Vertragsschluss und Vertragsgegenstand Musterklauseln

Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 2.1 Die Angebote von ABBOTT sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ABBOTT zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ABBOTT.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 3.1 Der Auftrag des Kunden stellt nur das Angebot auf Abschluss eines Vertrags an COM-IN dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung (Auftrags- bestätigung) durch COM-IN oder, falls früher erfolgt, mit der erstmaligen Lei- stungsbereitstellung durch COM-IN zustande. Soweit ein Vertragsabschluss/eine Vertragserklärung noch von einer Genehmigung der Vertragszusammenfassung abhängt (z.B., weil die Vertragszusammenfassung erst nachträglich übermittelt werden konnte) ist auch dies nur als Angebot des Kunden zu sehen und der Ver- trag kommt erst mit Xxxxxxx des Auftrages zustande.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 3.1 Der schriftliche Auftrag des Kunden stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags mit der BBV dar. Die BBV wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung über den Auftrag zusenden. Diese Eingangsbestätigung ist keine Annahme des Auftrages des Kunden, sondern dient lediglich dazu, den Auftrag des Kunden zusammenzufas- sen und zu überprüfen.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 3.1 Soweit nicht explizit anderweitig aufgeführt, sind Angebote der SWK freibleibend. Das Angebot auf Abschluss eines Ver- trages ist erst der Auftrag des Kunden soweit im Übrigen die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsabschlüsse erfüllt sind.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 3.1 Mitteilungen und Auskünfte der R-KOM erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen selbst kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein entsprechendes Angebot abzugeben.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 3.1 Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages ist erst der schriftliche Auftrag des Kunden.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 2.1 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ABBOTT zustande und richtet sich ausschliesslich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Abbott.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 3.1 Soweit nicht explizit anderweitig aufgeführt sind Angebote, Mitteilungen und Auskünfte der SWU TeleNet freiblei- bend. Das Übersenden der Vertragszusammenfassung im Sinne von § 54 Abs. 3 TKG sowie der Auftragsein- gangsbestätigung stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages der SWU TeleNet dar. Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages ist erst der Auftrag des Kunden.
Vertragsschluss und Vertragsgegenstand. 3.1 Der Auftraggeber ist mit seiner Unterschrift unter den Auftrag an diesen gebunden (Antrag). Der Auftragnehmer nimmt den Auftrag durch schriftliche Bestätigung an (Annahme); Zusatzvereinbarungen sind ungültig.