Verwahrung Verwahrungsrisiko Musterklauseln

Verwahrung Verwahrungsrisiko. Es gibt Risiken im Umgang mit der Depotbank, den Unterdepotbanken und den Brokern, die die Wertpapiergeschäfte eines Teilfonds durchführen oder abrechnen. Es ist möglich, dass ein Teilfonds seine Vermögenswerte im Fall der Insolvenz oder des Konkurses der Depotbank, einer Unterdepotbank oder eines Brokers nur verzögert oder auch gar nicht von der Depotbank, der Unterdepotbank, dem Broker oder deren Treuhänder zurückzufordern kann, und dass er für diese Vermögenswerte möglicherweise nur eine allgemeine unbesicherte Forderung gegenüber der Depotbank, der Unterdepotbank oder dem Broker hat. Die Depotbank wird Vermögenswerte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den konkreten Bestimmungen halten, die im Depotbankvertrag vereinbart sind. Diese Bestimmungen sollen die Vermögenswerte vor einer Insolvenz der Depotbank schützen, aber es gibt keine Garantie, dass dieser Versuch erfolgreich sein wird. Da der Fonds möglicherweise auf Märkten, einschliesslich Schwellenländern, investiert, auf denen die Depotbank- und/oder Abrechnungssysteme und -vorschriften noch nicht voll entwickelt sind, können die auf diesen Märkten gehandelten und Unterdepotbanken anvertrauten Vermögenswerte des Fonds (bei Vorliegen von Umständen, in denen der Einsatz von Unterdepotbanken erforderlich ist) einem Risiko ausgesetzt sein, wenn die Depotbank nicht haftet, wenn ein Verlust für den Fonds infolge eines externen Ereignisses eingetreten ist, das sich der angemessenen Kontrolle der Depotbank entzieht und dessen Folgen trotz aller nach billigem Ermessen ergriffenen Gegenmassnahmen unvermeidbar gewesen wären. Weitere Informationen zu den Bestimmungen in Bezug auf die Haftung der Depotbank finden Sie auch im Abschnitt „Depotbank“ in Teil IV des Teilprospekts für die Schweiz.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.