Versicherungsleistungen bei Auslandsreisen. 2.5.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufent- haltes behandlungsbedürftige oder in Behandlung stehende Krank- heiten besteht Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
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Versicherungsleistungen bei Auslandsreisen. 2.5.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten Auslandsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufent- haltes Auslands- aufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Behandlung stehende Krank- heiten stehen- de Krankheiten besteht Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
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Versicherungsleistungen bei Auslandsreisen. 2.5.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufent- haltes behandlungsbedürftige oder in Behandlung stehende Krank- heiten besteht Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
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Versicherungsleistungen bei Auslandsreisen. 2.5.1 9.1. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufent- haltes Auslandsauf- enthaltes behandlungsbedürftige oder in Behandlung stehende Krank- heiten besteht Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
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Versicherungsleistungen bei Auslandsreisen. 2.5.1 9.1. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten Auslandsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufent- haltes behandlungsbedürftige oder in Behandlung stehende Krank- heiten besteht Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
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