Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbar- keitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* ge- mäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstel- lers Umfang der Leistung im Ga- rantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. eine Garantie gemäß Anlage Nr. übernimmt.
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .
Herstellergarantien. Ist der Lieferant nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller den Kunden des Lieferanten eine eigene Herstellergarantie, wird der Lieferant den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der vom Hersteller einge- räumten Garantie steht der Lieferant nicht ein, da der Lieferant hierfür nicht Garantiegeber ist.
Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. . Hinterlegung des Quellcodes* Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* vereinbart: 1 2 3 lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr.
Herstellergarantien. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige Herstellergarantien an Videojet weiterzugeben. Entsprechende Erklärungen und Belege liefert der Lieferant unverzüglich und unaufgefordert an Videojet.
(2) Videojet ist berechtigt, Garantieansprüche unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Auf Verlangen von Videojet ist der Lieferant verpflichtet, entsprechende Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Herstellergarantien. 14.1. Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, übernimmt addhucate keine Garantien.
14.2. Ist addhucate nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden eine über die Regelungen zur Gewährleistung und Haftung nach diesen AGB hinausgehende Garantie oder Haftung an, wird addhucate den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen.
14.3. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht addhucate nicht ein. Der Kunde hat diese Ansprüche, unter Ausschluss von addhucate, unmittelbar gegen den Hersteller geltend zu machen.
14.4. addhucate tritt insoweit gegebenenfalls entsprechende Ansprüche gegen den Hersteller auf Verlangen des Kunden an diesen ab, sofern die Abtretung möglich ist.
Herstellergarantien. Die von einem Dritten gegebene Garantie verpflichtet nur den Garantiegeber. Eine Verpflichtung des Lieferanten ist ausgeschlossen. Die Beschreibung von durch den Lieferanten angebotener und/oder gelieferter Waren und Leistungen in eigenen oder fremden Prospekten, Katalogen, Homepages oder ähnlichem stellt keine Garantie dar.
Herstellergarantien. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige Herstellergarantien an ALLTEC weiterzugeben. Entsprechende Erklärungen und Belege liefert der Lieferant unverzüglich und unaufgefordert an ALLTEC.
(2) ALLTEC ist berechtigt, Garantieansprüche unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Auf Verlangen von ALLTEC ist der Lieferant verpflichtet, entsprechende Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Herstellergarantien. Ist STRAIT nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden der STRAIT eine über die Gewähr- leistung hinausgehende Garantie, wird STRAIT den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieun- terlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht STRAIT nicht ein.