Vertragsanbahnung. Soweit der Kunde im Formular des Entschädigungsrechners Interesse an einer Veräuße- rung einer Forderung anmeldet, entwirft Ersatz-Pilot eine Entschädigungsvereinbarung zum Ausgleich und zur Übertragung von Fluggastforderungen („Entschädigungsverein- barung“). Bei dieser handelt es sich um einen Forderungskaufvertrag. Der Inhalt des Ver- einbarungsentwurfs basiert auf den im Entschädigungsrechner angegebenen Flugdaten, weiteren für die Geltendmachung der Forderung relevanten Angaben des Kunden und seinen persönlichen Daten („Daten“). Der Entwurf der Entschädigungsvereinbarung wird dem Kunden auf der Internetpräsenz von Ersatz-Pilot angezeigt, sobald er die vorge- nannten Daten übermittelt und sein Interesse an einem Verkauf der Forderung bekundet.
Vertragsanbahnung. (1) Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für die WIS kostenfrei. Auf Verlangen der WIS sind sie vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
(2) Angebote sind für den Lieferanten verbindlich und haben eine Mindestgültigkeitsdauer von 12 (zwölf) Wochen beginnend ab Angebotsdatum.
(3) Vergütungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden nicht gewährt, sofern eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist oder darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht.
(4) Bei der Abgabe eines Angebotes hat der Lieferant eine besondere Prüf- und Sorgfaltspflicht, insbesondere beim Verweis auf Lieferantenmaterialnummern. Die WIS übernimmt hierbei die vom Lieferanten übermittelten Angaben zu Spezifikationen (Lieferantenmaterialnummer) ohne weitere Prüfungen.
(5) Angebote des Lieferanten müssen stets auf Basis der von der WIS bereitgestellten Spezifikationen erfolgen und setzen eine durch den Lieferanten angefertigte Herstellbarkeitsanalyse voraus. Sollte der Lieferant die zur Verfügung gestellten Dokumente und Dateien nicht verarbeiten können, so hat er dies unverzüglich der WIS mitzuteilen. Sollte sich ferner aufgrund der Herstellbarkeitsanalyse herausstellen, dass das Produkt nicht gemäß der von der WIS bereitgestellten Spezifikation herzustellen ist, kann in absoluter Ausnahme das Produkt abweichend angeboten werden. Die Abgabe eines Alternativangebotes muss mit einer eindeutigen und klaren Kennzeichnung auf dem Angebot einhergehen. Der Vermerk „Abweichung“ ist zwingend erforderlich. Dabei sind die abweichenden Merkmale auf der von der WIS bereitgestellten Spezifikation eindeutig hervorzuheben und die Grundlage des Angebots im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs darzustellen.
(6) Auf offensichtliche Fehler (z.B. Schreib- und Rechenfehler), unvollständige Anfragen, fehlende Anfragedokumente sowie widersprüchliche Anfragegrundlagen (z.B. Abweichungen zwischen der WIS- Anfragespezifikation und der in der Anfrage eventuell angegebenen Lieferantenmaterialnummer), hat der Lieferant die WIS zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung unverzüglich in Schriftform hinzuweisen.
(7) Sollte der Lieferant in der Phase der Vertragsanbahnung gegen seine gesetzlichen sowie oben genannten Verpflichtungen verstoßen, so haftet er für alle daraus resultierende Schäden.
Vertragsanbahnung. Buchung von Vorhalteleistung § 4 Verbindliche Anfrage
Vertragsanbahnung. 1 Regelmäßig wird conlexia mit dem Kunden vor Vertragsabschluss ein Vorgespräch führen, in dem die Bedürfnisse und Interessen des Kunden identifiziert werden und das Angebotsspektrum der conlexia präsentiert wird.
2 Die Weitergabe von in diesem Rahmen präsentierten Ideen, Leistungen oder Materialien der conlexia durch den Kunden an Dritte oder ihre Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den potenziellen Kunden ist nicht gestattet.
Vertragsanbahnung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche das intendierte Rechtsgeschäft einleitende Dokumente, welche durch den Auftragnehmer verwendet werden, wozu beispielsweise Invitationes ad Offerendum, Anbote, Kostenvoranschläge oder ihnen gleichzuhaltende Dokumente zählen, stets freibleibend und somit unverbindlich sind. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Vertragsanbahnung Invitationes ad Offerendum, Anbote, Kostenvoranschläge oder ihnen gleichzuhaltende Dokumente nach bestem Fachwissen des Auftragnehmers erstellt werden, wobei jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden kann. Dies gilt ebenso für einen eventuellen Fertigstellungstermin. Ferner nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass alle Angaben in Anboten über Maße, Einheiten Verbrauchs- und Leistungsmengen sowie Leistungsergebnisse nur annähernd gelten und dass dieser geringfügige und sachlich gerechtfertigte Abänderungen in Kauf. Darüber hinaus nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass soweit ihm vom Auftragnehmer Referenz - oder Musterarbeiten vorgeführt, übergeben beziehungsweise zugesandt werden, dass diese hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes, physikalischer Eigenschaften, leistungstechnischer Bewertungsmerkmale beziehungsweise wirtschaftlichen Erfolges unverbindliche Anschauungsstücke sind, weshalb die Eigenschaften einer solchen Referenz- oder Musterarbeit nicht als vom Auftragnehmer zugesichert anzusehen sind. Die Vertragsparteien kommen überein, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, eine Auftragsbestätigung elektronisch zu übersenden, wobei in einem solchen Xxxxx dem Auftraggeber eine Redepflicht trifft, weshalb ein Xxxxxxxxx als konkludente Zustimmung und somit als Genehmigung der Auftragsbestätigung gilt, wodurch diese zum Vertragsinhalt erhoben wird und somit als vertragskonform gilt. Dem Auftraggeber steht es frei, der Auftragsbestätigung binnen sieben Tagen ab Zugang der Redepflicht auslösenden Erklärung schriftlich zu widersprechen.
Vertragsanbahnung peoplefone stellt die von ihr angebotenen Leistungspakete umfassend auf der von ihr betriebenen Webseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx zur Kenntnisnahme durch die Kunden zur Verfügung. Hierdurch werden die Kunden aufgefordert, bei Interesse ein Angebot an peoplefone zu unterbreiten, zum Abschluss eines Vertrages. Der genaue Vertragsinhalt des Angebotes des Kunden ergibt sich dabei aus den peoplefone zur Verfügung gestellten Leistungspakten. Die Absendung eines Angebotes durch den Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Firmensitz: peoplefone GmbH Xxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0 Tel.: +49 711 / 18 42 04 -0 Fax.: +49 711 / 18 42 04 – 99 xxxx@xxxxxxxxxx.xx Amtsgericht Stuttgart HRB 757109 Steuernummer: 127/135/10015 Umsatzsteuer-ID: DE295662921 Deutsche Bank BIC XXXXXXXX000 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00
Vertragsanbahnung. Vertragserfüllung für org. Zwecke Abholkarten, Gruppenbücher, Namenslisten - Abrechnung erbrachter Leistungen - Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z.B. Prüfungen durch örtliche Behörden) - Weiterleitung an mitverarbeitende Stellen (Behörden, Gemeinde Obergurig als Xxxxxx) - Aus sonstigen berechtigten Interessen (z.B. Veranstaltungen). Die Speicherdauer / Archivierung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Durch Dritte erhobene Daten (Artikel 14) (z.B. Daten von Abholpersonen) werden zur Kontaktaufnahme bzw. lt. Bevollmächtigung im Sinne des Vertragspartner genutzt.
Vertragsanbahnung. Vertragsdokumente automatisiert erstellen Verträge, Kündigungen oder andere Dokumente können mittels entsprechender Vorlagen mit einem Klick automatisiert generiert werden. Mit der Vorlagenverwaltung können spezifische Informationen direkt aus der Vertragsakte übernommen werden. - Benutzer und Rechte festlegen Verträge beinhalten sensible Daten, die vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen. Mit der leistungsstarken Rechteverwaltung weisen Sie Rollen eindeutig zu und steuern damit den Zugriff für berechtigte Personen . - Freigabeprozesse effizient steuern Erforderliche Freigabeschritte lassen sich einfach per ELO Workflow definieren und kontrolliert abwickeln. Damit bleibt der Genehmigungs- und Freigabeprozess jederzeit transparent. Sie können so sofort nachvollziehen, in welcher Abstimmungsphase sich ein Vertrag gerade befindet. Weitere Benutzer können dynamisch ergänzt werden. - Kollaborativ im Team arbeiten Bei der Vertragserstellung ist auch die fachliche und sachliche Zusammenarbeit im Team ein wichtiger Aspekt. Mit der ELO Collaboration-Funktionalität „Dokumenten-Feed“ gelingt dies mit Leichtigkeit. Diskussionsbeiträge sind für alle Beteiligten jederzeit sichtbar und Verträge können zentral verwaltet werden.
Vertragsanbahnung. 1Die Kanzlei behält sich vor, bei der Vertragsanbahnung den möglichen Auftrag auf
a) widerstreitende Interessen gemäß § 5 Berufsordnung Patentanwälte (BOPA),
b) das Bestehen der erforderlichen Sachkenntnis gemäß § 10 Nr. 1 BOPA, oder die
c) bestehende Fristenlage der Kanzlei gemäß § 10 Nr. 2 BOPA zu prüfen. 2Zur Prüfung des Auftrages behält sich die Kanzlei eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vor.
Vertragsanbahnung. Im Rahmen der Beauftragung von Dienst-, Werk- oder sonstigen Verträgen kontaktieren wir Gutachter, Rechtsanwälte, Dienstleister (z. B. Hotels, Handwerker, IT-Dienstleister), um diese mit entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Hierbei stützen wir uns auf die Rechtsgrundlage der Anbahnung von Verträgen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO. Hinsichtlich von Veranstaltungen oder Videokonferenzen verweisen wir auf die dortigen Ausführungen (s.o.). Wir nutzen nur personenbezogene Daten, die Sie offenkundig öffentlich gemacht haben (z. B. im Internet), um Ihre Dienstleistung anzubieten. Dies sind z. B. Vor- und Nachname, Anrede, Jobtitel, Titel, Position, Firma, Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort), Telefonnummer (Festnetz, ggf. Mobil), personalisierte E-Mailadresse, ggf. Fax. Wir speichern Ihre perso- nenbezogenen Daten, um Sie auch zukünftig wieder kontaktieren zu können bzw. auf- grund einer Vertragsanbahnung oder eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Dienstleistungsgewinnung gelöscht, sofern keine andere Rechtsgrundlage zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten besteht. Gegebenenfalls wird die Verarbeitung eingeschränkt.