Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V abgegolten, so- weit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 75 SGB V bleibt unberührt.
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Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen nach der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach den §§ 87a - d 87 a SGB V mit der KVS abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung Re- gelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 73 und 75 SGB V bleibt unberührt.. § 35
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Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen der abrechnungsfähigen berechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden zahlenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Gesamtvergü- tung nach den §§ 87a - d SGB V abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende abweichen- de Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 75 SGB V bleibt unberührt.
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Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V mit der KVS abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 73 und 75 SGB V bleibt unberührt.. § 35
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Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Gesamtver- gütung nach den §§ 87a - d SGB V mit der KVS abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende abwei- chende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 75 73 SGB V bleibt unberührt.. § 35
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Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen nach der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V mit der KVS abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung Re- gelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß gem. §§ 72, 73 und 75 SGB V bleibt unberührt.. § 35
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen nach der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Ge- samtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V mit der KVS abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß Ver- sorgung gem. §§ 72, 73 und 75 SGB V bleibt unberührt.
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Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden lenden, morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V abgegolten, so- weit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 75 SGB V bleibt unberührt.
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Samples: Vereinbarung Zur Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme (Dmp)
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen nach der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Gesamt- vergütung nach den §§ 87a - d SGB V mit der KVS abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende abwei- chende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß gem. §§ 72, 73 und 75 SGB V bleibt unberührt.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen nach der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Ge- samtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V mit der KVS abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung Ver- sorgung gemäß §§ 72, 73 und 75 SGB V bleibt unberührt.. § 35
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Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen nach der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Gesamtvergütungsvereinbarung nach den §§ 87a - d 85 SGB V abgegolten, so- weit soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 75 73 SGB V bleibt unberührtun- berührt.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V