Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz. Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen beziehungsweise -erklärungen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Versicherten mit einem Auftraggeber für den Fall der Verursachung eines Schadens einen pauschalierten Schadenersatz vereinbart haben.
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Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz. Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen Daten- schutzvereinbarungen beziehungsweise -erklärungen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Versicherten mit einem Auftraggeber für den Fall der Verursachung eines Schadens einen pauschalierten Schadenersatz vereinbart haben.
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