Versuchsteile, Formen, Werkzeuge Musterklauseln

Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. 1. Hat der Käufer zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss, rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu seinen Lasten.
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. X. Test Parts, Forms, Tooling
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. X. Experimental parts, mould, tools
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. 1. Hat der Vertragspartner zur Auftragsdurchführung Teile bereitzustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig, unentgeltlich und mängelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu seinen Lasten.
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. 1. Hat der Kunde zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte und auf eigene Gefahr mit der vereinbarten, andern- falls einer angemessenen Mehrmenge für etwai- gen Ausschuss, rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und Folgen zu Lasten des Kunden. Xxxxxx haftet für in der Produktion eingesetzte Maschinen und Werkzeu- ge mit einer Sorgfalt wie für eigene Angelegenhei- ten. Kosten für Wartung, Pflege und Ersatz trägt der Kunde, soweit nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. 1. Hat der Vertragspartner der Boston GmbH zur Auftragsdurchführung Teile bereitzustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu seinen Lasten.
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. Hat der Kunde zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind diese frei unserer Produktionsstätte, zzgl. der vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss, rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Für vom Kunden beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten der Wartung, Pflege und evtl. Versicherungen trägt der Kunde. Die Anfertigung von Versuchsteilen und Werkzeugen sowie Herstellungs- und Änderungskosten für Formen gehen zu Lasten des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbarung bleiben Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich sind, unser alleiniges Eigentum. Wenn nicht anders bestätigt, sind die berechneten Werkzeugkosten anteilige Kosten. Die Richtigkeit der hergestellten Formen und sonstiger technischer Vorrichtungen muss vom Kunden vor Produktionsbeginn schriftlich bestätigt werden. Muster aus sämtlichen Kalibern der Form werden zur Verfügung gestellt. Die Richtigkeitsbestätigung des Kunden, auch wenn sie mittelbar z.B. in Form von Auftragsabrufen erfolgt, gilt für uns verbindlich für die Aufnahme der Produktion, ohne dass es einer zusätzlichen Überprüfung unsererseits bedarf. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt - unabhängig von Eigentumsrechten des Kunden spätestens zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug. Mängelhaftung ▪ Im Rahmen der folgenden Bedingungen leisten wir gegenüber Verbrauchern für die Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum, gegenüber Unternehmern für die Dauer von 1 Jahr ab Lieferdatum Gewähr. Gelten in Sonderfällen längere gesetzliche Gewährleistungsfristen so gelten diese. ▪ Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann der Kunde frühestens vier Wochen nach Mängelanzeige den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Soweit Unternehmer unmittelbar anhand von Katalogen, Listen i.a. unserer Vorlieferanten bei uns Ware bestellen (Fremdzubehör), leisten wir Gewähr nur gemäß den Bedingungen dieses Vorlieferanten, vorausgesetzt, dass dem Kunden diese bekannt sind oder bekannt sein müssten. ▪ Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn – nach Verlassen unseres Betriebs - der Schaden darauf beruht, dass die Ware von Dritten repariert ...
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. 8.1 Hat der Käufer zur Auftragsdurchfüh- rung Versuchsteile, Formen oder Werk- zeuge bereitzustellen, so sind diese frei Pro- duktionsstoffe in der vereinbarten, andern- falls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig, unent- geltlich und mangelfrei anzuliefern. Ge- schieht dies nicht, so gehen hierdurch ver- ursachte Kosten, Verzögerungen und sons- tige Folgen zu seinen Lasten.
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. 11. Test components, forms, tools
Versuchsteile, Formen, Werkzeuge. 7.1 Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Ver- schulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Verkäufer – auch für seine Angestellten – nur in Fäl- len des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren Schäden. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Mangelfolge- schäden.