Mitteilung von wesentlichen Änderungen Musterklauseln

Mitteilung von wesentlichen Änderungen. Jede Änderung der Geschäftsbezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der für die Ver- tragsabwicklung verantwortlichen Vertreter gemäß 1.2.1 sowie die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz, eines Insol- venzverfahrens oder die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostende- ckenden Vermögens sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Ebenso sind dem AG Ver- änderungen der Befugnis mitzuteilen, sofern sie die konkrete Leistungserbringung betreffen (Bezug zum Leistungsgegenstand). Diese vorgenannten Mitteilungspflichten sind auch bei wesentlichen Veränderungen, die bei Subunternehmern eintreten, einzuhalten. Eine solche Mitteilung gilt nicht als Nennung von Subunternehmern.
Mitteilung von wesentlichen Änderungen. Der Auftraggeber ist unverzüglich schriftlich zu verständigen, wenn der:die Auftragneh- mer:in durch den Wechsel der Beteiligungsverhältnisse unter einen geänderten beherr- schenden Einfluss gerät oder den die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffenden Geschäftsbereich einzustellen oder dessen Übertragung an eine:n Dritte:n oder den Zu- sammenschluss mit dem Unternehmen von Dritten beabsichtigt. Ebenso sind jede Einleitung eines Reorganisationsverfahrens gemäß Unternehmensreor- ganisationsgesetz, eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursantrags mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichen- den Vermögens dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Mitteilung von wesentlichen Änderungen. Der:Die Auftragnehmer:in hat den Auftraggeber ohne Verzug darüber zu informieren, wenn der:die Auftragnehmer:in durch den Wechsel der Beteiligungsverhältnisse unter ei- nen geänderten beherrschenden Einfluss gerät oder den die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffenden Geschäftsbereich einzustellen oder dessen Übertragung an eine:n Dritte:n oder den Zusammenschluss mit dem Unternehmen einer:eines Dritten be- absichtigt.Jede Einleitung eines Reorganisationsverfahrens gemäß Unternehmens- reorga- nisationsgesetz, eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursantrags man- gels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mitteilung von wesentlichen Änderungen. Die:Der Auftragnehmer:in hat die Auftraggeberin ohne Verzug darüber zu informieren, wenn die:der Auftragnehmer:in durch den Wechsel der Beteiligungsverhältnisse unter ei- nen geänderten beherrschenden Einfluss gerät oder den die vertragsgegenständlichen Leis- tungen betreffenden Geschäftsbereich einzustellen oder dessen Übertragung an eine:n Dritte:n oder den Zusammenschluss mit dem Unternehmen einer Dritten bzw. eines Dritten beabsichtigt. Jede Einleitung eines Reorganisationsverfahrens gemäß Unternehmensreorganisationsge- setz, eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursantrags mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens sind der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Die:Der Auftragnehmer:in hat die Auftraggeberin über jede Änderung von sie:ihn betref- fenden Daten, deren Kenntnis für die Auftraggeberin zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind, zeitgerecht zu informieren und, soweit diese Änderung in ein öffentliches Register (z. B. Firmenbuch) einzutragen ist, unverzüglich die entsprechende Anmeldung vorzunehmen. Sämtliche Rechtsfolgen, die aus einer Verletzung dieser Ver- pflichtung resultieren, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers; ins- besondere wird durch Rechnungen, die nicht aktuelle oder im Widerspruch zu den Eintra- gungen in den öffentlichen Registern stehende Daten enthalten, eine Zahlungspflicht der Auftraggeberin nicht ausgelöst.
Mitteilung von wesentlichen Änderungen. Jede Änderung der Geschäftsbezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der für die Vertrags- abwicklung verantwortlichen Vertreter gemäß 1.2.1 sowie die Einleitung eines Reorganisati- onsverfahrens gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz, eines Insolvenzverfahrens oder Diese vorgenannten Mitteilungspflichten sind auch bei wesentlichen Veränderungen, die bei Subunternehmern eintreten, einzuhalten. Eine solche Mitteilung gilt nicht als Nennung von Subunternehmern.
Mitteilung von wesentlichen Änderungen. Jede Änderung der Geschäftsbezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der für die Vertragsabwicklung verantwortlichen Vertreter gemäß „2.2.1 Vertretung“ sowie die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens gemäß URG, eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
Mitteilung von wesentlichen Änderungen. Jede Änderung der Geschäftsbezeichnung bzw des Firmenwortlautes sowie die Einleitung eines Reorgani- sationsverfahrens gemäß URG, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Insol- venzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens sind dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüg- lich schriftlich mitzuteilen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.