Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Gas Supply Agreement, Stromliefervertrag, Gas Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. 1.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich Maßgeb- lich sind die bei Vertragsschluss geltenden PreiseEntgelte.
1.2. 1.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen voraussicht- lichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Anga- be des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist W iderrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Preisblatt Für Wärmepumpenstrom
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibendfreiblei- bend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon da- von ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen bis- herigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind.
1.3. Für Privatkunden gilt zusätzlich: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der
1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Lie- fervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert for- dert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Liefer- vertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Eigenverbrauch Von Strom
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Delivery Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibendfreiblei- bend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf Ab- lauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag Auftrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen not- wendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2Abs.2, 356 Abs. 2 Nr. 2 Abs.2 Nr.2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot ist beschränkt auf das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Crailsheim GmbH.
1.2. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibendfreiblei‐ bend und unverbindlich. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss Vertragsabschluss geltenden Preise.
1.21.3. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Wider‐ rufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 2 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, denn der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Energy Supply Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche tat- sächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen not- wendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibendfrei- bleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preiseist das jeweils geltende Preisblatt.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich aus- drücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.12.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.22.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. 1.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. 1.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Liefer- vertrages etc.) erfolgt sind. Gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibendfreiblei- bend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf Ab- lauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen Maßnah- men (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.sind.
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Samples: Referral Agreement
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Widerruffrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns Lief- erbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Nachfolgender Hinweis für Ver- braucher im Sinne des §13 BGB: Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ §355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich Maß- geblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.gemäß
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. 1.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich Maß- geblich sind die bei Vertragsschluss geltenden PreiseEntgelte.
1.2. 1.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. 1.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich Maßgeb- lich sind die bei Vertragsschluss geltenden PreiseEntgelte.
1.2. 1.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen voraus- sichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt er- folgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe Angabe des voraussichtlichen voraussichtli- chen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung Be- lieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß gem. §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
1.2. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
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Samples: Erdgaslieferungsvertrag