Common use of Verwaltungsvertrag Clause in Contracts

Verwaltungsvertrag. Zwischen der HEP Kapitalverwaltung AG und dem Publikums-AIF wurde am 30.09.2020 ein Verwaltungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung nachstehender Aufgaben: die für die Anlagestrategie des Publikums-AIF wesentlichen Ri- siken, denen der Publikums-AIF bezüglich seiner Vermögens- anlagen unterliegen kann, zu ermitteln, zu messen, zu steuern und zu überwachen. Die HEP KVG ist verpflichtet, dem Publi- kums-AIF regelmäßig über den aktuellen Risikostand Bericht zu erstatten. Ferner wird die HEP KVG im Rahmen eines gemäß § 30 KAGB eingerichteten adäquaten Liquiditätsmanagements insbesondere die Gesamtliquidität des Publikums-AIF unter Be- rücksichtigung aktueller Marktdaten planen und steuern. Dies umfasst unter anderem eine laufende Liquiditätsrisikomessung und -überwachung durch Ex-post-Ermittlung realisierter Zah- lungen, integriertes Cash-Management, strategische Cash- Flow-Planung, operative Planung von Ein- und Auszahlungen einschließlich der Vorbereitung kurzfristiger Finanzierungs- und Anlageentscheidungen. und Abschlussprüfer einschließlich Mitteilung außergewöhnli- cher Geschäftsvorfälle; Unterstützung des geschäftsführenden Kommanditisten des Publikums-AIF bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen/-versammlungen; Unterstützung des Publikums-AIF bzw. der Verwahrstelle im Rahmen der ordnungsgemäßen Liquidation des Publikums-AIF; Mitwirkung bei der Erstellung von Steuererklärungen. Die Vergütung der Verwahrstelle und der Bewerter für ihre je- weiligen Leistungen bezüglich des Publikums-AIF sind von dem Publikums-AIF zu tragen und nicht von der Vergütung der HEP KVG umfasst; die HEP KVG haftet dementsprechend nicht für Vergütungsansprüche der Verwahrstelle und der Bewerter.

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