Vertragsdauer und Vertragsbindung. 1. Der simpliTV-Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; der simpliTV-Abonnementvertrag endet (unbeschadet bestehender Rücktrittsrechte, siehe II.B.6) durch die ordentliche oder außerordentliche Kündigung eines Vertragspartners. 2. Der simpliTV-Abonnementvertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig nach Ablauf eines Monats beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses (siehe II.B.2) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ordentlich schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (ordentliche Kündigung). 3. Wenn der Abonnementvertrag auch ein zweites oder drittes TV-Empfangsgerät des Kunden umfasst, dann kann der Kunde die ordentliche Kündigung laut Punkt 2 auch nur hinsichtlich des zweiten und/oder dritten TV-Empfangsgeräts vornehmen. In diesem Fall endet die Freischaltung für das (die) gekündigte(n) TV-Empfangsgerät(e) und bleibt der Abonnementvertrag hinsichtlich des oder der nicht gekündigten TV-Empfangsge- räts(e) aufrecht. 4. Der Abonnementvertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Als wichtiger Grund, welcher simpli services zur außerordentlichen Kündigung des simpliTV-Abonnementvertrages berechtigt, gilt die Beendigung von Zulassungen bzw. des Betriebs für bzw. von MUXen DVB-T2 auf Seiten ORS comm sowie die Änderung wichtiger technischer (insbesondere Wechsel Verschlüsselungssystem) oder rechtlicher (z.B. Änderungen ORF-G oder AMD-G) Rahmenbedingungen. 5. Bei Abschluss eines simpliTV-Abonnementvertrags kann mit dem Kunden eine Bin- dungsfrist von maximal vierundzwanzig Monaten vereinbart werden. Ab einer Bin- dungsfrist von über zwölf Monaten erhält der Kunde bei Abschluss eines simpli Internet- Abonnementvertrags eine entsprechende Gegenleistung (z.B.: in Form eines preisgestützten Endgerätes), welche mit der Dauer der Bindungsfrist in einem vergleich- baren Verhältnis steht. Auf die Dauer einer vereinbarten Vertragsbindung kann eine ordentliche Kündigung gemäß Punkt 2 nicht erfolgen, die Möglichkeit einer außeror- dentlichen Kündigung gemäß Punkt 4 sowie die Ausübung eines Rücktrittsrechtes ge- mäß II.B.6 bleiben davon unberührt. Der simpli Internet-Abonnementvertrag kann in diesem Fall erstmals zum Ablauf der Bindungsfrist unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist (siehe Punkt 2) gekündigt werden. 6. Der Abschluss eines simpli Internet-Abonnements mit Vertragsbindung (Vertrags- bindung neu) zusätzlich zu einem bestehenden simpliTV-Abonnement mit oder ohne laufender Vertragsbindung setzt die gleichzeitige Vereinbarung der Vertragsbindung neu auch für das bestehende simpliTV-Abonnement voraus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Vertragsdauer und Vertragsbindung. 1. Der simpliTVsimpli Internet-Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, längstens aber auf Dauer des Bestehens eines simpliTV-Abonnements bzw. einer Regis- trierung; der simpliTVsimpli Internet-Abonnementvertrag endet (unbeschadet bestehender bzw. bestehen- der Rücktrittsrechte, siehe II.B.6III. B. 6.) durch die ordentliche oder außerordentliche Kündigung Kündi- gung eines Vertragspartners.
2. Der simpliTVsimpli Internet-Abonnementvertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig nach Ablauf eines Monats beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses (siehe II.B.2III. B. 2.) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ordentlich schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (ordentliche Kündigung).
3. Wenn der Abonnementvertrag auch ein zweites oder drittes TVDer simpli Internet-Empfangsgerät des Kunden umfasst, dann kann der Kunde die ordentliche Kündigung laut Punkt 2 auch nur hinsichtlich des zweiten und/oder dritten TV-Empfangsgeräts vornehmen. In diesem Fall endet die Freischaltung für das (die) gekündigte(n) TV-Empfangsgerät(e) und bleibt der Abonnementvertrag hinsichtlich des oder der nicht gekündigten TV-Empfangsge- räts(e) aufrecht.
4. Der Abonnementvertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit sofortiger Wirkung schriftlich schrift- lich oder per E-Mail gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Als wichtiger Grund, welcher simpli services zur außerordentlichen Kündigung des simpliTV-Abonnementvertrages berechtigt, gilt die Beendigung von Zulassungen bzw. des Betriebs für bzw. von MUXen DVB-T2 auf Seiten ORS comm der Verträge mit den technischen Partnern der simpli services sowie die Änderung bzw. der Wegfall wichtiger technischer (insbesondere Wechsel Verschlüsselungssystem) oder rechtlicher (z.B. Änderungen ORF-G oder AMD-G) Rahmenbedingungen.
4. Von der Kündigung des simpli Internet-Abonnementvertrags bleibt der aufrechte Bestand der Registrierung unberührt. In diesem Fall endet nur die Freischaltung für sim- pli Internet.
5. Bei Abschluss eines simpliTVsimpli Internet-Abonnementvertrags kann mit dem Kunden eine Bin- dungsfrist Bindungsfrist von maximal vierundzwanzig Monaten vereinbart werden. Ab einer Bin- dungsfrist Bindungsfrist von über zwölf Monaten erhält der Kunde bei Abschluss eines simpli Internet- Inter- net-Abonnementvertrags eine entsprechende Gegenleistung (z.B.: z. B. in Form eines preisgestützten preis- gestützten Endgerätes), welche mit der Dauer der Bindungsfrist in einem vergleich- baren vergleichba- ren Verhältnis steht. Auf die Dauer einer vereinbarten Vertragsbindung kann eine ordentliche Kündigung gemäß Punkt Punk 2 nicht erfolgen, die Möglichkeit einer außeror- dentlichen außerge- wöhnlichen Kündigung gemäß Punkt 4 3 sowie die Ausübung eines Rücktrittsrechtes ge- mäß II.B.6 III. B. 6. bleiben davon unberührt. Der simpli Internet-Abonnementvertrag kann in diesem Fall erstmals zum Ablauf der Bindungsfrist unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist (siehe Punkt 2) gekündigt werden.
6. Der Abschluss eines simpli Internet-Abonnements mit Vertragsbindung (Vertrags- bindung neu) zusätzlich zu einem bestehenden simpliTV-Abonnement mit oder ohne laufender Vertragsbindung setzt die gleichzeitige Vereinbarung der Vertragsbindung neu auch für das bestehende simpliTV-Abonnement voraus.
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Samples: Registrierungsbedingungen, Registrierungsbedingungen
Vertragsdauer und Vertragsbindung. 1. Der simpliTVsimpli Internet-Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, längstens aber auf Dauer des Bestehens eines simpliTV-Abonnements bzw. einer Regis- trierung; der simpliTVsimpli Internet-Abonnementvertrag endet (unbeschadet bestehender Rücktrittsrechte, siehe II.B.6sogleich unten) durch die ordentliche oder außerordentliche Kündigung eines Vertragspartners. simpli services schließt simpliTV-Abonnementverträge ausschließlich auf Grundlage des jeweils geltendem Tarifblatts und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus- genommen Teil III. Andere Bedingungen sowie Ergänzungen, Streichungen und Korrek- turen des Kunden oder Dritter, die keine Erfüllungsgehilfen der simpli services sind, werden zurückgewiesen und nicht Inhalt des Vertrags, auch wenn simpli services ihnen nicht (nochmals) ausdrücklich widerspricht (Abwehrklausel). Diese Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen, ausgenommen Teil III, gelten für alle gegenwärtigen und zukünfti- gen simpliTV-Abonnementverträge. Wenn der Kunde ein Konsument im Sinne des KSchG ist, stehen ihm diese Rücktrittsrechte auch bei Abschluss eines simpli Inter- net-Abonnementvertrages zu.
2. Der simpliTVDie ordentliche oder außerordentliche Kündigung eines simpli Internet-Abonnementvertrag Abonne- ment kann von jedem Vertragspartner einseitig nach Ablauf eines Monats beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses (siehe II.B.2) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ordentlich schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (ordentliche Kündigung).
3gemäß den Bestimmungen in II. Wenn der Abonnementvertrag auch ein zweites oder drittes TV-Empfangsgerät des Kunden umfasst, dann kann der Kunde die ordentliche Kündigung laut Punkt 2 auch nur hinsichtlich des zweiten und/oder dritten TV-Empfangsgeräts vornehmenE. 2. In diesem Fall endet die Freischaltung für das (die) gekündigte(n) TV-Empfangsgerät(e) und bleibt der Abonnementvertrag hinsichtlich des oder der nicht gekündigten TV-Empfangsge- räts(e) aufrecht.
II. E. 4. Der Abonnementvertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (außerordentliche Kündigung)erfolgen. Als wichtiger Grund, welcher welches simpli services zur außerordentlichen Kündigung des simpliTVsimpli Inter- net-Abonnementvertrages berechtigt, gilt die Beendigung von Zulassungen bzw. des Betriebs für bzw. von MUXen DVB-T2 auf Seiten ORS comm der Verträge mit den techni- schen Partnern der simpli services sowie die Änderung bzw. der Wegfall wichtiger technischer (insbesondere Wechsel Verschlüsselungssystem) tech- nischer oder rechtlicher (z.B. Änderungen ORF-G oder AMD-G) Rahmenbedingungen.
53. Von der Kündigung des simpli Internet-Abonnementvertrags bleibt der aufrechte Bestand eines simpliTV-Abonnements unberührt. In diesem Fall endet nur die Freischal- tung für simpli Internet. Bei Kündigung eines simpliTV-Abonnements bleibt ein bestehender simpli Internet Abonnementvertrag aufrecht, soweit eine Registrierung bei simpli services für den Empfang der über DVB-T2 ausgesendeten Programme (derzeit ORFeins HD, ORF zwei HD und ServusTV HD) besteht. In diesem Fall endet nur die Freischaltung für simpliTV, es kommt jedoch zu einer Änderung der für simpli Internet zu entrichtenden Entgelte (sie- he III .F. 5.).
4. Die Vereinbarung einer Bindungsfrist von maximal vierundzwanzig Monaten bei Abschluss eines simpli Internet-Abonnementvertrages richtet sich nach den Bestim- mungen zur Vereinbarung einer Bindungsfrist bei Abschluss eines simpliTV-Abonnementvertrags kann mit dem Kunden eine Bin- dungsfrist von maximal vierundzwanzig Monaten vereinbart werdenAbonne- ment in Punkt II. Ab einer Bin- dungsfrist von über zwölf Monaten erhält der Kunde bei Abschluss eines simpli Internet- Abonnementvertrags eine entsprechende Gegenleistung (z.B.: in Form eines preisgestützten Endgerätes), welche mit der Dauer der Bindungsfrist in einem vergleich- baren Verhältnis steht. Auf die Dauer einer vereinbarten Vertragsbindung kann eine ordentliche Kündigung gemäß Punkt 2 nicht erfolgen, die Möglichkeit einer außeror- dentlichen Kündigung gemäß Punkt 4 sowie die Ausübung eines Rücktrittsrechtes ge- mäß II.B.6 bleiben davon unberührt. Der simpli Internet-Abonnementvertrag kann in diesem Fall erstmals zum Ablauf der Bindungsfrist unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist (siehe Punkt 2) gekündigt werdenE. 5.
65. Der Abschluss eines simpli Internet-Abonnements mit Vertragsbindung (Vertrags- bindung neu) zusätzlich zu einem bestehenden simpliTV-Abonnement mit oder ohne laufender Vertragsbindung setzt die gleichzeitige Vereinbarung der Vertragsbindung neu auch für das bestehende simpliTV-Abonnement voraus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Vertragsdauer und Vertragsbindung. 15.1. Der Vertrag zwischen simpli services und dem Kunden („simpliTV-Abonnementvertrag Vertrag“ oder kurz „Vertrag“) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; der simpliTV-Abonnementvertrag Vertrag endet (unbeschadet bestehender Rücktrittsrechte, siehe II.B.6Punkt 4.) durch die ordentliche oder außerordentliche Kündigung eines Vertragspartners. Die Kündigung eines Zusatzpakets ohne Kündigung des dazugehörigen simpliTV-Pakets ist möglich. Mit der Beendigung des Vertrags über ein simpliTV-Paket endet aber auch der Vertrag über ein dazugehöriges (Zusatz)Paket. Mit Beendigung des simpliTV Antenne Plus Pakets erfolgt eine Umstellung auf das kostenlose HD-Aktivierungspaket inkl. der kostenlosen Streamingfunktion in der aktuellen Fassung.
25.2. Der simpliTV-Abonnementvertrag Vertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig nach Ablauf eines Monats beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses (siehe II.B.2Punkt 3.) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ordentlich zum Verrechnungsstichtag (1. oder 15. des Monats) ordent- lich schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (ordentliche Kündigung).
35.3. Wenn der Abonnementvertrag auch ein zweites oder drittes simpliTV-Vertrag mehr als ein TV-Empfangsgerät des Kunden umfasst, dann kann der Kunde die ordentliche Kündigung laut Punkt 2 5.2 auch nur hinsichtlich des zweiten und/oder dritten einzelner TV-Empfangsgeräts Empfangsgeräte vornehmen. In diesem Fall endet die Freischaltung durch simpli services für das (die) gekündigte(n) TV-Empfangsgerät(e) und bleibt der Abonnementvertrag Vertrag hinsichtlich des oder der nicht gekündigten TV-Empfangsge- räts(eEmpfangsgeräts(e) aufrecht.
45.4. Der Abonnementvertrag Vertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Als wichtiger Grund, welcher simpli services zur außerordentlichen Kündigung des simpliTV-Abonnementvertrages Vertrags berechtigt, gilt • bei simpliTV Antenne: die Beendigung von Zulassungen bzw. des Betriebs für bzw. von MUXen DVB-T2 auf Seiten der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG und/ oder ORS comm sowie GmbH & Co KG, • bei simpliTV SAT: der Nichtabschluss bzw. die Beendigung des Vertrags zu ORF DIGITAL DIREKT zwischen dem Kunden und dem ORF, die Deaktivierung des Empfangsgeräts des Kunden durch den ORF und die Beendigung des Vertrags zwischen ORS und simpli services, • die Änderung wichtiger technischer (insbesondere Wechsel Verschlüsselungssystem) oder rechtlicher (z.B. Änderungen ORF-G oder AMD-G) Rahmenbedingungen, • wenn simpli services den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netz auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchti- gung von Netz oder Diensten oder einer Gefährdung von Personen oder Vermögens- werten nicht unverzüglich nachkommt, • wenn der Kunde (trotz Mahnung unter Androhung einer Sperre und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen) in Zahlungsverzug ist, • wenn der Kunde bei Vertragsabschluss über seine Person oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse unrichtige Angaben gemacht hat und simpli services bei Kenntnis der richtigen Angaben den Vertrag nicht geschlossen hätte, • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen.
55.5. Bei Abschluss eines simpliTV-Abonnementvertrags simpliTV kann mit dem Kunden eine Bin- dungsfrist Bindungsfrist von maximal vierundzwanzig Monaten vereinbart werdenvereinbaren. Ab einer Bin- dungsfrist Bindungsfrist von über zwölf Monaten erhält der Kunde bei Abschluss eines simpli Internet- Abonnementvertrags eine entsprechende Gegenleistung (z.B.: B. in Form eines preisgestützten Endgerätes), welche mit der Dauer der Bindungsfrist in einem vergleich- baren vergleichbaren Verhältnis steht. Auf die Dauer einer vereinbarten Vertragsbindung kann eine ordentliche Kündigung gemäß Punkt 2 5.2. nicht erfolgen, die Möglichkeit einer außeror- dentlichen außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 4 5.4. sowie die Ausübung eines Rücktrittsrechtes ge- mäß II.B.6 gemäß Punkt 4. bleiben davon unberührt. Der simpli InternetsimpliTV-Abonnementvertrag Vertrag kann in diesem Fall erstmals zum Ablauf der Bindungsfrist unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist (siehe Punkt 2) ordentlich gekündigt werden.
65.6. Sofern eine Mindestvertragsdauer vereinbart ist, wird simpliTV den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (zb auf der Rechnung) über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informieren. Diese Information erfolgt zeitnah vor jenem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der Mindestvertragsdauer beenden zu können.
5.7. Die Nutzungsmöglichkeit von Zusatzpaketen endet mit Beendigung des dazu- gehörigen simpliTV-Pakets automatisch. Der Abschluss eines simpli Internet-Abonnements Zusatzpakets mit Vertragsbindung (Vertrags- bindung neu) zusätzlich zu einem bereits bestehenden simpliTV-Abonnement mit oder ohne laufender Vertragsbindung Paket setzt die gleichzeitige Vereinbarung der einer zumindest gleich langen Vertragsbindung neu auch für das bestehende simpliTV-Abonnement Paket voraus.
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