Verzeichnis der Anlagen Musterklauseln

Verzeichnis der Anlagen. ▪ Anlage 1: terranets bw -Typenblatt T3.1: Aufbau einer Gasdruckregel- und Messanlage, Messung im geregelten Anlagenteil ▪ Anlage 2: terranets bw - Typenblatt T3.2: Aufbau einer Gasdruckregel- und Messanlage, Messung im ungeregelten Anlagenteil ▪ Anlage 3 terranets bw - Typenblatt T3.5: Aufbau einer Gasdruckregel- und Messanlage, terranets- Bezugs- oder interne Regelanlage ▪ Anlage 4: terranets bw - Typenblatt T3.10: Anschluss BMU/ZMU, Passstück DN 150-400, DP 16-80 bar ▪ Xxxxxx 0: terranets bw - Typenblatt T3.11: Anschluss BMU/ZMU, Passstück DN 150-400, DP 16-80 bar ▪ Xxxxxx 0: terranets bw - Typenblatt T3.12: Anschluss BMU/ZMU, Passstück DN 80-100 / 150, DP 16- 80 bar ▪ Xxxxxx 0: terranets bw - Typenblatt T3.13: Anschluss BMU/ZMU, Passstück DN 80-100, DP 16-80 bar ▪ Xxxxxx 0: terranets bw - Formular F-3-22: Bestätigung MOP und Betriebsbereitschaft des angeschlos- senen Netzes ▪ Anlage 9: terranets bw - Merkblatt 3.12: Kartenbelegung Stationskontrollgerät gasnet M1n; für Neuanlage ▪ Anlage 10: terranets bw - Merkblatt 3.13: Kartenbelegung Stationskontrollgerät gasnet M1n; für Anlagenumrüstung ▪ Anlage 11: terranets bw - Merkblatt 3.14 : Dokumentation Gasdruckregel- und Gasmessanlagen Folgende Spezifikationen sind nicht öffentlich zugänglich, können aber bei Bedarf bei terranets bw angefordert werden. ▪ Merkblatt 1.141 Spezifikation der terranets bw für Schraubenbolzen mit durchgehendem Ge- winde (Gewindestangen) und Muttern ▪ Merkblatt 1.200 metallische kammprofilierte Dichtungen für Flansche nach ASME B 16.5 – Class 600, Profil der Kämme ▪ Merkblatt 1.201 Spezifikation der terranets bw für metallische kammprofilierte Dichtungen für Flansche nach ASME B 16.5 – Class 600 mit beidseitig 0,5 mm Graphit-Auflage ▪ Merkblatt 1.202 Spezifikation der terranets bw für metallische kammprofilierte Dichtungen für Flansche nach MSSP 44 – Class 600 mit beidseitig 0,5 mm Graphit-Auflage ▪ Merkblatt 1.205 Spezifikation der terranets bw für Wellringdichtungen für Flansche nach DIN EN 1092-1 bis DP 40 bar ▪ Merkblatt 2.165 Spezifikation der terranets bw für Umhüllungen als passiver Korrosions- schutz ‌ Bereich D Formular 3.22 Stand: 18.08.2015 Dp-Kr Benennung der terranets bw GmbH-Leitung: Netzkopplungspunkt (NKP): terranets bw GmbH-Betriebsanlage: Netzkopplungspartner: Der Netzkopplungspartner erklärt hiermit, dass
Verzeichnis der Anlagen. Anlage 1: „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)“ in der Fassung vom 01. November 2006, BGBl. I S. 2477 ff. Anlage 2: Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers (TAB 2007), Anlage 3: „Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ der VDEW, Anlage 4: Messpreise für Einspeiser Anlage 5: Formblatt zur Meldung der Kundendaten Offenbach, den _, den
Verzeichnis der Anlagen. Die nachstehend aufgeführten Anlagen sind Vertragsbestandteil Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar im Internet unter: xxx.xxxxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/xxx (auf Verlangen des Vertragspartners werden die Unterlagen in Papierform zugesandt) Ergänzende Bedingungen der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG zur Niederspannungs- anschlussverordnung einschließlich Preisblatt in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar im Inter- net unter xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx (auf Verlangen des Vertragspartners werden die Unterlagen in Papierform zugesandt) Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der enm (TAB) in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar im Internet unter www.energienetze- xxxxxxxxxxx.xx (auf Verlangen des Vertragspartners werden die Unterlagen in Papierform zuge- sandt) Geschäftsbedingungen der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG in der jeweils gültigen Fas- sung Anlage 5 Widerrufsbelehrung Anlage 6 Informationen zur Datenverarbeitung Ort: ............................... Datum: ............................................................................................................. (Stempel/Unterschrift Anschlussnehmer) Koblenz, den TT.MM.JJJJ Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlich- tungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Verzeichnis der Anlagen. Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages: ▪ Anlage 1: Aktuelles Preisblatt ▪ Anlage 2: § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) in der Fassung vom 1. November 2006 (BGBl. I, S. 2477), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.03.2019 (BGBl. I, S. 333)
Verzeichnis der Anlagen. Anlage 1: Enddokumentation des Mastersystems für Finanzplanung/Haushaltsaufstellung Anlage 2: Enddokumentation des Mastersystems für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Enddokumentation des Mastersystems für Kassenverfahren/Jahresabschluss Anlage 4: Enddokumentation des Mastersystems für Finanzdisposition Anlage 5: Enddokumentation des Mastersystems für Haushaltscontrolling Anlage 6: Enddokumentation des Mastersystems für Kosten- und Leistungsrechnung Anlage 7: Enddokumentation des Mastersystems für Anlagenbuchhaltung Anlage 8: Enddokumentation des Mastersystems für Logistik Anlage 9: Enddokumentation des Mastersystems für den Bremischen Kontenrahmen Anlage 10: Zentrales Datenschutzkonzept
Verzeichnis der Anlagen. Anlage 1 ▪ Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der Stadtwerke Andernach Energie GmbH, gültig ab 01.01.2014 Anlage 2 ▪ BDEW-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz – TAB Mittelspannung 2008 -“, Ausgabe Mai 2008 Anlage 3 ▪ BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz – Richtlinie für An- schluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz –„ Ausgabe Juni 2008“ Anlage 3 ist nur für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mit- telspannungsnetz relevant. Sie kann in unseren Geschäftsräumen, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, eingesehen werden. Die Unterlage wird auf Wunsch zugesandt. Anlage 4 ▪ Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nut- zung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), in der jeweils gültigen Fassung ▪ Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Andernach Energie GmbH zur Niederspannungs-anschlussverordnung (inkl. Preisblatt), gültig ab 01.01.2014 Ort: ............................... Datum: ........................... ............................................................... (Stempel/Unterschrift Anschlussnehmer) Andernach, den ...................................................... ............................................................... Stadtwerke Andernach Energie GmbH
Verzeichnis der Anlagen. Anlage 1: Beschreibung der Infrastruktur Anlage 2: Leistungsfähigkeit der Umschlageinrichtung Anlage 3: Terminal-Ordnung Kombi Terminal Xxxxxxxxx XxxX Xxxxxx 0: Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrages Anlage 5: Leistungsbeschreibung und Entgeltgrundsätze Anlage 6: Entgeltliste Anlage 7: Vereinbarung zur Einhaltung Betriebssicherheit ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße AdSp Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen AEG Allgemeines Eisenbahngesetz BIC Bureau International des Containers et du Transport Intermodal CEN Europäisches Komitee für Normung DGVU Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung EBO Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung ERegG Eisenbahnregulierungsgesetz EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff HGB Handelsgesetzbuch ILU-Code Eigentümer-Code der Ladeeinheiten nach EN 13044 ISO Internationale Organisation für Normung RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter UIC Internationaler Eisenbahnverband

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und