Common use of Vertragsschluss / Lieferbeginn Clause in Contracts

Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Lition Energie GmbH in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) er- folgt sind.

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Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Lition Energie GmbH in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt er- folgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß gem. §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) er- folgt sind.

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Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Lition Energie GmbH AggerEnergie in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Eine Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, erfolgt eine Belieferung nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten die AggerEnergie hierzu ausdrücklich auf. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) er- folgt sind.

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Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Lition Energie GmbH AggerEnergie in Textform unter Angabe An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbe- ginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten die AggerEnergie hierzu ausdrücklich auf. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) er- folgt sind.

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