Verzug/Pflichtverletzung Musterklauseln

Verzug/Pflichtverletzung. Die teamgrimpe Consulting GmbH kommt mit ihren Leis- tungen nicht in Verzug, wenn die verspätete Leistung auf folgende Ereignisse zurückzuführen ist und die team- grimpe Consulting GmbH diese Ereignisse nicht zu ver- treten hat: - unvorhergesehener Ausfall des für den Auftrag vor- gesehenen Beraters - höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Ver- tragsschluss nicht vorhersehbar waren und die ver- einbarte Leistung zumindest vorübergehend unmög- lich machen oder unzumutbar erschweren (z.B. Fol- gen von Terroranschlägen, Streik, Aussperrung u.ä. Umstände) Die teamgrimpe Consulting GmbH übernimmt keine Haftung für folgende Schäden: - Schäden, die darauf beruhen, dass der Klient seinen Verpflichtungen aus Ziffern 3. oder 4 dieser Allge- meinen Geschäftsbedingungen – unabhängig, ob ihn dabei ein Verschulden trifft – nicht oder unzu- reichend nachgekommen ist; - Schäden, die unvorhersehbar eintreten und deren Eintritt durch die teamgrimpe Consulting GmbH nicht beherrschbar ist; - Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausge- schlossen. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die teamgrimpe Consulting GmbH eine Vermögensschadenhaftpflichtver- sicherung mit einer Versicherungssumme von 500.000,-- EURO pro Schadensfall (max. Schadensumme aller Fälle pro Jahr 1,0 Mio. EUR) abgeschlossen hat. Auf Wunsch und auf Rechnung des Klienten kann die Versicherungssumme im Einzelfall dem Schadensrisiko des konkreten Projektes angepasst werden. Dies setzt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung voraus. Unterbleibt eine solche Anpassung, so ist die Haftung der teamgrimpe Consulting GmbH für alle etwaigen Schadensersatzansprüche aus dem Auftrag auf die Höchstsumme von 500.000 EURO beschränkt. Für den Fall einer einzelvertraglich vereinbarten höheren Versi- cherungssumme beschränkt sich die Haftung der team- grimpe Consulting GmbH auf den Betrag dieser Versi- cherungssumme. Im Übrigen haftet die teamgrimpe Consulting GmbH nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der teamgrimpe Consulting GmbH für indirekte und/oder Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, vergebli- chen Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfall ausgeschlossen. Ansprüche gegen teamgrimpe Consulting GmbH auf Ersatz eines Vermögensschadens verjähren ohne Rück- sicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 2 Jahren von ihrer Entstehung an.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.