Common use of Vertragsgegenstand und Leistungsumfang Unternehmensrecht Clause in Contracts

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang Unternehmensrecht. Bei Beauftragung gilt der Leistungsumfang, wie auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen beschrieben. Die Preisangaben sind Nettopreise exklusive der Umsatzsteuer. Zusätzlich können optionale Zusatzleistungen beauftragt werden. Es gilt jeweils der auf der Plattform und ggf. den Auftragsunterlagen beschriebene Leistungsumfang zu den dort genannten Honoraren als vereinbart. Sollte der Mandant die Entscheidung treffen, das Mandat zu beenden, hat dies keine Auswirkung auf das vereinbarte Festhonorar. Sollte kein Pauschalhonorar oder Stundenhonorar genannt sein, insbesondere wenn eine gerichtliche oder andere Tä- tigkeit ohne weitere Vereinbarung durchgeführt wird, wird im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Bei pauschalierten Stundenpaketen oder Zeitkontingenten für bestimmte Leistungsabschnitte kommt es nach Abschluss der Gesamtleistung zu einem Verfall nicht verbrauchter Stunden. Die Abrechnung eines Stundenhonorars erfolgt im 6-Minuten-Takt (0,1 Stunden). Für angefangene 6 Minuten wird je- weils ein Zehntel des Stundensatzes berechnet. Alle Honorarforderungen der Kanzlei werden mit Rechnungstellung fällig und sind sofort zahlbar. Sollte eine Rechnung nicht bei Fälligkeit gezahlt werden und deshalb angemahnt werden, wird eine Mahnpauschale von 40,00 € berechnet. Bei Auftraggebern mit aktuellem Wohn- oder Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands behält sich die Kanzlei eine Vorauszahlung des Honorars vor. Amtliche Gebühren (Markenämter, Patentämter, Firmenregister, IHK, Gewerbeämter, Handelsregister, Botschaften, Kon- sulate, Schuldnerverzeichnisse usw.) und Gebühren, Honorare oder sonstige Zahlungsansprüche anderer am Verfahren Beteiligter (Gegner, gegnerische Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gutachter, Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter, Wirtschaftsauskunfteien usw.) sind gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen zu entrichten. Bei der Auftragsdurchführung wird deutsches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Die Kanzlei schuldet dem Mandanten keine Beratung in Hinblick auf ausländische nationale Rechtsordnungen, Steuerrecht, Familien- und Xxxxxxxx.

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Vertragsgegenstand und Leistungsumfang Unternehmensrecht. Bei Beauftragung gilt der Leistungsumfang, wie auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen beschrieben. Die Preisangaben sind Nettopreise exklusive der Umsatzsteuer. Zusätzlich können optionale Zusatzleistungen beauftragt werden. Es gilt jeweils der auf der Plattform und ggf. den Auftragsunterlagen beschriebene Leistungsumfang zu den dort genannten Honoraren als vereinbart. Sollte der Mandant die Entscheidung treffen, das Mandat zu beenden, hat dies keine Auswirkung auf das vereinbarte Festhonorar. Sollte kein Pauschalhonorar oder Stundenhonorar genannt sein, insbesondere wenn eine gerichtliche oder andere Tä- tigkeit Tätigkeit ohne weitere Vereinbarung durchgeführt wird, wird im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Bei pauschalierten Stundenpaketen oder Zeitkontingenten für bestimmte Leistungsabschnitte kommt es nach Abschluss der Gesamtleistung zu einem Verfall nicht verbrauchter Stunden. Die Abrechnung eines Stundenhonorars erfolgt im 6-Minuten-Takt (0,1 Stunden). Für angefangene 6 Minuten wird je- weils ein Zehntel des Stundensatzes berechnet. Alle Honorarforderungen der Kanzlei werden mit Rechnungstellung fällig und sind sofort zahlbar. Sollte eine Rechnung nicht bei Fälligkeit gezahlt werden und deshalb angemahnt werden, wird eine Mahnpauschale von 40,00 € berechnet. Bei Auftraggebern mit aktuellem Wohn- oder Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands behält sich die Kanzlei eine Vorauszahlung des Honorars vor. Amtliche Gebühren (Markenämter, Patentämter, Firmenregister, IHK, Gewerbeämter, Handelsregister, Botschaften, Kon- sulateKonsulate, Schuldnerverzeichnisse usw.) und Gebühren, Honorare oder sonstige Zahlungsansprüche anderer am Verfahren Beteiligter (Gegner, gegnerische Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gutachter, Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter, Wirtschaftsauskunfteien usw.) sind gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen zu entrichten. Bei der Auftragsdurchführung wird deutsches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Die Kanzlei schuldet dem Mandanten keine Beratung in Hinblick auf ausländische nationale Rechtsordnungen, Steuerrecht, Familien- und Xxxxxxxx.

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