Common use of Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen Clause in Contracts

Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen. Trade Republic kann im Zusammenhang mit den im Kundenauftrag ausgeführten Geschäften in Finanzinstrumenten Zuwendungen von Dritter Seite erhalten. Nähere Informationen hierzu enthält Ziffer 4.2. des Rahmenvertrages. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass Trade Republic die von Dritten geleisteten Zuwendungen behält. Der Kunde und Trade Republic treffen die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Trade Republic auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste Trade Republic – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen Trade Republic und dem Kunden geschlossenen Geschäfte in Finanzinstrumenten unterstellt – die Vertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage