Common use of Vertragsbeginn und Vertragsende Clause in Contracts

Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertragspartner gibt AirPlus gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrages ab, indem er AirPlus den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag übermittelt und dieser AirPlus zugeht. Der Rahmenvertrag kommt zustande, wenn AirPlus die Account-Nummer an den Vertragspartner versendet. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Kündigungen können auf einzelne Accounts beschränkt werden. Die Kündigung des Ver- tragspartners wird mit dem Zeitpunkt der Sperrung des von der Kündigung betroffenen Accounts wirksam. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichti- ger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Vertragspartner beim Antrag unrichtige An- gaben gemacht hat oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Mitteilungspflichten gemäß diesem Vertrages schuldhaft nicht nachkommt oder b) falls der Vertragspartner seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder c) AirPlus Kenntnis darüber erlangt, dass sich die Vermögenslage des Vertragspart- ners wesentlich verschlechtert oder zu verschlechtern droht oder d) der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Abschnitt „Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten“ oder aufgrund einer sonstigen Vereinba- rung innerhalb der von AirPlus gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder e) der Vertragspartner um Aussetzung von Zahlungen bittet und diese gewährt wird oder f) der Vertragspartner sein Unternehmen schließt oder auflöst oder dahingehende Schritte unternimmt oder g) wenn Sicherheiten wegfallen oder h) der Vertragspartner schuldhaft und nachhaltig im Rahmen der Geldwäschebekämpfung nicht mitwirkt, z.B. Nachweise schuldhaft und nachhaltig nicht erbringt oder Auskünfte schuldhaft und nachhaltig nicht gewährt oder i) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz oder seine Bankverbindung ins Ausland verlegt. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Im Kündigungsfall werden sämt- liche Forderungen von AirPlus gegen den Vertragspartner sofort fällig. AirPlus überweist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige Guthaben an den Vertragspartner.

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Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertragspartner gibt AirPlus gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrages Zahlungsdiensterahmenvertrags ab, indem er AirPlus den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag übermittelt und dieser AirPlus zugeht. Der Rahmenvertrag Zahlungs- diensterahmenvertrag kommt zustande, wenn AirPlus die Account-Nummer an den Vertragspartner versendet. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Kündigungen können auf einzelne Accounts beschränkt werden. Die Kündigung des Ver- tragspartners Vertragspartners wird mit dem Zeitpunkt der Sperrung des von der Kündigung betroffenen Accounts wirksam. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichti- ger wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Vertragspartner beim Antrag unrichtige An- gaben Angaben gemacht hat oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Mitteilungspflichten gemäß diesem Vertrages Vertrag schuldhaft nicht nachkommt oder b) falls der Vertragspartner seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder c) AirPlus Kenntnis darüber erlangt, dass sich die Vermögenslage des Vertragspart- ners Vertragspartners wesentlich verschlechtert oder zu verschlechtern droht oder d) der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Abschnitt „Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten“ oder aufgrund einer sonstigen Vereinba- rung Vereinbarung innerhalb der von AirPlus gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder e) der Vertragspartner um Aussetzung von Zahlungen bittet und diese gewährt wird oder f) der Vertragspartner sein Unternehmen schließt oder auflöst oder dahingehende Schritte unternimmt oder g) wenn Sicherheiten wegfallen oder h) der Vertragspartner schuldhaft und nachhaltig im Rahmen der Geldwäschebekämpfung Geldwäsche- bekämpfung nicht mitwirkt, z.z. B. Nachweise schuldhaft und nachhaltig nicht erbringt oder Auskünfte schuldhaft und nachhaltig nicht gewährt oder i) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz oder seine Bankverbindung ins Ausland verlegt. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Im Kündigungsfall werden sämt- liche sämtliche Forderungen von AirPlus gegen den Vertragspartner sofort fällig. AirPlus überweist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige Guthaben an den Vertragspartner.

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Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertragspartner gibt AirPlus gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrages Zahlungsdiensterahmenvertrags ab, indem er AirPlus den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag übermittelt und dieser AirPlus zugeht. Der Rahmenvertrag Zahlungsdienste- rahmenvertrag kommt zustande, wenn AirPlus die Account-Nummer an den Vertragspartner versendet. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Kündigungen können auf einzelne Accounts beschränkt werden. Die Kündigung des Ver- tragspartners Vertragspartners wird mit dem Zeitpunkt der Sperrung des von der Kündigung betroffenen Accounts wirksam. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichti- ger wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Vertragspartner beim Antrag unrichtige An- gaben Angaben gemacht hat oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Mitteilungspflichten gemäß diesem Vertrages Vertrag schuldhaft nicht nachkommt oder b) falls der Vertragspartner seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder c) AirPlus Kenntnis darüber erlangt, dass sich die Vermögenslage des Vertragspart- ners Vertragspartners wesentlich verschlechtert oder zu verschlechtern droht oder d) der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Abschnitt „Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten“ oder aufgrund einer sonstigen Vereinba- rung Vereinbarung innerhalb der von AirPlus gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder e) der Vertragspartner um Aussetzung von Zahlungen bittet und diese gewährt wird oder f) der Vertragspartner sein Unternehmen schließt oder auflöst oder dahingehende Schritte unternimmt oder g) wenn Sicherheiten wegfallen oder h) der Vertragspartner schuldhaft und nachhaltig im Rahmen der Geldwäschebekämpfung nicht mitwirkt, z.z. B. Nachweise schuldhaft und nachhaltig nicht erbringt oder Auskünfte schuldhaft und nachhaltig nicht gewährt oder i) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz oder seine Bankverbindung ins Ausland verlegt. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Im Kündigungsfall werden sämt- liche sämtliche Forderungen von AirPlus gegen den Vertragspartner sofort fällig. AirPlus überweist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige Guthaben an den Vertragspartner.

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Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertragspartner gibt AirPlus gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrages ab, indem er AirPlus den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag übermittelt und dieser AirPlus zugeht. Der Rahmenvertrag Vertrag kommt zustande, wenn AirPlus die Account-Nummer AirPlus Purchasing Card als physische Karte oder die virtuelle Kartennummer an den Vertragspartner versendet. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit ausdrücklich vereinbart, so läuft der Vertrag zunächst für die Mindestlaufzeit. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen sechs Monaten zum Monatsen- de, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Kündigungen können auf einzelne Accounts physische oder virtuelle Karten beschränkt werden. Die Kündigung des Ver- tragspartners Vertragspartners wird mit dem Fristablauf wirksam, vorausgesetzt, der Vertragspartner gibt die/sämtliche physischen Karte(n) spätestens zu diesem Zeitpunkt an AirPlus entwertet zurück. Das Recht jeder der Sperrung des von der Kündigung betroffenen Accounts wirksam. Eine Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglichbleibt davon unberührt. Ein wichti- ger wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Vertragspartner beim Antrag unrichtige An- gaben gemacht hat oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Mitteilungspflichten gemäß diesem Vertrages schuldhaft nicht nachkommt und nachhaltig gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt oder b) falls der Vertragspartner seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder c) AirPlus Kenntnis darüber erlangt, dass sich die Vermögenslage der Vertragspartner in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, in solche zu geraten droht und/oder Antrag auf Eröffnung des Vertragspart- ners wesentlich verschlechtert Insolvenz- oder zu verschlechtern droht eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt worden ist oder ein solches Verfahren eröffnet oder abge- lehnt wurde oder d) der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung Verstär- kung von Sicherheiten gemäß Abschnitt „Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten“ Ziffer 1.11 oder aufgrund einer sonstigen Vereinba- rung Vereinbarung innerhalb der von AirPlus gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder e) der Vertragspartner um Aussetzung von Zahlungen bittet und diese gewährt wird oder f) der Vertragspartner sein Unternehmen oder Teile davon schließt oder auflöst oder dahingehende dahinge- hende Schritte unternimmt oder g) wenn Sicherheiten wegfallen oder h) der Vertragspartner schuldhaft und nachhaltig im Rahmen der Geldwäschebekämpfung nicht mitwirkt, z.z. B. Nachweise schuldhaft und nachhaltig nicht erbringt oder Auskünfte schuldhaft und nachhaltig nicht gewährt gewährt. Mit Wirksamwerden dieser Kündigung ist jede weitere Verwen- dung der AirPlus Purchasing Card (virtuell und/oder iphysisch) unstatthaft. Die physische Karte(n) ist/sind unverzüglich und unaufgefordert entwertet an AirPlus zurückzugeben. Mit der Beendigung des Vertrages werden alle Forderungen von XxxXxxx gegen den Vertrags- partner sofort fällig. AirPlus wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein etwaiges Guthaben dem Vertragspartner seinen Geschäftssitz oder seine Bankverbindung ins Ausland verlegtüberweisen. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Im Kündigungsfall werden sämt- liche Forderungen von AirPlus gegen den Vertragspartner sofort fällig. AirPlus überweist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige Guthaben an den Vertragspartner.

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Samples: www.airplus.com

Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertragspartner gibt AirPlus gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Zahlungskartenvertrags Rahmenvertrages ab, indem er AirPlus den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag übermittelt und dieser AirPlus zugeht. Der Zahlungskartenver- trags Rahmenvertrag kommt zustande, wenn AirPlus die Account-Nummer an den Vertragspartner Ver- tragspartner versendet. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Kündigungen können auf einzelne Accounts beschränkt werden. Die Kündigung des Ver- tragspartners wird mit dem Zeitpunkt der Sperrung des von der Kündigung betroffenen Accounts wirksam. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichti- ger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Vertragspartner beim Antrag unrichtige An- gaben gemacht hat oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Mitteilungspflichten gemäß diesem Vertrages schuldhaft nicht nachkommt oder b) falls der Vertragspartner seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder c) AirPlus Kenntnis darüber erlangt, dass sich die Vermögenslage des Vertragspart- ners wesentlich verschlechtert oder zu verschlechtern droht oder d) der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Abschnitt „Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten“ oder aufgrund einer sonstigen Vereinba- rung innerhalb der von AirPlus gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder e) der Vertragspartner um Aussetzung von Zahlungen bittet und diese gewährt wird oder f) der Vertragspartner sein Unternehmen schließt oder auflöst oder dahingehende Schritte unternimmt oder g) wenn Sicherheiten wegfallen oder h) der Vertragspartner schuldhaft und nachhaltig im Rahmen der Geldwäschebekämpfung nicht mitwirkt, z.B. Nachweise schuldhaft und nachhaltig nicht erbringt oder Auskünfte schuldhaft und nachhaltig nicht gewährt oder i) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz oder seine Bankverbindung ins Ausland verlegt. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Im Kündigungsfall werden sämt- liche Forderungen von AirPlus gegen den Vertragspartner sofort fällig. AirPlus überweist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige Guthaben an den Vertragspartner.

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