Sicherheit und Ordnung. Remscheid zählt zu den sichersten Großstädten in Deutschland. Dies ist auch ein Ergebnis der Ordnungspartnerschaft von Stadt, Polizei und Jus- tiz, die eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Deshalb haben wir die Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes gestärkt und werden ihn weiterhin unterstützen. Es gilt: Was wir als Allgemeinheit als ver- werflich ansehen, muss sich auch unter anderem im Bußgeldkatalog wiederfinden. Die Gesamtheit aller ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Ein- zelnen in der Öffentlichkeit und deren Beachtung sind unerlässliche Vo- raussetzungen für ein geordnetes Gemeinschaftsleben.
Sicherheit und Ordnung. 343. Die Bekämpfung der Kriminalität und ihrer Ursachen ist eine dauerhafte ge- samtgesellschaftliche Aufgabe, die ohne hohe Anstrengungen des Xxxxxx nicht bewältigt werden kann. Dabei müssen sowohl die präventive als auch die re- pressive Seite der Kriminalitätsbekämpfung kontinuierlich beachtet werden. 344. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern muss sich bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie bei der Kriminalitätsbekämpfung neuen Her- ausforderungen und ständig neuen Aufgaben stellen. Darüber hinaus ist auch zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitslage durch den Wegfall der Binnengrenzen in Europa nicht negativ beeinflusst wird. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität unterstützen die Koalitionspartner daher ei- ne enge und effiziente grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere mit den Nachbar- und Ostseeanrainerstaaten. Dazu zählt auch, die Kontroll- und Fahndungsaktivitäten im Binnenland zu intensivieren. 345. Nach Ablauf des derzeitigen Verkehrssicherheitskonzeptes der Landesregie- rung im Jahre 2013 werden die Koalitionspartner dieses fortführen und weiter- entwickeln. Ziel bleibt, die objektive und subjektive Verkehrssicherheit im Land zu erhöhen und insbesondere die Zahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten und Schwerverletzten weiter zu senken. 346. Die Koalitionspartner prüfen, ob im Interesse der Sicherheit der Bürger gesetzli- che Regelungen in den Bereichen Videoüberwachung, Mindestspeicherfristen und Verkehrsdatenerfassung notwendig sind.
Sicherheit und Ordnung. 6.4.1. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und sonstigen Sicher- heitsbestimmungen eingehalten und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Anord- nungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes eingehalten werden. Sollte vom Arbeitsinspektor aufgrund von Nichteinhaltungen der Sicherheitsbe- stimmungen die Baustelle eingestellt werden, so trägt der AN sämtliche daraus resultierende Kosten.
Sicherheit und Ordnung a) Der Mieter hat dem Vermieter vor der Veranstaltung einen verantwortlichen Vertreter namentlich zu benennen. Dieser Vertreter muss für den Vermieter von Aufbaubeginn bis Abbauende durchgängig erreichbar sein. Er ist für den Vermieter Ansprechpartner in allen mit der Veranstaltung und ihrer Durchführung zusammenhängender Fragen. Der Mieter bevollmächtigt diesen Vertreter zur Abgabe aller etwa erforderlichen auch - rechtsgeschäftlichen – Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung.
Sicherheit und Ordnung. 27 Unterrichtung über Sicherheitsvorkehrungen 14 § 28 Sicherheitsvorkehrungen 14 § 29 Besondere Verbote 15 § 30 Anzeigepflichten 15 § 31 Verbesserungsvorschläge 16 § 32 Sonstige Beschäftigung im Betrieb 16 § 33 Friedenspflicht 16 § 34 Besucher 16 § 35 Benutzung der Sozialräume 17 § 36 Benutzung von Kontrolleinrichtungen 17 § 37 Verlassen der Arbeitsräume 17 § 38 Bekanntmachungen 17 § 39 Aushang von Bestimmungen 17 § 40 Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen 18 § 41 Unfallverhütung 18
Sicherheit und Ordnung. 27 Unterrichtung über Sicherheitsvorkehrungen Belehrungen über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen der Arbeitnehmer bei der Beschäftigung ausge- setzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren sind durch einen in der Nähe des Arbeitsplatzes befindlichen Aushang zu ertei- len und vom Arbeitnehmer zur Kenntnis zu nehmen. § 28 Sicherheitsvorkehrungen
Sicherheit und Ordnung. 11.1 Jede Person hat sich auf Veranstaltungen so zu verhalten, dass der Veranstaltungsablauf nicht gestört, niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Sicherheit und Ordnung. 5.5.1. Zuständigkeit: Der Auftragnehmer ist ausschließlich für sämtliche Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich und hat die gesetzlichen und sonstigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen sind daher in den angebotenen Preisen entsprechend zu berücksichtigen.
Sicherheit und Ordnung. 3.1. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Akademiegebäude und -anlagen sind in jedem Fall zu beachten. Dabei können für verschiedene Gebäude und Anlagen der Akademie unterschiedliche Öffnungszeiten durch die Aka- demieleitung festgelegt werden. Die Öffnungszeiten werden den Gästen mitgeteilt. Außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten ist das Betreten der Gebäude und Anlagen untersagt. Fremde haben keinen Zutritt. Das Über- steigen von Gartentoren, Zaunanlagen und Mauern und das Betreten frem- der Privatgrundstücke ist nicht erlaubt. Schloss und Park stehen unter Denk- malschutz und sind von unseren Gästen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Bitte nutzen Sie in der TauberPhilharmonie den Künstlereingang auf der Rückseite.
Sicherheit und Ordnung a) Der Mieter ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung verantwortlich.