Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* ver- einbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems, Rahmenvereinbarung
Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeitenWiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der SystemlieferungSystemliefe- rung* ver- einbartvereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeitenWiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems
Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemlieferungsSystem-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeitenWiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* ver- einbartAbnahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemlieferungsSystem-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeitenWiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems
Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemlieferungsSystem-AGB werden in Anlage Nr. 10 Ver- tragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederher- stellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsys- tems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 13.4.1 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* ver- einbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeitenWiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemlieferungsSystem-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeitenWieder- herstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* ver- einbartAbnahme des Gesamt- systems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemlieferungsSystem-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeitenWieder- herstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemlieferungsSystem-AGB werden in Anlage Nr. 1 (Leis- tungsbeschreibung) Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 5.1.1.2 geregelten Reaktions-Reak- tions-* und Wie- derherstellungszeitenWiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* ver- einbartAb- nahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemlieferungsSystem-AGB werden in Anlage Nr. 1 (Leis- tungsbeschreibung) Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 14.4.1 geregelten Reaktions-Reak- tions-* und Wie- derherstellungszeitenWiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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