Verwertungsgesellschaften. 8.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispiels- weise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebüh- ren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses erfolgen. 8.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auf- tragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozial- kasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht wer- den. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde- und Ab- gabepflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verwertungsgesellschaften. 8.1 10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften Verwertungs- gesellschaften wie beispiels- weise beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebüh- ren Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses erfolgen.
8.2 10.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auf- tragsvergabe Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-nicht- juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozial- kasse Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht wer- denwerden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für Für die Einhaltung der Anmelde- und Ab- gabepflicht Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist. Eine gesonderte Mitteilungspflicht seitens der Agentur besteht nicht.
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Verwertungsgesellschaften. 8.1 13.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell evtl. anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispiels- weise (z.B. GEMA) an die Gema diese abzuführen. Werden diese Gebüh- ren Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses erfolgen.
8.2 13.2 Der Kunde ist darüber informiertunterrichtet, dass bei der Auf- tragsvergabe Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen werbeberate- rischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozial- kasse Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht wer- denwerden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für Für die Einhaltung der Anmelde- und Ab- gabepflicht Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
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Verwertungsgesellschaften. 8.1 10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispiels- weise beispielsweise an die Gema GEMA, abzuführen. Werden diese Gebüh- ren Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses erfolgen.
8.2 10.2. Der Kunde ist darüber informiertInformiert, dass bei der Auf- tragsvergabe Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-nicht- juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozial- kasse Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht wer- denwerden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für Für die Einhaltung der Anmelde- und Ab- gabepflicht Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
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