Common use of Veräußerungsgewinn Clause in Contracts

Veräußerungsgewinn. „Veräußerungsgewinn“ ist der aus der Veräußerung der Immobilie(n) erzielte Kaufpreis, abzüglich Tilgungszahlungen und die Zahlung einer (etwaigen) Vorfälligkeitsentschädigung an die die Immobilien teilfinanzierende Bank; die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie(n) entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: Steuern und öffentliche Abgaben, z.B. die Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten; Provisionen, Courtage und Maklergebühren; Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; der nach einer etwaigen Gesetzesänderung ggf. anfallenden, voraussichtlichen Gewerbesteuerbelastung der Emittentin aus der Veräußerung der Immobilie(n).

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Veräußerungsgewinn. „Veräußerungsgewinn“ ist der aus der Veräußerung der Immobilie(n) Immobilie erzielte Kaufpreis, abzüglich Tilgungszahlungen und die Zahlung einer (etwaigen) Vorfälligkeitsentschädigung an die die Immobilien Immobilie teilfinanzierende Bank; die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie(n) Immobilie entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: Steuern und öffentliche Abgaben, z.B. die Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten; Provisionen, Courtage und Maklergebühren; Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; der nach einer etwaigen Gesetzesänderung ggf. anfallenden, voraussichtlichen Gewerbesteuerbelastung der Emittentin aus der Veräußerung der Immobilie(n)Immobilie.

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