Herstellergarantien Musterklauseln

Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  .
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbar- keitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* ge- mäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstel- lers Art der Garantie (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. . Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* vereinbart: Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1 Hinterlegungsstelle und Hinterlegungsvereinbarung Beitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung gemäß 1 2 3 lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr.
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. eine Garantie gemäß Anlage Nr. übernimmt.
Herstellergarantien. Ist der Lieferant nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Her‐ steller dem Kunden des Lieferanten eine über die Gewährleistung hinausgeh‐ ende selbständige Herstellergarantie, wird der Lieferant den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht der Lieferant nicht ein.
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Hinterlegung des Quellcodes* Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* vereinbart: 1 2 3 lfd. Nr.   Hinterlegungsstelle:   Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.   Anlage Nr.   lfd. Nr.   Hinterlegungsstelle:   Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.   Anlage Nr.   lfd. Nr.   Hinterlegungsstelle:   Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.   Anlage Nr.  
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbar- keitsgarantien übernehmen: Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstel- lers Art der Garantie (z.B. VOS/BIS1) 1 2 3 4 5 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.
Herstellergarantien. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige Herstellergarantien an ALLTEC weiterzugeben. Entsprechende Erklärungen und Belege liefert der Lieferant unverzüglich und unaufgefordert an ALLTEC.
Herstellergarantien. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige Herstellergarantien an Laetus weiterzugeben. Entsprechende Erklärungen und Belege liefert der Lieferant unverzüglich und unaufgefordert an Laetus.
Herstellergarantien. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige Herstellergarantien an Videojet weiterzugeben. Entsprechende Erklärungen und Belege liefert der Lieferant unverzüglich und unaufgefordert an Videojet.
Herstellergarantien. 14.1. Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, übernimmt addhucate keine Garantien.