Verwendung der Erträge/Maßnahmen für die Vornahme von Zahlungen an die Anleger Musterklauseln

Verwendung der Erträge/Maßnahmen für die Vornahme von Zahlungen an die Anleger. Aus Erträgen resultierende liquide Mittel, die nicht für die Erfül- lung von Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft (z. B. Einzahlungsverpflichtungen bei Objektgesellschaften) ver- wendet werden, werden nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter ausgeschüttet. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis des jeweils unterjährig vorhandenen Einzahlungsstandes auf die vom Anleger zu erbrin- gende Einlage (Kapitalkonten I) plangemäß jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres. Die Gesellschafter erhalten Ausschüttungen nach Maßgabe des § 16 (3) und (6) des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft. Jährliche Ausschüttungen erfolgen, sobald die Investmentgesellschaft Beteiligungen an Objektge- sellschaften erworben hat und somit mittelbar – aus der Ver- mietung von Immobilien – Einnahmen generiert, voraussichtlich erstmals zum 30.06.2021 (zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leis- tung der Einlage). Sofern die Investmentgesellschaft bereits im Jahr 2019 Beteiligungen an Objektgesellschaften erwirbt und Einnahmen generiert, sollen ausschließlich die der Investment- gesellschaft bis zum 31.12.2019 beitretenden Anleger bereits zum 30.06.2020 Ausschüttungen (zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung ihrer Einlage) aus dem das Geschäftsjahr 2019 betreffen- den Einnahmenüberschuss der jeweiligen Objektgesellschaften erhalten. Im Hinblick auf etwaige nach Maßgabe von § 12 (6) des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft auf das Kapitalkonto VI eingezahlte Einlagen ist insoweit die Summe des Kapitalkontos I und der auf dem Kapitalkonto VI eingezahlten Einlagen maßgeblich. Im Jahr des Beitritts eines Gesellschafters werden Gewinn und Verlust des Beitrittsjahres zeitanteilig ab dem Zeitpunkt des Beitritts verteilt. Gleiches gilt, soweit Gesell- schafter während eines Geschäftsjahres ihre Einlage erhöhen oder verringern oder ihre Beteiligung i. S. d. § 17 (6) und (7) des Gesellschaftsvertrags umwandeln. Der Verwaltungsgesellschaft bleibt unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu be- schließen. Sofern Gesellschafter während eines Geschäftsjahres beitreten oder ihre Einlage erhöhen, erhalten sie die Ausschüt- tungen für das betreffende Jahr anteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung ihrer (ggf. erhöhten) Einlage (bezogen auf die tatsäch- lich geleistete Einlage nach § 7 (3) Satz 2 des Gesellschaftsvertra- ges der Investmentgesellschaft)....

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.