Vertragslaufzeit Vechta-Mobility - Ladekarte Musterklauseln

Vertragslaufzeit Vechta-Mobility - Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch das WWV und hat eine Vertragslaufzeit von 3 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 3 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Das WWV wird die Ladekarte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren. (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn das WWV begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich das WWV ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an das WWV zurückzugeben. (4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform welche an das Wasserwerk Vechta zu übersenden ist. Ein Abmelden und Auflösen eines bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.
Vertragslaufzeit Vechta-Mobility - Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch und hat eine Vertragslaufzeit von 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 1 Monat, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit im Vechta-Mobility-Portal (ladecloud) kündigt. Das WWV wird die Ladekarte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren. (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn das WWV begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich das WWV ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. (3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit eine Kündigung über das Vechta-Mobility- Portal (ladecloud).

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