Common use of Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen Clause in Contracts

Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen. CORESTATE Bank erhält ggf. im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentvermögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente abschließt, umsatzabhängige Zahlungen von Dritten (z.B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen), die diese an CORESTATE Bank für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebsvergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an CORESTATE Bank geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,2 und 2,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils und bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,5 und 2,0 % des Nennbetrages. Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die CORESTATE Bank geleistet. Die Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,0 % p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,5 und 1,0 % p.a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 und 1,1 % p.a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,5 und 2,0 % p.a. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in der Regel zwischen 0,1 und 2,0 % p.a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen teilt die CORESTATE Bank dem Kunden jeweils vor dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die CORESTATE Bank die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält, vorausgesetzt, dass die CORESTATE Bank die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die CORESTATE Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die CORESTATE Bank auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht.

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Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen. CORESTATE Die Bank erhält ggf. im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Kunden über Anteile an InvestmentvermögenInvestmentanteile, Zertifikate oder und strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente Anleihen abschließt, umsatzabhängige Zahlungen von Dritten Wertpapieremittenten (z.B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaftenausländische Investmentgesellschaften, ausländischen Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, anderen WertpapierdienstleistungsunternehmenZertifikate- / Anleiheemittenten einschließlich Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe), die diese an CORESTATE die Bank für den Vertrieb der Wertpapiere Wert- papiere leisten („Vertriebsvergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige Platzierungs- und als laufende Vertriebsvergütungen Vertriebsfolgeprovisionen gezahlt. Einmalige Vertriebsvergütungen Platzierungsprovisionen fallen beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder und strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten den Emittenten dieser Wertpapiere als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an CORESTATE die Bank geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsvergütung Provision beträgt in der Regel zwischen 0,1 % und 3 % auf den jeweiligen Ausgabepreis der Wert- papiere, alternativ gewähren die Emittenten der Bank einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis der Wertpapiere. Vertriebs- folgeprovisionen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Investmentanteilen, Zertifikaten und strukturierten Anleihen an. Sie werden von den Emittenten dieser Wertpapiere als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die Bank geleistet. Die Bank erhält diese stichtagsbezogen zu unterschiedlichen Terminen (i. d. R. monatlich) auf den jeweils im Depot des Kunden verbuchten Bestand (Rücknahme- wert / Net Asset Value für Investmentanteilscheine bzw. Marktwert für Zertifikate und strukturierte Anleihen). Die Höhe der Provision beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und 1,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,2 und 2,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils und bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,5 und 2,0 % des Nennbetrages. Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die CORESTATE Bank geleistet. Die Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,0 1,2 % p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,5 % und 1,0 1,6 % p.a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 1,1 % p.a. und ., bei Misch- bzw. Dachfonds allen sonstigen Fonds (z. B. Dachfonds, Mischfonds, alternative Fonds, wertgesicherte Fonds u. w.) zwischen 0,5 % und 2,0 % p.a. Sofern auch sowie bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder und strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in der Regel zwischen 0,1 % und 2,0 3,0 % p.a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen teilt die CORESTATE Bank dem Kunden jeweils vor dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die CORESTATE Bank die von dem Dritten den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält, vorausgesetztvor- ausgesetzt, dass die CORESTATE Bank die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die CORESTATE Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die CORESTATE Bank auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste die Bank – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben. Der Ver- zicht gilt nicht für monetäre Zuwendungen (einschließlich Vertriebsvergütungen), die die Bank im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften im Rahmen einer Finanzportfolioverwaltung erhält.

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Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen. CORESTATE Die Bank erhält ggf. im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit dem Kunden über Anteile an InvestmentvermögenInvestmentanteile, Zertifikate oder und strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente Anleihen abschließt, umsatzabhängige Zahlungen von Dritten Wertpapieremittenten (z.B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaftenausländische Investment- gesellschaften, ausländischen Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, anderen WertpapierdienstleistungsunternehmenZertifikate- / Anleiheemittenten einschließlich Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe), die diese an CORESTATE die Bank für den Vertrieb Ver- trieb der Wertpapiere leisten („Vertriebsvergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige Platzierungs- und als laufende Vertriebsvergütungen Vertriebsfolgeprovisionen gezahlt. Einmalige Vertriebsvergütungen Platzierungsprovisionen fallen beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder und strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten Emittenten dieser Wertpapiere als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an CORESTATE die Bank geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsvergütung Provision beträgt in der Regel zwischen 0,1 % und 3 % auf den jeweiligen Ausgabepreis der Wertpapiere, alter- nativ gewähren die Emittenten der Bank einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis der Wertpapiere. Vertriebsfolgeprovisionen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Investmentanteilen, Zertifikaten und strukturierten Anleihen an. Sie werden von den Emitten- ten dieser Wertpapiere als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die Bank geleistet. Die Bank erhält diese stichtagsbezogen zu unterschiedlichen Terminen (i. d. R. monatlich) auf den jeweils im Depot des Kunden verbuchten Bestand (Rücknahmewert / Net Asset Value für Investmentanteilscheine bzw. Marktwert für Zertifikate und strukturierte Anleihen). Die Höhe der Provision beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und 1,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,2 und 2,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils und bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,5 und 2,0 % des Nennbetrages. Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die CORESTATE Bank geleistet. Die Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,0 1,2 % p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,5 % und 1,0 1,6 % p.a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 1,1 % p.a. und ., bei Misch- bzw. Dachfonds allen sonstigen Fonds (z. B. Dachfonds, Mischfonds, alternative Fonds, wertgesicherte Fonds u. w.) zwischen 0,5 % und 2,0 % p.a. Sofern auch sowie bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder und strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in der Regel zwischen 0,1 % und 2,0 3,0 % p.a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen teilt die CORESTATE Bank dem Kunden jeweils vor dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die CORESTATE Bank die von dem Dritten den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält, vorausgesetztvor- ausgesetzt, dass die CORESTATE Bank die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die CORESTATE Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die CORESTATE Bank auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste die Bank – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben. Der Verzicht gilt nicht für monetäre Zuwendungen (einschließlich Vertriebsvergütungen), die die Bank im Zusammenhang mit Wertpapier- geschäften im Rahmen einer Finanzportfolioverwaltung erhält. Die Bank schließt mit Kunden Geschäfte über Investmentanteile ab. Diese Geschäfte werden ihr von Vermögensberatern einer der genann- ten Vertriebsgesellschaften vermittelt. Im Zusammenhang mit dieser Vermittlung leistet die Bank umsatzabhängige Vermittlungsprovisionen an die Vertriebsgesellschaft, für die der Vermögensberater tätig ist. Die Zahlungen entsprechen in der Regel den von der Bank einmalig ver- einnahmten Ausgabeaufschlägen und den wiederkehrenden, bestandsabhängigen Vertriebsfolgeprovisionen, die die Bank von der Kapital- anlagegesellschaft oder der ausländischen Investmentgesellschaft erhält (vgl. vorstehend unter II., dort auch zur Höhe der Zahlungen). Über die Höhe wird der Kunde vor der Transaktion informiert.

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Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen. CORESTATE Bank Die Sparkasse erhält ggf. im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentvermögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente Finanzinstru- mente abschließt, umsatzabhängige Zahlungen von Dritten (z.z. B. KapitalverwaltungsgesellschaftenKapital- verwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, anderen WertpapierdienstleistungsunternehmenWert- papierdienstleistungsunternehmen, einschließlich Unternehmen der Spar- kassen-Finanzgruppe), die diese an CORESTATE Bank die Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebsvergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige und als laufende Vertriebsvergütungen Vertriebs- vergütungen gezahlt. Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb Ver- trieb von Anteilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an CORESTATE Bank die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei- spielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,5 5,5% des Nettoinventarwerts Nettoinventar- xxxxx des Anteils, bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,2 0,1 und 2,5 5,75% des Nettoinventarwerts des Anteils und Anteils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,5 0,1 und 2,0 5% des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren zwischen 0,1 und 3,5% des Nennbetrages. Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zertifikaten Zertifika- ten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung Vergü- tung an die CORESTATE Bank Sparkasse geleistet. Die Höhe der laufenden Vertriebsvergütung Vertriebsvergü- tung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,0 1,2% p.a.p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,5 0,1 und 1,0 1,5% p.a.p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 0, 1 und 1,1 0,6% p.a. p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds Dach- fonds zwischen 0,5 0,1 und 2,0 1,7% p.a. p. a. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten Zer- tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren laufende lau- fende Vertriebsvergütungen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung Ver- triebsvergütung in der Regel zwischen 0,1 und 2,0 1,5% p.a. p. a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen teilt die CORESTATE Bank Sparkasse dem Kunden jeweils vor dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die CORESTATE Bank Sparkasse die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält, vorausgesetztvorausge- setzt, dass die CORESTATE Bank Sparkasse die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften Vorschrif- ten des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) annehmen anneh- men darf. Insoweit treffen der Kunde und die CORESTATE Bank Sparkasse die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die CORESTATE Bank Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Sparkasse Fürth Xxxxxx. 00, 00000 Xxxxx Ohne diese Vereinbarung müsste die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben.

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