Verzicht auf Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung. Bei Belegung eines Zimmers mit mehr als einem Bett und gleichzeitigem Verzicht auf privatärztliche Behandlung beträgt das Ersatzkrankenhaustagegeld 80 EUR (60 EUR bei Kindern bis einschließlich Alter 15). Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatzkrankenhaustagegeld bei Belegung eines Zimmers mit mehr als einem Bett ist, dass auf der jeweiligen Station, auf der die versicherte Person untergebracht ist, mindestens die Wahlleistung Einbettzimmer angeboten wird. Aufnahme- und Entlassungstag gelten für die Berechnung des Ersatzkrankenhaustagegelds als ein Krankenhaustag.
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Verzicht auf Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung. Bei Belegung eines Zimmers mit mehr als einem Bett und gleichzeitigem Verzicht auf privatärztliche Behandlung beträgt das Ersatzkrankenhaustagegeld 80 EUR (60 EUR bei Kindern bis einschließlich Alter 15). Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatzkrankenhaustagegeld bei Belegung eines Zimmers mit mehr als einem Bett ist, dass auf der jeweiligen Station, auf der die versicherte Person untergebracht ist, mindestens die Wahlleistung Einbettzimmer angeboten wird. Aufnahme- und Entlassungstag gelten für die Berechnung des Ersatzkrankenhaustagegelds Ersatzkrankenhaustagegeldes als ein Krankenhaustag.
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