Vertragsanbahnung. Soweit der Kunde im Formular des Entschädigungsrechners Interesse an einer Veräuße- rung einer Forderung anmeldet, entwirft Ersatz-Pilot eine Entschädigungsvereinbarung zum Ausgleich und zur Übertragung von Fluggastforderungen („Entschädigungsverein- barung“). Bei dieser handelt es sich um einen Forderungskaufvertrag. Der Inhalt des Ver- einbarungsentwurfs basiert auf den im Entschädigungsrechner angegebenen Flugdaten, weiteren für die Geltendmachung der Forderung relevanten Angaben des Kunden und seinen persönlichen Daten („Daten“). Der Entwurf der Entschädigungsvereinbarung wird dem Kunden auf der Internetpräsenz von Ersatz-Pilot angezeigt, sobald er die vorge- nannten Daten übermittelt und sein Interesse an einem Verkauf der Forderung bekundet.
Vertragsanbahnung. (1) Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für die WIS kostenfrei. Auf Verlangen der WIS sind sie vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
Vertragsanbahnung. 1. Abschnitt: Buchung von Vorhalteleistung § 4 Verbindliche Anfrage § 5 Bearbeitung der verbindlichen Anfrage
Vertragsanbahnung peoplefone stellt die von ihr angebotenen Leistungspakete umfassend auf der von ihr betriebenen Webseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx zur Kenntnisnahme durch die Kunden zur Verfügung. Hierdurch werden die Kunden aufgefordert, bei Interesse ein Angebot an peoplefone zu unterbreiten, zum Abschluss eines Vertrages. Der genaue Vertragsinhalt des Angebotes des Kunden ergibt sich dabei aus den peoplefone zur Verfügung gestellten Leistungspakten. Die Absendung eines Angebotes durch den Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
Vertragsanbahnung. Vertragsdokumente automatisiert erstellen Verträge, Kündigungen oder andere Dokumente können mittels entsprechender Vorlagen mit einem Klick automatisiert generiert werden. Mit der Vorlagenverwaltung können spezifische Informationen direkt aus der Vertragsakte übernommen werden. - Benutzer und Rechte festlegen Verträge beinhalten sensible Daten, die vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen. Mit der leistungsstarken Rechteverwaltung weisen Sie Rollen eindeutig zu und steuern damit den Zugriff für berechtigte Personen . - Freigabeprozesse effizient steuern Erforderliche Freigabeschritte lassen sich einfach per ELO Workflow definieren und kontrolliert abwickeln. Damit bleibt der Genehmigungs- und Freigabeprozess jederzeit transparent. Sie können so sofort nachvollziehen, in welcher Abstimmungsphase sich ein Vertrag gerade befindet. Weitere Benutzer können dynamisch ergänzt werden. - Kollaborativ im Team arbeiten Bei der Vertragserstellung ist auch die fachliche und sachliche Zusammenarbeit im Team ein wichtiger Aspekt. Mit der ELO Collaboration-Funktionalität „Dokumenten-Feed“ gelingt dies mit Leichtigkeit. Diskussionsbeiträge sind für alle Beteiligten jederzeit sichtbar und Verträge können zentral verwaltet werden.
Vertragsanbahnung. 4 Verbindliche Anfrage § 5 Bearbeitung der verbindlichen Anfrage durch örtliche Verteilernetzbetreiber § 6 Online-Anfrage / -Buchung bei Fernleitungsnetzbetreibern § 7 Vertragsschluss
Vertragsanbahnung. 1. Abschnitt: Buchung von Vorhalteleistung ß 4 Verbindliche Anfrage
Vertragsanbahnung. Vertragserfüllung für org. Zwecke Abholkarten, Gruppenbücher, Namenslisten - Abrechnung erbrachter Leistungen - Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z.B. Prüfungen durch örtliche Behörden) - Weiterleitung an mitverarbeitende Stellen (Behörden, Gemeinde Obergurig als Xxxxxx) - Aus sonstigen berechtigten Interessen (z.B. Veranstaltungen). Die Speicherdauer / Archivierung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Durch Dritte erhobene Daten (Artikel 14) (z.B. Daten von Abholpersonen) werden zur Kontaktaufnahme bzw. lt. Bevollmächtigung im Sinne des Vertragspartner genutzt.
Vertragsanbahnung. (1) Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für die WAS kostenfrei. Auf Verlangen der WAS sind sie vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
Vertragsanbahnung. 1Die Kanzlei behält sich vor, bei der Vertragsanbahnung den möglichen Auftrag auf