Welche Produkte bietet Hiscox noch an? Musterklauseln

Welche Produkte bietet Hiscox noch an?. Haus & Kunst by Hiscox: Gebäude- und Hausratversicherung, auch für Kunst- und Wertgegenstände sowie private Haftpflichtrisiken Classic Cars by Hiscox: Spezialversicherung für nostalgische Sammlerfahrzeuge (Veteranen, Oldtimer, Prototypen und Youngtimer) Gallery by Hiscox: speziell auf den Kunsthandel zugeschnittenes Produkt mit allumfassendem Schutz für Galeristen Versicherungsbedingungen 4 Abschnitt A – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 5 I. Was ist versichert? 5 1. Versicherte Tätigkeiten 2. Werbung und Marketing für das eigene Unternehmen
Welche Produkte bietet Hiscox noch an?. Net IT by Hiscox: Betriebs-, Produkt- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für IT- und Telekommunikationsunternehmen D&O by Hiscox: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen Medienagenturen by Hiscox: Betriebs-, Umwelt- und Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung für Unternehmen der Medien- und Marketingbranche Professions by Hiscox: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmen verschiedenster Dienstleistungsbranchen, wie z. X. Xxxxxxxxxx, Gutachter, Reisebüros, Übersetzer Hausverwalter by Hiscox: Betriebs-, Produkt- und Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung für Hausverwalter, Facility Manager, Immobilienmakler Vereine by Hiscox: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine Hinweise zu den abgefragten IT-Schutzmaßnahmen im Antragsmodell I. Versicherte Sachen 3 II. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 III. Herbeiführung des Versicherungsfalles 3 IV. Risikoausschlüsse 4 V. Räumlicher Geltungsbereich 4
Welche Produkte bietet Hiscox noch an?. Net IT by Hiscox: Betriebs-, Produkt- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für IT- und Telekommunikationsunternehmen D&O by Hiscox: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen Medienagenturen by Hiscox: Betriebs-, Umwelt- und Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung für Unternehmen der Medien- und Marketingbranche Professions by Hiscox: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmen verschiedenster Dienstleistungsbranchen, wie z. X. Xxxxxxxxxx, Gutachter, Reisebüros, Übersetzer Hausverwalter by Hiscox: Betriebs-, Produkt- und Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung für Hausverwalter, Facility Manager, Immobilienmakler Vereine by Hiscox: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine Modul Cyber- und Datenver- sicherung 1. Was sind Eigenschäden aus Datenrechtsverletzungen (Datenrisiken) und wie hilft mir der Versicherungsschutz? Modul Elektronik- und Büroinhalts- versicherung
Welche Produkte bietet Hiscox noch an?. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für − Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche (Net IT by Hiscox) − Unternehmen der Unternehmens- und Personalberatungsbranche (Consult by Hiscox) − Unternehmen der Dienstleistungsbranche (Professions by Hiscox) − Unternehmen der Marketing- und Werbebranche (Marketing & Advertising by Hiscox) − Unternehmen der Medienbranche (Media by Hiscox) − Hausverwalter − Vereine D&O – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen Cyber Risk Management - Absicherung bei Datenverlust und Hackerangriffen Sachversicherung - Inhalt und Betriebsunterbrechung für Bürobetriebe Schadenbeispiele sowie detaillierte Produktinformationen finden Sie unter xxx.xxxxxx.xx. Das installierte Antivirenprogramm muss als Echtzeitscanner aufgesetzt sein und über eine automatische Aktualisierung (Live-Update) verfügen, über die automatisiert aktuelle Virensignaturen beim Hersteller heruntergeladen werden – so bleibt das Programm auf dem aktuellen Stand. So ein Programm muss auf allen Clients (Desktop-Computer oder Laptop) sowie auf allen Serversystemen eingesetzt werden, auf denen potenziell mit Schadsoftware behaftete Dateien verarbeitet oder gespeichert werden. Dies umfasst insbesondere Datei-Server und E-Mail-Server. Ein Server, oder auch Hostrechner, ist ein Computer, der Dienste für andere Computer erbringt (zB Web-Server, Applikations-Server). Ein Client, oder auch Endgerät, ist ein Computer, der Dienste von anderen Computern in Anspruch nimmt. Erfolgt der Betrieb der Server durch Dritte (Cloud-Computing), so kann eine entsprechende Virenschutzlösung auch vom Betreiber bereitgestellt werden. An der Schnittstelle zwischen internen und externen Netzen muss eine Firewallstruktur betrieben werden, die unerwünschte eingehende und ausgehende Kommunikationsverbindungen unterbindet. Externe Netze sind alle IT-Netze, die nicht von den versicherten Unternehmen selbst betrieben werden, insbesondere das Internet, Netze der Telekommunikationsanbieter sowie Netze von Partnerunternehmen und externen Rechenzentrumsbetreibern. Eine Firewallstruktur ist ein System aus einer oder mehreren Firewalls, die den Kommunikationsfluss kontrollieren und filtern und ggf. Netzbereiche mit unterschiedlichen Schutzanforderungen (zB für besonders sensible Daten oder kritischen Anwendungen) voneinander abtrennen. Ein der Größe des Unternehmens angemessenes Berechtigungskonzept, sodass jeder Mitarbeiter nur auf die Ressourcen Zugriff hat, die ...

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  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten