Arbeitsgemeinschaft. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.
Arbeitsgemeinschaft. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung.
Arbeitsgemeinschaft. Ist eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Auftragnehmer, so hat sie dem Auftraggeber einen bevollmächtigten Vertreter namhaft zu machen. Im Übrigen gilt 1.2.2 sinngemäß.
Arbeitsgemeinschaft. 12.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertre- tungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber und Dritten unwirksam.
12.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
12.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Arbeitsgemeinschaft. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (in der Folge „ARGE“) haften für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung und auch für jede weitere Verpflichtung aus dem Vertrag solidarisch.
Arbeitsgemeinschaft. Wenn es sich bei dem Betreiber um eine aus einer Bietergemeinschaft her- vorgegangene Arbeitsgemeinschaft mit mehreren Mitgliedern handelt, sind Ver- änderungen in der Zusammensetzung dieser Arbeitsgemeinschaft während der Vertragslaufzeit nur aus wichtigem Grund möglich. Eine derartige Veränderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des Landes Berlin. Die Einwilligung ist zu erteilen, wenn der Betreiber dem Land Berlin durch Vorlage der entsprechenden Nachweise belegt, dass das neue/weitere Mitglied der Ar- beitsgemeinschaft die im Vergabeverfahren maßgeblichen Eignungsanforderun- gen erfüllt.
Arbeitsgemeinschaft. Bei einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne der §§ 705 ff. BGB findet der gesamte Geschäftsverkehr zwischen AG und AN rechtsverbindlich mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft statt. Die dem Bevollmächtigten von den einzelnen ARGE-Mitgliedern erteilte Vollmacht umfasst auch etwaige Vertragsänderungen und Nachträge. Zahlungen werden nur an den bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft geleistet. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften ungeachtet einer internen Arbeitsteilung für die ord- nungsgemäße Vertragserfüllung als Gesamtschuldner.
Arbeitsgemeinschaft. Zusammenschluss mehrerer Unternehmer, die sich dem Auftraggeber gegenüber solidarisch zur vertragsgemäßen Erbringung einer Lieferung oder Leistung verpflichten.
Arbeitsgemeinschaft. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (in der Folge „ARGE“) haften für die ord- nungsgemäße Auftragserfüllung und auch für jede weitere Verpflichtung aus dem Ver- trag solidarisch.
Arbeitsgemeinschaft. Die Vertragspartner erweitern die Aufgaben der bestehenden Nordrheinischen Arbeitsge- meinschaft DMP GbR nach § 219 Abs. 2 SGB V um die Aufgaben aus diesem Vertrag. Das Nähere wird in einem Beschluss der Gesellschafterversammlung geregelt.