Verzug und Schadensersatz. Liegt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebei- trags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Für Rückläufer im Lastschriftverfahren werden die Gebühren der bezogenen Bank berechnet. Für die erste Mahnung betragen die Kosten 1,00 € zzgl. Porto. Für die zweite Mahnung und jede weitere Mahnung erhöhen sich die Mahnkosten jeweils um einen weiteren Euro. Dem Versicherungsnehmer ist jedoch jederzeit und uneinge- schränkt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
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Verzug und Schadensersatz. Liegt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebei- trags Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Für Rückläufer im Lastschriftverfahren werden die Gebühren der bezogenen bezo- genen Bank berechnet. Für die erste Mahnung betragen die Kosten 1,00 € EUR zzgl. Porto. Für die zweite Mahnung und jede weitere Mahnung erhöhen sich die Mahnkosten Mahn- kosten jeweils um einen weiteren Euro. Dem Versicherungsnehmer ist jedoch jederzeit und uneinge- schränkt uneingeschränkt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
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