Vertragsabschluss und -dauer Musterklauseln

Vertragsabschluss und -dauer. Im Rahmen der Aktion Passt oder passt werden für das „kurz&gut ABO“ und das „3für2 ABO“ folgende Produkte ausgegeben: ABO Light (inkl. ABO Light 9 Uhr), ABO Basis (inkl. ABO Basis 9 Uhr), ABO Premium, ABO Senior (inkl. ABO Senior Partner), ABO Azubi und ABO Azubi Plus. Der Abo-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Bestellung in Verbindung mit der Übergabe einer UmweltCard (Chipkarte) an den Abonnenten oder dessen Bevollmächtig- ten zustande. Grundsätzlich beginnt das Abo zum 1. eines Ka- lendermonats. Die Bestellung muss 10 Kalen- dertage vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der HAVAG vorliegen. Ein Abo kann auch flexibel beginnen. Bei persönlicher Vorsprache in einem HA- VAG-SERVICE-CENTER ist ein sofortiger Gültig- keitsbeginn (innerhalb des Aktionszeitraumes) möglich. Der Abo-Vertrag beinhaltet eine Mindestver- tragslaufzeit von 1 Kalendermonat für das „kurz&gut ABO“ bzw. 3 Kalendermonate für das „3für2 ABO“ und gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird. Bei flexiblem Einstieg nach dem 1. Kalendertag des laufenden Monats beginnt die Mindestver- tragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemo- nats. Bei Vertragsabschluss sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegen. Das Abo besteht aus der UmweltCard (Chip- karte). Bei Erhalt der UmweltCard (Chipkarte) sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent die UmweltCard (Chipkarte) in den genannten HAVAG-SERVICE-CENTERN bzw. an Kundenterminals (Übersicht unter www. xxx.xx/xxxxxxxxxx) auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unver- züglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Beim ABO Light, ABO Light 9 Uhr, ABO Senior sowie ABO Senior Partner ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrausweiskont- rollen ein amtliches Personaldokument mit Licht- bild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. Die UmweltCard (Chipkarte) bleibt Eigentum der HAVAG und ist nach Ablauf des Vertragsverhält- nisses an die HAVAG zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 12).
Vertragsabschluss und -dauer. Der Abonnementsvertrag eRegelwerk / ZIS Online unterliegt keiner schriftlichen Unterschriftspflicht und tritt durch den Kauf im SVGW-Webshop (oder über andere Kanäle wie per Telefon, Fax, etc.) mit Akzeptieren dieser AGB auf unbestimmte Zeit in Kraft. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Vertragsabschluss und -dauer. 4.1 Wie schliessen Sie die Versicherungen mit der Visa- na Versicherungen AG ab?

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.