Verwertungsgesellschaften. 9.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
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Verwertungsgesellschaften. 9.1 10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften Verwertungs- gesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
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Verwertungsgesellschaften. 9.1 9.1. | Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
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Verwertungsgesellschaften. 9.1 8.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
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Verwertungsgesellschaften. 9.1 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften Verwer- tungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
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Verwertungsgesellschaften. 9.1 (1) Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften Verwertungsge- sellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertragsverhält- nisses erfolgen.
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Verwertungsgesellschaften. 9.1 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften Verwertungsgesell- schaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
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