Herstellergarantien Musterklauseln

Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  .
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbar- keitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* ge- mäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstel- lers Art der Garantie (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. . Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* vereinbart: Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1 Hinterlegungsstelle und Hinterlegungsvereinbarung Beitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung gemäß 1 2 3 lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr.
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. eine Garantie gemäß Anlage Nr. übernimmt.
Herstellergarantien. Ist der Lieferant nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller den Kunden des Lieferanten eine eigene Herstellergarantie, wird der Lieferant den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der vom Hersteller einge- räumten Garantie steht der Lieferant nicht ein, da der Lieferant hierfür nicht Garantiegeber ist.
Herstellergarantien. Die von einem Dritten gegebene Garantie verpflichtet nur den Garantiegeber. Eine Verpflichtung des Lieferanten ist ausgeschlossen. Die Beschreibung von durch den Lieferanten angebotener und/oder gelieferter Waren und Leistungen in eigenen oder fremden Prospekten, Katalogen, Homepages oder ähnlichem stellt keine Garantie dar.
Herstellergarantien. Ist STRAIT nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden der STRAIT eine über die Gewähr- leistung hinausgehende Garantie, wird STRAIT den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieun- terlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht STRAIT nicht ein.
Herstellergarantien. 14.1. Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, übernimmt addhucate keine Garantien.
Herstellergarantien. Sollte das erworbene Produkt eine Herstellergarantie beinhalten, so gilt Folgendes: Ansprüche aus einer Garantie stehen dem Käufer (Garantienehmer) ausschließlich gegen den Hersteller des Produktes (Garantiegeber) unter den in der Garantieerklärung des Herstellers genannten Voraussetzungen für eine Leistung aus der Garantie zu. Wir, die Fa. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx, übernehmen keine eigene Garantie für die erworbenen Produkte. Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller auf unserer Internetseite, in unseren Katalogen, Broschüren oder sonstigen Werbematerialien, Angeboten Lieferscheinen und Rechnungen nicht namentlich benannt ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass wir dem Käufer ausdrücklich eine eigene – anderweitige – Verkäufergarantie einräumen, die in jedem Fall der gesonderten schriftlichen Vereinbarung bedarf. Gesetzliche Rechte des Käufers bei Mängeln sowie mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt. Die Daten des Vertragspartners werden von uns für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, verarbeitet und genutzt. Datenschutz: Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx speichert von Ihnen Daten wie Unternehmensname, Name, Vorname, Geburtsdatum, Firmeninformationen, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Funktion und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Kundenverwaltung bzw. Auftragserarbeitung (Angebot, Lieferschein und Rechnung). Eine Übermittlung von Daten an Drittpersonen findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet nur in Absprache und nach schriftlicher Genehmigung statt. Nähere Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie der aktuellen Datenschutzerklärung der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Diese kann jederzeit bei uns angefordert werden bzw. kann auf unserer Homepage www.as- xxxxxxxxxxx.xx eingesehen werden. Berichtswesen: Die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx übermittelt einen Bericht über die jeweiligen Begehungen/Beratungen an den jeweiligen Auftraggeber. Vertragspartner: Vertragspartner und damit auch Gesprächspartner in allen Grundsatzfragen aus dem Vertragsverhältnis und der Aufgabenstellung ist für die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx der Kunde. Der Kunde und sein Vertreter sind allein berichtigt der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Weisungen zu erteilen. Informationspflichten: Der Kunde wird dem Dienstleister, alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben erforderlichen Informationen ...
Herstellergarantien. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige Herstellergarantien an Videojet weiterzugeben. Entsprechende Erklärungen und Belege liefert der Lieferant unverzüglich und unaufgefordert an Videojet.
Herstellergarantien. Soweit den Lieferungen und Leistungen Erklärungen von Hersteller beigefügt sind und diese z.B. Garantien enthalten, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend ma- chen.