Common use of Vertragsschluss / Lieferbeginn Clause in Contracts

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: emw-energie.de, emw-energie.de, www.ggew.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: Liefervertrag Egf Gas Premium, Auftrag Zur Lieferung Von Elsestrom Regional, www.sw-blaustein.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-emsdetten.de, www.stadtwerke-emsdetten.de, www.stadtwerke-emsdetten.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns Liefer- beginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 4 contracts

Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.kew.de, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Und Für Gewerbekunden Bis Zu Einem Verbrauch Von Maximal 100.000 KWH/Jahr Durch Die Stadtwerke Weinheim GMBH (Sww), bienenstrom.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 3 contracts

Samples: gemeindewerke-grefrath.de, gemeindewerke-grefrath.de, www.sw-nuertingen.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maßnah- men (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: ewerk-tegernsee.de, ewerk-tegernsee.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform (auch E-Mail) unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.sw-augsburg.de, www.billig-will-ich.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-lehrte.de, www.stadtwerke-lehrte.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Elektrische Wärmepumpen Zur Raumheizung Oder Für Wärmespeicher Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraussichtli- chen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Belie- ferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-emsdetten.de, www.stadtwerke-emsdetten.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen not- wendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 2 contracts

Samples: gasversorgung-biedenkopf.de, gasversorgung-biedenkopf.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns Liefer- beginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.susi-energie.de, www.tws.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: berlinerstadtwerke.de, www.gewobag.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maßnah- men (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letztverbraucher: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-heiligenhafen.com, www.stadtwerke-eutin.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: Auftrag Brilon Strom, sww.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraussichtli- chen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Be- lieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß gem. §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-lingen.de, www.stadtwerke-lingen.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten der SE in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten die SE hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.eilenburger-stadtwerke.de, www.eilenburger-stadtwerke.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag bedarf der Textform und kommt nach Bestellung des Kunden erst durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe der wesentlichen Ver- tragsbedingungen gem. § 41 Abs. 4 EnWG einschließlich des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt bei einem Lieferan- tenwechsel davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kün- digung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, Freigabe durch den Vorlieferanten, etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: Auftrag Zur, Auftrag Zur

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lie- fervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-solingen.de, www.stadtwerke-solingen.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf Ab- lauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.sw-bw.de, www.stadtwerke-sw.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-huenfeld.de, Gaslieferauftrag SWD Gas

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-bernburg.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 1 contract

Samples: www.eag-energie.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tatsächli- che Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 1 contract

Samples: www.beste-stadtwerke.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei sein denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.wsw-online.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.auf.‌

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vor- aussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stromissimo.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß gem. §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-detmold.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Auftrags seitens des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Der Ver- trag kann vom Kunden ausschließlich über die Internetseite des Lieferanten beauftragt werden. Eine Belieferung Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: kundenbereich.swu.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vor- aussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.die-energievorsorger.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter (auch E-Mail)unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.billig-will-ich.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.auf.‌

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Samples: www.stadtwerke-eberbach.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich ausdrück- lich auf.

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Samples: www.stadtwerke-rheine.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.swn-neuwied.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Auftrags seitens des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Der Ver- trag kann vom Kunden ausschließlich über die Internetseite des Lieferanten beauftragt werden. Eine Belieferung Beliefe- rung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: kundenbereich.swu.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.geo-energie-ostalb.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maßnah- men (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: stadtwerke-werdau.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lie- ferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maß- nahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: Auftrag Zur

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Widerrufs- frist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-sigmaringen.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tatsäch- liche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-zeven.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Belie- ferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lie- fervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-finsterwalde.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2 Nr. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-rotenburg.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

Appears in 1 contract

Samples: www.versorgungsbetriebe.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-lingen.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: stadtwerke-oranienburg.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lieferver- trages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.tws.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2Z, 356 Abs. 2 Z Nr. 2 Z BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.

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Samples: www.landwerke-eifel.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letzt- verbraucher: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden Kun- den gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: stadtwerke-ploen.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Auftrags seitens des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Der Vertrag kann vom Kunden ausschließlich über die Internetseite des Lieferanten beauftragt werden. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: eka-energie.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-huenfeld.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt erfolgt, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt, nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-eberbach.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrags, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-coesfeld.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pau- schale. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf Ab- lauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.bigge-energie.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.tws.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform (auch E-Mail) unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon da- von ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.sw-augsburg.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.

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Samples: stadtwerke-wsf.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-solingen.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-porta-westfalica.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten Lieferan- ten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Lie- fervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt er- folgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-rheine.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: Auftrag Brilon Gas

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung Kündi- gung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letzt- verbraucher: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-eutin.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten mit Unterzeichnung beider Parteien/elektronisch zustande. Der Lieferant bestätigt dem Kunden in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustandeden vo- raussichtlichen Lieferbeginn. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Be- lieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß ge- mäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-ahaus.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ §355 Abs. 2Abs.2, 356 Abs. 2 Abs.2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert for- dert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der An- spruch auf längstens drei Jahre beschränkt.

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Samples: sww.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertra- ges etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-torgelow.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-werdau.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.ewb.aov.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraussichtli- chen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Be- lieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.versorgungsbetriebe.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter un- ter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tatsächli- che Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ §355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-zeven.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten der Vereinigte Stadtwerke GmbH (nachfolgend VS) in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraussicht‐ lichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten die VS hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.vereinigte-stadtwerke.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefer- vertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.

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Samples: www.swl-unser-stadtwerk.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.ovag.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen voraus­ sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde Kunden fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.stadtwerke-iserlohn.de

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen not- wendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt er- folgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

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Samples: www.ggew.de