Allgemeine Verkaufsbedingungen. Fassung 01/2018
Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Verkaufsarten und Verkaufsverfahren
(1) Vorverkauf ist der Verkauf von Holz vor dem Einschlag und vor der Aufnahme des Holzes. Der Verkauf über Selbstwerbung ist eine Form des Vorverkaufs.
(2) Nachverkauf ist der Verkauf von Holz nach dem Einschlag und nach der Aufnahme des Holzes.
(3) Freihandverkauf ist ein nichtöffentliches Verkaufsverfahren in Form einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
(4) Meistgebotsverkauf ist ein öffentliches Verkaufsverfahren in schriftlicher (Submission) oder mündlicher (Versteigerung) Form.
(1) Der Holzkaufvertrag gilt als abgeschlossen bei
1. Freihandverkauf durch schriftlichen Kaufvertrag mit der Unterzeichnung durch Verkäufer und Käufer oder deren Beauftragten;
2. Freihandverkauf durch nichtschriftlichen Kaufvertrag mit dem Zeitpunkt, an dem der Käufer vom Verkäufer die Rechnung erhält;
3. Meistgebotsverkauf mit der Erteilung des Zuschlags, sofern dieser nicht unter Vorbehalt erfolgt.
(2) Der Kaufpreis ist für die jeweilige Maßeinheit zu vereinbaren.
(3) Über Verkäufe vor dem Einschlag sind schriftliche Kaufverträge abzuschließen.
(4) Wegen Irrtums des Käufers über Beschaffenheit, Art, Eigenschaften, Mengen, Maße oder Standort des Holzes kann der Käufer weder den Kaufvertrag anfechten noch beim Verkauf nach Meistgebot sein Gebot zurückziehen.
(1) Das Holz wird ausgehalten, vermessen, berechnet, sortiert und bezeichnet nach der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) und den dazu ergangenen ergänzenden Vorschriften bzw. den entsprechenden Nachfolgebestimmungen sowie nach den zusätzlichen Vereinbarungen in den Kaufverträgen.
(2) Soweit beim Vorverkauf im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird, leistet der Verkäufer Gewähr dafür, dass mindestens 90 % der vertraglich vereinbarten Gesamtholzmenge bereitgestellt wird und ist der Käufer verpflichtet, einen Anfall bis zu 110 % der vertraglich vereinbarten Gesamtholzmenge zu den vereinbarten Preisen zu übernehmen.
(3) Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, der LKW-befahrbare Abfuhrweg. Abweichend können als Erfüllungsort der Hiebsort auf dem Stock, der Hiebsort ungerückt oder die Lieferung frei Werk oder frei Transportmittel (z.B. Bahnhof, Hafen) vereinbart werden.
(1) Eine örtliche Vorzeigung des Holzes findet nur auf Verlangen des Käufers statt. Dieses Verlangen ist dem Verkäufer vor Kaufabschluss mitzuteilen. Beim Nachverkauf erfolgt die Vorzeigung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses....
Allgemeine Verkaufsbedingungen. 2. General Terms and Conditions of Commercial Sale
Allgemeine Verkaufsbedingungen. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten automatisch auf abgegebene Bestellungen und schließen die Bestell‐/Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Ausnahmen von diesen Verkaufsbedingungen können vorbehaltlich der vertraglichen Regelungen gewährt werden. Akzeptiert der Kunde die Auftragsbestätigung oder die Rechnung, dann führt das automatisch zur Akzeptanz unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Allgemeine Verkaufsbedingungen. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden als Allgemeine Verkaufsbedingungen bezeichnet) gelten für alle bei einem Aparthotel getätigten Buchungen, unabhängig vom genutzten Vertriebskanal.
Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich, Form
Allgemeine Verkaufsbedingungen. Die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil all unserer Verträge für Materiallieferungen, auch wenn die Aufträge telefonisch, mündlich, per Fax, E-Mail oder e-commerce aufgenommen werden. Man wird nur einmal aufgefordert, die Zustimmung zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen zu geben; die vom Kunden unterzeichnete Xxxxx wird von Hilti Italia S.p.A. behalten und archiviert und gilt für alle späteren Einkäufe von Produkten der Marke Hilti, bis eine neue und/oder andere Ausgabe dieser Verkaufsbedingungen erscheint. Die Ausführung eines Auftrags und/oder Vertrags, die einen ausdrücklich Bezug auf diese Allgemeinen Bedingungen enthalten, beinhaltet die stillschweigende Annahme derselben, auch wenn sie nicht vom Kunden unterzeichnet wurden. Die Ausführung eines Auftrags und/oder Vertrags beinhaltet die stillschweigende Annahme der folgenden Klauseln, auch wenn diese nicht direkt vom Kunden unterzeichnet wurden.
Allgemeine Verkaufsbedingungen. Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Avanis.
Allgemeine Verkaufsbedingungen. Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von KTI.
Allgemeine Verkaufsbedingungen. Registrierung: Alle Reservierungen können erst nach Eingang des Reservierungsvertrags wirksam werden(automatisches Online-Verfahren durch Bestätigung des Eingangs)wenn sie mit einer Zahlung bestätigt werden, deren Höhe je nach Art der gebuchten Anmietung und Dauer variiert: • Reservierung eines Mobilheimes: 30% der Gesamtmiete + 30 € Buchungsgebühren + (optionale Stornoversicherung 2,4% der Gesamtmiete - mindestens 8 €); die Soldozahlung ist 30 Tage vor Ihrer Ankunft zu begleichen. Keine Buchungsgebühren im April, Mai und September - 10 € im Juni • Reservierung eines Wochenendes: 30% des Aufenthaltes und keine Buchungsgebühren • Buchung eines Stellplatzes: 100€ Anzahlung + 30 € Buchungsgebühr im Juli und August + (optionale Stornoversicherung% des Aufenthaltes); Soldozahlung 30 Tage vor Anreise.