Veräußerungsgewinn. „Veräußerungsgewinn“ ist der aus der Veräußerung der Immobilie(n) erzielte Kaufpreis, abzüglich Tilgungszahlungen und die Zahlung einer (etwaigen) Vorfälligkeitsentschädigung an die die Immobilien teilfinanzierende Bank; die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie(n) entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: Steuern und öffentliche Abgaben, z.B. die Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten; Provisionen, Courtage und Maklergebühren; Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; der nach einer etwaigen Gesetzesänderung ggf. anfallenden, voraussichtlichen Gewerbesteuerbelastung der Emittentin aus der Veräußerung der Immobilie(n).
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen
Veräußerungsgewinn. „Veräußerungsgewinn“ ist der aus der Veräußerung der Immobilie(n) Immobilie erzielte Kaufpreis, abzüglich Tilgungszahlungen und die Zahlung einer (etwaigen) Vorfälligkeitsentschädigung an die die Immobilien Immobilie teilfinanzierende Bank; die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie(n) Immobilie entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: Steuern und öffentliche Abgaben, z.B. die Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten; Provisionen, Courtage und Maklergebühren; Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; der nach einer etwaigen Gesetzesänderung ggf. anfallenden, voraussichtlichen Gewerbesteuerbelastung der Emittentin aus der Veräußerung der Immobilie(n)Immobilie.
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