache oder der Umfang des Schadens oder die Möglichkeit zur Erhebung von Ansprüchen oder die Pflicht zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erkennbar war. Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nach einer Störung des Betriebes oder aufgrund behördlicher Anordnung, Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. Die Feststellung der Störung des Betriebes oder die behördliche Anordnung müssen in den Zeitraum der Vorwärtsversicherung fallen.

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Samples: Insurance Application Model, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Versicherungsfall in der Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung. Versicherungsfall ist die nachprüfbar erste Feststellung eines Schadens durch den Geschädigten, die zuständige Behörde, einen sonstigen Dritten oder den Versicherungsnehmer. Es kommt nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die Ursache oder der Umfang des Schadens oder die Möglichkeit zur Erhebung von Ansprüchen oder die Pflicht zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erkennbar war. Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nach einer Störung des Betriebes oder aufgrund behördlicher Anordnung, Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. Die Feststellung der Störung des Betriebes oder die behördliche Anordnung müssen in den Zeitraum der Vorwärtsversicherung fallen. 4. Se rienschaden Mehrere im versicherten Zeitraum eintretende Versicherungsfälle, die auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen, gelten als ein einziger Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.

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Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung