Vertrauensvolle Zusammenarbeit Musterklauseln

Vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zur Erreichung der Ziele verabreden die Realschule Senne und das Xxxxxx-Xxxxxx- Berufskolleg eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Kooperationsfelder sollen in gegenseitigem Einvernehmen geplant, eingerichtet, bearbeitet und evaluiert werden. Die Vertragspartner verstehen die Kooperation als Prozess, den sie gemeinsam gestal- ten. Wichtige Punkte, die die Kooperation betreffen, teilen sie sich mit.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit. (1) Stadt und Land arbeiten offen und vertrauensvoll zusammen und beteiligen sich vor wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der LEA. Zu diesem Zweck kann ein regelmäßiger Jour fixe zwischen den Parteien vereinbart werden. (2) Land und Stadt unterstützen sich für die gute Einbindung und Akzeptanz der LEA gegenseitig bei der Durchführung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung und Öf- fentlichkeitsinformation, zum Beispiel regelmäßige runde Tische, Bürgerinforma- tionsveranstaltungen und Quartierstreffs. (3) Diese Vereinbarung wird für das Betriebsjahr 2020 evaluiert. Im Anschluss wird im Benehmen mit der Stadt über den weiteren Betrieb der LEA entschieden. (4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Schriftform.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats arbeiten mit der Zentralen Leitung zielgerichtet, nach Treu und Glauben sowie in gegenseitigem Vertrauen zusammen. Sie werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten angemessen respektieren und die Interessen aller Arbeitnehmer von Dentsply Sirona Europe, der Zentralen Leitung und ihrer Geschäftsbereiche und Anteilseigner angemessen berücksichtigen. Die Zentrale Leitung wird dafür Sorge tragen, dass an der Information und Anhörung Managementvertreter der Dentsply Sirona Gruppe beteiligt sind, die für die betroffenen Segmente, SBU bzw. RCO Verantwortung tragen.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zur Erreichung der Ziele verabreden die Xxxxxxx-Xxxxx-Realschule und das Xxxxxx- Xxxxxx-Berufskolleg eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Kooperationsfelder sollen in gegenseitigem Einvernehmen geplant, eingerichtet, bearbeitet und evaluiert werden. Die Vertragspartner verstehen die Kooperation als Prozess, den sie gemeinsam gestal- ten. Wichtige Punkte, die die Kooperation betreffen, teilen sie sich mit.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Auftragnehmer arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem Auftraggeber und den anderen, vom Auf- traggeber für die Abwicklung des Vorhabens eingesetzten Projektbeteiligten zusammen.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Beziehungen zwischen dem Hauptunternehmer und dem Subunternehmer beruhen auf dem Geist der Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der auszuführenden Arbeiten. Dieser Geist kommt in ausgewogenen wirtschaftlichen und vertraglichen Verhältnissen zum Ausdruck und schliesst im Bedarfsfall Treffen auf Ebene der Geschäftsleitung der Unternehmen ein. Der Subunternehmer unterliegt, wie jede Fachperson, einer Beratungspflicht in Hinblick auf seine Leistung.

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  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 15.1. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer und Inhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, gelten die dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Natur ist offensichtlich. 15.3. Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Falle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 15.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die Verwendung und Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu verlangen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?