RECHTSKRAFT Musterklauseln

RECHTSKRAFT. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates dies nicht zulassen.
RECHTSKRAFT. Die Rechtskraft dieses Kaufvertrages ist ausdrücklich
RECHTSKRAFT. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend per 1. Janu- ar 2000 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigungen der Gemeindeversammlung der Einwohnerge- meinde Muttenz gemäss § 47 Abs. 1 Ziff. 14 des Gesetzes über die Organisation und die Verwal- tung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 28. Mai 1970 sowie der Mitglieder des Gemeinnützi- gen Vereins für Alterswohnen gemäss Art. 12 der Statuten vom 2. Juni 1959. 14.
RECHTSKRAFT. Diese Vereinbarung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Mitglie- der des Gemeinnützigen Vereins für Alterswoh- nen gemäss Art. 12 der Statuten vom 2. Juni 1959 sowie der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Muttenz gemäss § 47 Abs. 1 Ziff. 14 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden vom 28. Mai 1970 (Gemeindegesetz, SGS 180). Neue Nummerierung. Muttenz. 13. April 0000 Xxxxxxx, den Datum der Vereinbarung.
RECHTSKRAFT. Die Verfügung oder der Einspracheentscheid des Versicherers erwächst mit unbenutztem Ablauf der Einsprache- oder Beschwer- defrist oder mit rechtskräftiger Abweisung der Beschwerde in Rechtskraft. Die auf Geldzahlungen gerichteten rechtskräftigen Verfügungen sind vollstreckbaren Gerichtsurteilen im Sinne von Art. 80 des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gleichgestellt.
RECHTSKRAFT. Dieser Vertrag tritt mit in Kraft. Schwarzenbek, den Elmshorn, den
RECHTSKRAFT. 1Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch die Urversammlung und den Staatsrat in Kraft. 2Alle bisherigen Bestimmungen, die diesem Reglement widersprechen, werden gleichzeitig aufgehoben. Beschlossen durch den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. November 2006 Genehmigt auf Antrag des Gemeinderates an der Urversammlung vom 12. Dezember 2006 Der Präsident: Die Gemeindeschreiberin: Xxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx
RECHTSKRAFT. Dieses Reglement tritt mit Unterzeichnung durch die Begründer des Stockwerkeigentums in Rechtskraft. 0000 Xxxxxxxxxxx, Die Grundeigentümerin und Begründerin des Stockwerkeigentums: Aktiengesellschaft Hunziker & Cie, in Würenlingen vertreten gem. General-Vollmacht durch Xxxxxxx Xxxxx Dieses Reglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft wird hiermit zur Anmeldung im Grundbuch der Gemeinde Quarten auf den Stockwerkeigentumsgrundstücken Nr. 10291 —10421 angemeldet. 0000 Xxxxxxxxxxx,

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.