Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromlieferungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Liefervertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmespeicher, Liefervertrag, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmepumpen Und Wohnlüftungssysteme
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns Liefer- beginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Niederrheinstromfix Vertrag, Niederrheinstromfix Vertrag „öko“, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stromliefervertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maßnah- men (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform (auch E-Mail) unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns Liefer- beginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten der SE in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten die SE hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Preisblatt, Erdgas Sonderabkommen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement, Gaslieferauftrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraussichtli- chen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Belie- ferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lie- fervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag bedarf der Textform und kommt nach Bestellung des Kunden erst durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe der wesentlichen Ver- tragsbedingungen gem. § 41 Abs. 4 EnWG einschließlich des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt bei einem Lieferan- tenwechsel davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kün- digung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, Freigabe durch den Vorlieferanten, etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf Ab- lauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom, Stromlieferbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen not- wendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maßnah- men (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letztverbraucher: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Erdgas, Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Erdgas
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tatsäch- liche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Stromverbrauch
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei sein denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter (auch E-Mail)unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2Z, 356 Abs. 2 Z Nr. 2 Z BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.
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Samples: Liefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tatsächli- che Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2 Nr. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Agb Für Den Eigenverbrauch Erdgas Im Haushalt Porta Gas 365
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich ausdrück- lich auf.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie (100 % Ökostrom)
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten Lieferan- ten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lie- fervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt er- folgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.
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Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Eigenverbrauch Von Erdgas Im Haushalt
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Widerrufs- frist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten mit Unterzeichnung beider Parteien/elektronisch zustande. Der Lieferant bestätigt dem Kunden in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustandeden vo- raussichtlichen Lieferbeginn. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Be- lieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Vertrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Elektrische Wärmepumpen Zur Raumheizung Im Haushalt
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letzt- verbraucher: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden Kun- den gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrags, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Erdgas
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ §355 Abs. 2Abs.2, 356 Abs. 2 Abs.2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert for- dert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der An- spruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
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Samples: Sondervertrag Nachtspeicherheizung
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen not- wendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt er- folgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Eigenverbrauch Gas Im Haushalt
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vor- aussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß gem. §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Haushaltskunden
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten der Vereinigte Stadtwerke GmbH (nachfolgend VS) in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraussicht‐ lichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten die VS hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Energy Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lie- ferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maß- nahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrages etc.) erfolgt sind.
1.2. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letzt- verbraucher: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lieferver- trages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Elektrischer Energie
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform (auch E-Mail) unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon da- von ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vor- aussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur Lieferung Von Energie
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tatsächli- che Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ §355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertra- ges etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Ladung Im Tarif E Drive Öko
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.auf.
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Samples: Gasliefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraus sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde Kunden fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Ökostrom
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pau- schale. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf Ab- lauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraussichtli- chen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Be- lieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maßnah- men (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Belie- ferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lie- fervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromversorgung