Versteigerung. 3.1 Die von KASTERN durchgeführten Versteigerungen erfolgen nach dem Muster, dass der Preis der angebote- nen Objekte durch Abgabe mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive erhöht wird. 3.2 Die Durchführung der Versteigerung liegt im eigenen Ermessen von KASTERN. Der die Versteigerung für KASTERN im Saal durchführende Auktionator ist Herr des Verfahrens. Er führt durch die Auktion, verliest zu Beginn der Auktion die Auktionsverlautbarungen und erteilt den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags durch den Auktionator erfolgt stets nach pflichtgemäßem Ermessen. 3.3 Die Gebote werden nach dem Prioritätsprinzip berück- sichtigt. Bei gleich hohen Geboten wird durch den Auktionator das zeitlich frühere Gebot berücksichtigt. Bei zeitgleich abgegeben gleich hohen Geboten entscheidet das Los, welches Gebot Vorrang hat. 3.4 Hat der Auktionator sich dazu entschieden, die Versteigerung zu beenden, wird für alle anwesenden Kunden bzw. Bieter „Höchstgebot zum Ersten …, Höchstgebot zum Zweiten …, Höchstgebot zum Dritten …“ gezählt. Dabei wird das aktuelle Höchstgebot genannt. Der Auktionator erteilt den Zuschlag erst dann, wenn nach dem dreimaligen Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgege- ben wird. 3.5 Der Auktionator ist berechtigt, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und die Versteigerung hinsichtlich dieses Objektes fortzusetzen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Kunden oder sonstige Zweifel am Zuschlag bestehen. 3.6 Ergibt sich nach dem Zuschlag, dass der Kaufvertrag mit dem höchst bietenden Kunden nicht abgewickelt werden kann, z. B. weil dieser nicht zur Kaufpreiszahlung in der Lage ist, so ist KASTERN im eigenen Ermessen berech- tigt, das Objekt dem nächst höheren Bieter zu dem zuletzt gebotenen Preis in Textform anzubieten. Die Annahme des Angebotes muss durch den Kunden in Textform, d. h. per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Versteigerung. 3.1 Die von KASTERN durchgeführten Versteigerungen erfolgen nach dem Muster(a) Der Versteigerer legt den Ausrufpreis fest. Gesteigert wird um 10 % des vorangegangenen Gebots, dass sofern der Preis der angebote- nen Objekte durch Abgabe Versteigerer nichts anderes bestimmt, mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive erhöht wirdjedoch um € 10,00 EUR.
3.2 (b) Die Durchführung der Versteigerung liegt im eigenen Ermessen von KASTERNGebote sind bindend. Der die Versteigerung für KASTERN im Saal durchführende Auktionator ist Herr des Verfahrens. Er führt durch die Auktion, verliest zu Beginn der Auktion die Auktionsverlautbarungen und erteilt den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags durch den Auktionator erfolgt stets nach pflichtgemäßem Ermessen.
3.3 Die Gebote werden nach dem Prioritätsprinzip berück- sichtigt. Bei gleich hohen Geboten wird durch den Auktionator das zeitlich frühere Versteigerer kann ohne Begründung ein Gebot berücksichtigt. Bei zeitgleich abgegeben gleich hohen Geboten entscheidet das Los, welches Gebot Vorrang hat.
3.4 Hat der Auktionator sich dazu entschieden, die Versteigerung zu beenden, wird für alle anwesenden Kunden bzw. Bieter „Höchstgebot zum Ersten …, Höchstgebot zum Zweiten …, Höchstgebot zum Dritten …“ gezählt. Dabei wird das aktuelle Höchstgebot genannt. Der Auktionator erteilt ablehnen oder den Zuschlag erst verweigern, insbesondere dann, wenn nach ein Bieter, der dem dreimaligen Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgege- ben wirdVersteigerer nicht bekannt ist oder, nicht bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit leistet. In diesem Fall bleibt das vorangegangene Gebot verbindlich.
3.5 Der Auktionator (c) Xxxxxx, die bei der Auktion nicht anwesend sein können oder das Gebot nicht selbst abgeben möchten, können den Versteigerer schriftlich beauftragen, in ihrem Namen auf bestimmte Auktionsware zu bieten. Maßgeblich im schriftlichen Auftrag ist berechtigtausschließlich die Losnummer, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und nicht die Versteigerung hinsichtlich dieses Objektes fortzusetzen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Kunden oder sonstige Zweifel am Zuschlag bestehenTitelangabe.
3.6 Ergibt sich (d) Alternativ können diese Kunden nach dem Zuschlagschriftlicher Auftragserteilung während der laufenden Auktion selbst telefonisch ein Gebot abgeben. Der Versteigerer kann nicht dafür einstehen, dass der Kaufvertrag mit dem höchst bietenden Kunden nicht abgewickelt werden kanneine Telefonverbindung zustande kommt.
(e) Nur Kunden, z. B. weil dieser nicht zur Kaufpreiszahlung in der Lage istdenen das Auktionshaus eine Kundennummer erteilt hat, so ist KASTERN im eigenen Ermessen berech- tigt, das Objekt dem nächst höheren Bieter zu dem zuletzt gebotenen Preis in Textform anzubieten. Die Annahme des Angebotes muss durch den Kunden in Textform, d. h. können ihre schriftlichen Gebote per Brief, Telefax Fax oder E-Mail erfolgensenden.
(f) Gebote via E-Mail werden nur nach expliziter Bestätigung durch den Versteigerer wirksam. Die E-Mail mit dem schriftlichen Auftrag muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eingegangen sein.
(g) Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf schriftliche Gebote, Telefongebote und Gebote per E-Mail keine Anwendung. Ein Widerrufs- und/oder Rückgaberecht des Ersteigerers gem. der §§ 312b ff, 355 ff. BGB besteht nicht.
(h) Der Versteigerer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Abgabe von mündlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen oder den Bestand von Telefon-, Fax- oder Datenleitungen sowie für Übermittlungs- oder Übertragungsfehler im Rahmen der eingesetzten Kommunikationsmittel. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(i) Neukunden werden erst nach ausreichender Legitimation (Kopie amtlicher Lichtbildausweis) als Bieter akzeptiert.
(j) Der Versteigerer darf behält sich vor, die Auktionsware zu Losen zusammenzufassen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
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Samples: Versteigerungsbedingungen
Versteigerung. 3.1 Die von KASTERN durchgeführten Versteigerungen erfolgen nach 2.1 Der Veranstalter lässt die im Katalog verzeichneten Xxxxxx in Vertretung der Aus- steller/Einlieferer (Verkäufer) in deren Namen und für deren Rechnung öffentlich
i. S.v. §§ 383 Abs.3 S.1, 312g Abs.2 und Ziff.10, 474 Abs.2 S.2 BGB versteigern (Vertreter-/Agenturgeschäft). Karten sind für jedermann, der in persönlicher Anwesenheit am Auktionsgeschehen in der Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxx-Halle in 00000 Xxxxxxxxx teilnehmen will, zu erwerben, solange der Vorrat reicht. Wer nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen möchte, kann ClipMyHorse einen Vertrag über die Online-Teilnahme schließen, in dem Muster, dass der Preis der angebote- nen Objekte durch Abgabe mindestens eines er sich über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive erhöht wirddie Domain xxxxx://xxxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx registrieren lässt und die dort abgefragten Angaben erteilt und die hinterfragten Voraussetzungen bestätigt.
3.2 2.2 Die Durchführung der Versteigerung liegt persönlich anwesenden Käufer können ihre Gebote durch sichtbares Heben einer Bietkarte abgeben. Die Käufer, die sich zum Bieten im eigenen Ermessen von KASTERNOnlineverfahren wirksam angemeldet haben, bieten in elektronischer Form entsprechend den Vorgaben des Onlineteilnehmervertrages. Der Ein wirksames Bieten ist nur in den beiden genannten Vorgehensweisen möglich. Die Übertragung in andere Verfahrenswege, z.B. Übersetzungsprogramme, führt nicht zwangsläufig zum Empfang eines Gebots, weil deren Eingang nicht sicher festgestellt werden kann. Käufer, die Versteigerung für KASTERN im Saal durchführende Auktionator ist Herr des Verfahrens. Er führt durch die Auktion, verliest zu Beginn Onlineverfahren an der Auktion teilnehmen, können nur wirksame Gebote abgeben, wenn sie zuvor selbst oder durch einen Vertreter die Auktionsverlautbarungen von ihnen nachgefragten Pferde persönlich besichtigt haben und erteilt den Zuschlagaktuellen tiermedi- zinischen Befundstatus bei einem der Auktionstierärzte erfragt haben. Die Erteilung des Zuschlags durch den Auktionator erfolgt stets nach pflichtgemäßem ErmessenAndernfalls sind sie zum Bietverfahren nicht zugelassen.
3.3 2.3 Die Gebote zur Versteigerung angebotenen Fohlen werden nach dem Prioritätsprinzip berück- sichtigtfreilaufend gezeigt. Bei gleich hohen Geboten wird durch den Auktionator das zeitlich frühere Gebot berücksichtigtDas Anfangsgebot beträgt 0.000 €. Bei zeitgleich abgegeben gleich hohen Geboten entscheidet das Los, welches Gebot Vorrang hatIn der Halle werden Mehrgebote von mindestens 200 € entgegengenommen.
3.4 Hat der Auktionator sich dazu entschieden, die Versteigerung zu beenden, wird für alle anwesenden Kunden bzw. Bieter „Höchstgebot zum Ersten …, Höchstgebot zum Zweiten …, Höchstgebot zum Dritten …“ gezählt. Dabei wird das aktuelle Höchstgebot genannt. 2.4 Der Auktionator erteilt Kaufvertrag kommt mit allen Käufern in gesetzlicher Form durch Zuschlag und mit den Zuschlag erst dann, wenn nach dem dreimaligen Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgege- ben wird.
3.5 Der Auktionator ist berechtigt, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und die Versteigerung hinsichtlich dieses Objektes fortzusetzen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Kunden oder sonstige Zweifel am Zuschlag bestehen.
3.6 Ergibt sich nach dem Zuschlag, dass der Kaufvertrag mit dem höchst bietenden Kunden nicht abgewickelt werden kann, z. B. weil dieser nicht zur Kaufpreiszahlung in der Lage ist, so ist KASTERN im eigenen Ermessen berech- tigt, das Objekt dem nächst höheren Bieter zu dem zuletzt gebotenen Preis in Textform anzubieten. Die Annahme des Angebotes muss Onlinekäufern zusätzlich durch den Kunden in Textform, d. h. eine Kaufbestätigung per Brief, Telefax oder E-Mail zu Stande. Falls Zweifel über die Gültigkeit der Zuschläge entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das Angebot wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit eines Zuschlags ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterschrieben ist, muss jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Pferdes der Auktion erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags können nur Bieter des betreffenden Pferdes, der Auktionator oder der Veranstalter anmelden. Über die Zweifel entscheidet die Auktionsleitung. Die Entscheidung über die Aufhebung des Zuschlags bedarf der Einstimmigkeit.
2.5 Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt er während der Auktion zu erkennen, dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd nach Ermessen des Auktionators noch einmal versteigert werden. Der erste Käufer haftet dem Veranstalter und dem Beschicker für seinen etwaigen Mindererlös.
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Samples: Auktionsbedingungen
Versteigerung. 3.1 Die von KASTERN durchgeführten Versteigerungen erfolgen nach dem Muster(a) Der Versteigerer legt den Ausrufpreis fest. Gesteigert wird um 10 % des vorangegangenen Gebots, dass sofern der Preis der angebote- nen Objekte durch Abgabe Versteigerer nichts anderes bestimmt, mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive erhöht wirdjedoch um 10,00 EUR.
3.2 (b) Die Durchführung der Versteigerung liegt im eigenen Ermessen von KASTERNGebote sind bindend. Der die Versteigerung für KASTERN im Saal durchführende Auktionator ist Herr des Verfahrens. Er führt durch die Auktion, verliest zu Beginn der Auktion die Auktionsverlautbarungen und erteilt den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags durch den Auktionator erfolgt stets nach pflichtgemäßem Ermessen.
3.3 Die Gebote werden nach dem Prioritätsprinzip berück- sichtigt. Bei gleich hohen Geboten wird durch den Auktionator das zeitlich frühere Versteigerer kann ohne Begründung ein Gebot berücksichtigt. Bei zeitgleich abgegeben gleich hohen Geboten entscheidet das Los, welches Gebot Vorrang hat.
3.4 Hat der Auktionator sich dazu entschieden, die Versteigerung zu beenden, wird für alle anwesenden Kunden bzw. Bieter „Höchstgebot zum Ersten …, Höchstgebot zum Zweiten …, Höchstgebot zum Dritten …“ gezählt. Dabei wird das aktuelle Höchstgebot genannt. Der Auktionator erteilt ablehnen oder den Zuschlag erst verweigern, insbesondere dann, wenn nach ein Bieter, der dem dreimaligen Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgege- ben wirdVersteigerer nicht bekannt ist oder nicht bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit leistet. In diesem Fall bleibt das vorangegangene Gebot verbindlich.
3.5 Der Auktionator (c) Bieter, die bei der Auktion nicht anwesend sein können oder das Gebot nicht selbst abgeben möchten, können den Versteigerer schriftlich beauftragen, in ihrem Namen auf bestimmte Auktionsware zu bieten. Maßgeblich im schriftlichen Auftrag ist berechtigtausschließlich die Losnummer, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und nicht die Versteigerung hinsichtlich dieses Objektes fortzusetzen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Kunden oder sonstige Zweifel am Zuschlag bestehenTitelangabe im Katalog.
3.6 Ergibt sich (d) Alternativ können diese Bieter nach dem Zuschlagschriftlicher Auftragserteilung während der laufenden Auktion selbst telefonisch ein Gebot abgeben. Der Versteigerer kann nicht dafür einstehen, dass der Kaufvertrag mit dem höchst bietenden Kunden nicht abgewickelt werden kanneine Telefonverbindung zustande kommt.
(e) Nur Bieter, z. B. weil dieser nicht zur Kaufpreiszahlung in der Lage istdenen das Auktionshaus eine Bieternummer erteilt hat, so ist KASTERN im eigenen Ermessen berech- tigt, das Objekt dem nächst höheren Bieter zu dem zuletzt gebotenen Preis in Textform anzubieten. Die Annahme des Angebotes muss durch den Kunden in Textform, d. h. können ihre schriftlichen Gebote per Brief, Telefax Fax oder E-Mail erfolgensenden.
(f) Gebote via E-Mail werden nur nach expliziter Bestätigung durch den Versteigerer wirksam. Die E-Mail mit dem schriftlichen Auftrag muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eingegangen sein.
(g) Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf schriftliche Gebote, Telefongebote und Gebote per E-Mail keine Anwendung. Ein Widerrufs- und/oder Rückgaberecht des Ersteigerers gem. der §§ 312b ff, 355 ff. BGB besteht nicht.
(h) Der Versteigerer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Abgabe von mündlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen oder den Bestand von Telefon, Fax oder Datenleitungen sowie für Übermittlungs- oder Übertragungsfehler im Rahmen der eingesetzten Kommunikationsmittel. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(i) Neubieter werden erst nach ausreichender Legitimation (Kopie gültiger amtlicher Lichtbildausweis) als Bieter akzeptiert.
(j) Der Versteigerer darf behält sich vor, die Auktionsware zu Losen zusammenzufassen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
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Samples: Auction Terms and Conditions