Common use of Versicherungsnehmer / mitversicherte Personen Clause in Contracts

Versicherungsnehmer / mitversicherte Personen. Versicherungsnehmer im Sinne dieser Besonderen Bedingun- gen sind Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder der Geschäftslei- tung sowie alle Mitarbeiter oder Mitglieder eines Gruppenversi- cherungspartners, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundes- republik Deutschland haben. Die Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartner- schaftsgesetz und Kinder der Mitarbeiter oder Mitglieder, Vor- standsmitglieder bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung können mitversichert werden (mitversicherte Personen), Kinder jedoch nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Darüber hinaus können Kinder mitversichert werden, wenn und solange sie sich noch in der Berufsausbildung befinden, nicht jedoch über das 27. Lebensjahr hinaus.

Appears in 5 contracts

Samples: www.pflegeversicherung-experten.de, ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de, www.versicherung-online.net