Verweigerung der Einreise Musterklauseln

Verweigerung der Einreise. Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, sind Sie dafür verantwortlich, eine von der betreffenden Regierung gegen uns erhobene Geldbuße oder Gebühr sowie die Kosten für den Transport aus diesem Land zu zahlen. Wir erstatten den für die Beförderung gesammelten Fahrpreis nicht bis zur Verweigerung oder Verweigerung der Einreise. Wenn wir aufgrund Ihrer Nichteinhaltung der Gesetze, Vorschriften, Bestellungen, Anforderungen oder sonstigen Reiseanforderungen der betreffenden Länder oder Ihrer Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente verpflichtet sind, eine Geldstrafe oder Strafe zu zahlen oder Ausgaben zu tätigen erstattet uns auf Verlangen den so gezahlten Betrag oder die entstandenen Ausgaben. Wir können für diese Zahlung oder Ausgabe den Wert einer nicht verwendeten Beförderung auf Ihrem Ticket oder eines Ihrer in unserem Besitz befindlichen Gelder verwenden.
Verweigerung der Einreise. Wenn einem Passagier die Einreise in ein Land verweigert wird, hat der Passagier sämtliche Kosten und/oder Bußgelder zu zahlen, die dem Beförderer gegebenenfalls von den örtlichen Behörden auferlegt werden. Wenn der Beförderer den Passagier auf behördliche Anordnung hin zu seinem Abflugort oder einem anderen Ort zurückbringen muss, hat der Passagier die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der Ticketpreis, den der Beförderer für den Transport zu dem Ort erhalten hat, an dem dem Passagier die Einreise verweigert wurde oder an dem die Abschiebung stattfand, wird vom Beförderer nicht erstattet.
Verweigerung der Einreise. Der Fluggast verpflichtet sich, die betreffende Gebühr zu zahlen, wenn der Luftfrachtführer aufgrund einer staatlichen Anordnung gezwungen ist, den Fluggast aufgrund der Tatsache, dass ihm die Einreise in ein Transit- oder Bestimmungsland verweigert wird, an den Abflugort oder an einen anderen Ort zurückzubefördern. Der Luftfrachtführer ist berechtigt, etwaige ihm für nicht genutzte Beförderung geleistete Zahlungen oder sonstige ihm bereits vom Fluggast gezahlte Beträgen für die Zahlung dieser Gebühren zu verwenden. Der Flugpreis für die Beförderung an den Ort, für den dem Fluggast die Einreise oder Verbringung verweigert wird, wird vom Luftfrachtführer nicht zurückerstattet. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung können der Flugkapitän und/oder die eskortierende Polizei die betreffenden Reisedokumente des unter ihrer Obhut befindlichen Fluggastes während des Fluges an seinen Abflugort oder an einen anderen Ort in Verwahrung nehmen.
Verweigerung der Einreise. Der Fluggast stimmt zu, den entsprechenden Flugpreis zu zahlen, falls CAL auf staatliche Anordnung hin einen Fluggast wegen der Unzulässigkeit der Einreise des Fluggasts in ein Land, sei es ein Transit- oder Bestimmungsland, zu seinem Ursprungsort oder an einen anderen Ort zurückbringen muss. CAL kann für die Zahlung dieses Preises an CAL bezahlte Geldmittel für die nicht genutzte Beförderung oder andere Geldmittel des Fluggasts im Besitz von CAL verwenden. Der für die Beförderung bis zum Ort der Einreiseverweigerung oder Ausweisung bezahlte Flugpreis wird nicht von CAL zurückerstattet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.