Sonstige Nutzung. Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung des Käufers bzw. Besitzers der Pre-Sale Stamp oder digitalen Crypto stamp unter Zurverfügungstellung der Datenschutzerklärung der Post.
Sonstige Nutzung. Nutzung der Marktdaten für andere Zwecke als Non-display Nutzung für Handelsaktivitäten, CFD Nutzung und/oder Indexberechnung, z.B. Risikomanagement, Profit-Loss-Berechnungen, Portfoliobewertung, quanti- tative Analysen, Fondsadministration, Volume-Weighted Average Prices (VWAPs), Net Asset Value Berech- nung (NAVs), analytische Kennzahlen, Portfolio Management oder Pricing.
Sonstige Nutzung. Nutzung der Marktdaten für andere Zwecke als Non-display Nutzung für Handelsaktivitäten, CFD Nut- zung und/oder Indexberechnung, z.B. Risikomanagement, Profit-Loss-Berechnungen, Portfoliobewertung, quantitative Analysen, Fondsadministration, Volume-Weighted Average Prices (VWAPs), Net Asset Value Berechnung (NAVs), analytische Kennzahlen, Portfolio Management oder Pricing. Annex A: Preis- und Produktliste Derived Data Agreement Nutzung der Marktdaten für Handelsaktivitäten. Beispiele für Handelsaktivitäten sind insbesondere automati- sche oder halb-automatische Order-/Quotengenerierung, Order Pegging, Nutzung der Marktdaten als Refe- renzpreis für Handelszwecke, Smart Order Routing, Order Management, Execution Management, Market Making im Handelssystem des Vertragspartners oder eines Dritten, „Blackbox“-Handel, algorithmischer Han- del, Programmhandel und der Betrieb einer Handelsplattform. Wenn im Rahmen einer Non-Display Nutzung auch Marktdaten dargestellt/angezeigt werden, ist der Ab- schluss eines Market Data Agreements zusätzlich erforderlich. Die in Annex 1 des Market Data Agreements angeführten Lizenzgebühren sowie Data Fees für Enduser fallen additiv an. Annex A umfasst folgende Kategorien der Non-Display Nutzung für Handelsaktivitäten: Nutzung der Marktdaten im Rahmen des Betriebs einer Handelsplattform des Vertragspartners. Unter den Begriff Handelsplattform fallen z.B. multilaterale Handelssysteme (MTFs), organisierte Handelssys- teme (OTFs), alternative Handelssysteme, Crossing-Systeme, Dark Pools und Systematische Internali- sierungssysteme. Die Non-Display Lizenzgebühr für Handelsplattformen beinhalten die Lizenzgebühren für Eigen- und Fremd- handel sowie für Eigen- oder Fremdhandel.
Sonstige Nutzung a) Für die Benutzung der Halle (einschließlich Bühne) für Veranstaltungen außerhalb des sportlichen Übungsbetriebes und des Benutzungsplanes gilt § 3 entsprechend.