RECHTSKRAFT Musterklauseln

RECHTSKRAFT. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates dies nicht zulassen.
RECHTSKRAFT. Die Verfügung oder der Einspracheentscheid des Versicherers erwächst mit unbenutztem Ablauf der Einsprache- oder Beschwer- defrist oder mit rechtskräftiger Abweisung der Beschwerde in Rechtskraft. Die auf Geldzahlungen gerichteten rechtskräftigen Verfügungen sind vollstreckbaren Gerichtsurteilen im Sinne von Art. 80 des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gleichgestellt.
RECHTSKRAFT. Dieses Reglement tritt mit Unterzeichnung durch die Begründer des Stockwerkeigentums in Rechtskraft.
RECHTSKRAFT. Die Rechtskraft dieses Kaufvertrages ist ausdrücklich a) bis zur Erlangung der behördlichen Bewilligungen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung der „Smaragdbahn“ (Umlaufseilbahn im Bereich „Senningerfeld“ zur direkten Anbindung der „Gemeinde Bramberg“ in das Ski- und Erholungsgebiet „Wildkogel“), sowie bis zum Beginn der bauliche Realisierung dieses Projektes, und b) bis zur rechtskräftigen Umwidmung der derzeit im Grünland befindlichen Teilflächen der durch die Verkäuferin von Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx erworbenen Grundstücksflächen im Grundbuch 00000 Xxxxxxxx auf Bauland, insbesondere bis zum Vorliegen der nach dem Raumordnungsgesetz für das Bundesland Salzburg für die Errichtung und den künftigen Betrieb des von der kaufenden Partei angestrebten Projektes auf dem Kaufobjekt erforderlichen Widmungen, aufschiebend bedingt. Zum Nachweis für das Grundbuch ermächtigen beide Vertragsteile Herrn Xxx. Xxxx Xxxxxxxxxxx, Notarsubstitut, und Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx, Notariatsangestellte, beide 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 0, jeweils selbständig für sie die schriftliche Erklärung abzugeben, dass die im Vertrag angeführten (aufschiebenden) Bedingungen erfüllt sind. Im Falle der allfälligen Notwendigkeit verpflichten sich die Vertragsteile weiters, über weitere Aufforderung des Vertragsverfassers schriftlich zu bestätigen, dass entweder die Bedingungen gemäß dem ersten Absatz dieses Vertragspunktes eingetreten sind oder die Käuferin mittels einer schriftlichen Erklärung auf die weitere Erfüllung der zum Eintritt der Rechtskraft erforderlichen Bedingungen verzichtet hat und somit der Kaufvertrag in Rechtskraft erwachsen ist.
RECHTSKRAFT. 1Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch die Urversammlung und den Staatsrat in Kraft.
RECHTSKRAFT. Dieser Vertrag tritt mit in Kraft.
RECHTSKRAFT. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend per 1. Janu- ar 2000 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigungen der Gemeindeversammlung der Einwohnerge- meinde Muttenz gemäss § 47 Abs. 1 Ziff. 14 des Gesetzes über die Organisation und die Verwal- tung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 28. Mai 1970 sowie der Mitglieder des Gemeinnützi- gen Vereins für Alterswohnen gemäss Art. 12 der Statuten vom 2. Juni 1959.
RECHTSKRAFT. Diese Vereinbarung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Mitglie- der des Gemeinnützigen Vereins für Alterswoh- nen gemäss Art. 12 der Statuten vom 2. Juni 1959 sowie der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Muttenz gemäss § 47 Abs. 1 Ziff. 14 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden vom 28. Mai 1970 (Gemeindegesetz, SGS 180). Neue Nummerierung. Muttenz. 13. April 0000 Xxxxxxx, den Datum der Vereinbarung.

Related to RECHTSKRAFT

  • Rechtsweg Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

  • Rechtsmängel Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

  • Rechtseinräumung 2.1 Ihr Hardware Auftrag besteht aus folgenden Komponenten: Betriebssystem (wie in Ihrer Konfiguration definiert), Integrierte Software und sämtliches Hardware Equipment (einschließlich Komponenten, Optionen und Ersatzteile) wie im jeweiligen Auftrag angeführt. Ihr Hardware Auftrag kann auch Integrierte Software Optionen enthalten. Integrierte Software Optionen dürfen erst nach Ihrer separaten Bestellung dieser und Ihrer Zustimmung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren aktiviert oder genutzt werden. 2.2 Es wird Ihnen das Recht zur Nutzung des mit der Hardware gelieferten Betriebssystems gemäß den Bestimmungen des/der Lizenzvertrags/Lizenzverträge, der/die mit der Hardware geliefert wird/werden, eingeräumt. Die aktuellen Versionen der Lizenzverträge sind unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung des Betriebssystems und sämtlicher Updates des Betriebssystems, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. 2.3 Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der mit der Hardware gelieferten Integrierten Software gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H und der zugehörigen Dokumentation eingeräumt. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung der Integrierten Software und sämtlicher Updates der Integrierten Software, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der Integrierten Software Optionen, die Sie separat gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H, der entsprechenden Dokumentation und den Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen bestellt haben, eingeräumt. Die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen sind integraler Bestandteil dieses Anhangs H. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung dieser Integrierten Software Optionen und sämtlicher Updates der Integrierten Software Optionen, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Zum vollständigen Verständis der Ihnen für etwaige, von Ihnen separat bestellte Integrierten Software Optionen eingeräumten Lizenzrechte sollten Sie die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen durchlesen. Für den Fall, dass der Rahmenvertrag und die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gehen die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen vor. 2.4 Das Betriebssystem, die Integrierte Software oder die Integrierten Software Optionen (oder alle drei) können separate Bestandteile enthalten, die in einem Readme-File, einem Notice-File oder in der entsprechenden Dokumentation beschrieben sind und die unter "Open Source" oder ähnlichen Lizenzbestimmungen lizenziert sind. Ihr Recht, das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen gemäß jenen Bestimmungen zu nutzen, wird durch den Rahmenvertrag, samt diesem Anhang H, in keiner Weise beschränkt. Die entsprechenden Bestimmungen zu diesen separaten Bestandteilen können in den Readme-Files, den Notice-Files oder in der mit dem Betriebssystem, der Integrierten Software und den Integrierten Software Optionen mitgelieferten Dokumentation nachgelesen werden. 2.5 Mit der Zahlung für zur Hardware Bestellbaren Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs H übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt; jedoch können für bestimmtes Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.

  • Rechtswahl Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut gilt österreichisches Recht.

  • Rechtsfolgen Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

  • Rechtsstreitigkeiten Sollte es zu einer Streitigkeit zwischen Ihnen und ECA kommen, ist es unser Ziel, Ihnen ein objektives und kostengünstiges Verfahren zur schnellen Lösung der Streitigkeit zur Verfügung zu stellen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zunächst mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Sofern Ihr Anliegen nicht durch Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst beigelegt werden kann, müssen sämtliche Mitteilungen mit rechtlicher Wirkung und sonstige Kommunikation in diesem Zusammenhang an den eingetragenen Vertreter der ECA gemäß dem nachfolgenden Abschnitt "Mitteilungen" gesendet werden. Wir werden angemessene Verlangen zur Beilegung der Streitigkeit durch alternative Streitbeilegungsverfahren, wie z.B. Schlichtung oder Schiedsgerichtsbarkeit, als Alternativen zum Rechtsstreit in Betracht ziehen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rechtsschutz An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt.

  • Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

  • Rechtsnachfolge Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.