Verwaltungshandlungen Musterklauseln

Verwaltungshandlungen. Die AEK Bank besorgt ohne besonderen Auftrag des Kunden die üblichen Verwaltungshandlungen: · den Einzug fälliger Zinsen, Dividenden, Kapitalrück- zahlungen und anderer Ausschüttungen; · die Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Konversionen, Bezugsrechten, Amortisationen von Depotwerten sowie der Emission neuer Aktien; · den Austausch von Wertpapierurkunden; Bei couponlosen Namenaktien werden Verwal- tungshandlungen nur ausgeführt, wenn die Zustell- adresse für Dividenden und Bezugsrechte auf die AEK Bank lautet. Die AEK Bank stützt sich bei diesen Dienstleistun- gen auf die ihr zugänglichen Publikationen und Un- terlagen, übernimmt diesbezüglich jedoch keinerlei Haftung. Wenn gattungsmässig aufbewahrte Wertpapie- re ausgelost werden, so verteilt die AEK Bank die von der Auslosung erfassten Depotwerte unter die Kunden. Dabei wendet die AEK Bank bei der Zweit- auslosung eine Methode an, die allen Kunden eine gleichwertige Berücksichtigung wie beim Erstauslo- sungsverfahren bietet. Erteilt der Kunde rechtzeitig eine ausdrückliche Xxx- xxxx, übernimmt die AEK Bank: · die Ausübung oder den Kauf oder Verkauf von Wandel-, Options- und Bezugsrechten; · die Besorgung von Konversionen und Wiederanla- gen von fälligen Obligationen Erteilt der Kunde bis spätestens zum jeweils genann- ten Termin oder im Falle nicht kotierter oder auslän- discher Wertschriften innerhalb der zu erwartenden Frist keine gegenteilige Instruktion, ist die AEK Bank ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet, solche Rechte bestens zu veräussern oder interessewahrende Fol- gehandlungen vorzunehmen. Weitergehende Handlungen übernimmt die AEK Bank nur im Rahmen eines separaten und schriftlich vereinbarten Vermögensverwaltungsauftrags. Die AEK Bank wird vom Kunden ermächtigt, Mel- depflichten gegenüber Emittenten oder Behörden infolge Verwaltungshandlungen von Wertpapieren und Wertrechten nachzukommen.
Verwaltungshandlungen. Ohne besondere Weisung des Kunden führt die Bank die üblichen Verwaltungshandlungen aus, wie den Einzug von Dividenden, Zinsen und rückzahlbaren Kapitalbeträgen, die Überwachung von Auslosungen oder Kündigungen, Konversionen und Zeichnungsrech- ten, etc. und verlangt normalerweise vom Kunden, die ihm obliegenden Massnahmen zu treffen. Die Bank orientiert den Kunden auf geeignete Weise, wenn sie nicht in der Lage ist, Verwaltungshandlungen für einzel- ne Depotwerte in der üblichen Art vorzunehmen. Ver- waltungshandlungen betreffend die bei der Bank ver- wahrten Depotwerte nimmt die Bank nur gestützt auf eine schriftliche Instruktion des Kunden vor. Die Bank kann im eigenen Ermessen Rechte aus hinterlegten Vermögenswerten wahrnehmen (unter Ausnahme von Stimmrechten aus Beteiligungsrechten) oder Verpflichtungen auf Kosten des Kunden erfüllen. Dies bezieht sich etwa auf die Erteilung von Aufträgen zur Durchführung von Konversionen, zur Ausübung, zum Kauf oder Verkauf von Zeichnungsrechten, auf die Ausübung von Wandel- und Optionsrechten oder die Annahme oder Ablehnung von öffentlichen Übernahme- angeboten. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, derar- tige Handlungen ohne rechtzeitig erfolgte Weisung des Kunden vorzunehmen oder den Kunden im Voraus über anstehende Handlungen zu informieren. Die Bank übt die Stimmrechte aus Beteiligungsrechten nur im Interes- se und aufgrund einer vorgängig erteilten Weisung des Kunden aus. Falls die Bank den Kunden über solche Handlungen informiert, verlässt sie sich in der Regel auf branchenüb- liche Informationsquellen und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen. Eine Haftung für Verluste oder entgangene Gewinne wegen einer unterbliebenen Information ist ausge- schlossen. Namentlich ist es Sache des Kunden, sich Informationen über ein etwaiges Insolvenz- oder Ge- richtsverfahren gegen Emittenten zu beschaffen. Dar- über hinaus obliegt es dem Kunden, Anträge auf Rück- erstattung von Quellen- oder Abgeltungssteuern zu stellen, es sei denn, die Bank biete diese Dienstleistung für von ihr bezeichnete Länder ausdrücklich an. Die Bank behält sich vor, Aufträge betreffend Depotwer- te zu stornieren oder rückabzuwickeln, wenn a) die Bank Zweifel an der Verfügungsberechtigung des Auftragge- bers hat oder b) entgegenstehende gesetzliche, regula- torische oder bankinterne Vorschriften, behördliche Verfügungen, von der Bank zu beachtende nationale oder internationale Sanktionsmassnahmen oder Ve...

Related to Verwaltungshandlungen

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.