Common use of Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen Clause in Contracts

Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen. Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von BigXtra durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BigXtra 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. BigXtra kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende BigXtra als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die BigXtra (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet BigXtra ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

Appears in 4 contracts

Samples: www.invia.hu, www.deltareisen.cz, www.invia.hu