Common use of Veräußerungsüberschuss Clause in Contracts

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des aus der Veräußerung der teilfinanzierten Diamanten erzielten Netto-Kaufpreises (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten des finanzierten Diamanten erzielten erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 120,00 für eine anfänglich auch aus den FGS- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten Diamanten erzielten des finanzierten Classic Cars erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten Classic Cars entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten Classic Cars aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den die diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 740,00 für eine anfänglich auch aus den FSR- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung einer oder mehrerer der teilfinanzierten Diamanten erzielten Netto-Kaufpreises (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer)finanzierten Immobilie(n) erzielte Kaufpreis, abzüglich 6.2.1 6.8.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten der Immobi- lie(n) entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 a) Steuern und öffentliche Abgaben, z.B. die Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten; 6.2.1.2 b) Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 c) Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, GutachterGut- achter, Steuerberater; 6.2.2 6.8.2 der nach einer etwaigen Gesetzesänderung ggf. anfallenden, voraussichtlichen Ge- werbesteuerbelastung der Emittentin aus der Veräußerung der Immobilie(n). 6.8.3 Tilgungszahlungen und die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese Zahlung einer (etwaigen) Vorfälligkeitsentschädigung an die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigenteilfinanzierende Bank; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag 6.8.4 eines Betrags in Höhe von bis zu EUR 500,00 5.000,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen(dies ist nur einmalig abzuziehen bei der ers- ten Veräußerung einer finanzierten Immobilie);

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Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten Diamanten erzielten finanzierten Weinkollektion erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten der Weinkollektion entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des der finanzierten Diamanten Weinkollektion aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den die diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 330,25 für eine anfänglich auch aus den BKC- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der anteilige aus der Veräußerung der des teilfinanzierten Diamanten erzielten erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3und 4.2.2, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten Diamanten erzielten finanzierten Weinkollektion erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten der Weinkollektion entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des der finanzierten Diamanten Weinkollektion aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den die diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 326,00 für eine anfänglich auch aus den DPV- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten des finanzierten Diamanten erzielten erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 454,19 für eine anfänglich auch aus den FBV- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten des finanzierten Diamanten erzielten erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 420,00 für eine anfänglich auch aus den PSI- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten des finanzierten Diamanten erzielten erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 100,00 für eine anfänglich auch aus den FOP- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten des finanzierten Diamanten erzielten erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und Maklergebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 239,86 für eine anfänglich auch aus den FPH- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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Veräußerungsüberschuss. „Veräußerungsüberschuss“ sind 71,81 % des ist der aus der Veräußerung der teilfinanzierten Diamanten erzielten des finanzierten Kunstwerks erzielte Netto-Kaufpreises Kaufpreis (abzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer), abzüglich 6.2.1 die von der Emittentin zu tragenden Veräußerungskosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des finanzierten Diamanten Kunstwerks entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen: 6.2.1.1 Steuern und öffentliche Abgaben; 6.2.1.2 Provisionen, Courtage und MaklergebührenMaklergebühren sowie dem Künstler geschuldete Weiterverkaufsgebühren; 6.2.1.3 Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; 6.2.2 die Summe der bis zur Veräußerung des finanzierten Diamanten Kunstwerks aufgelaufenen Beträge der Abzugsposten im Sinne der Ziff. 4.2.1 bis 4.2.34.2.2, um den diese die Netto-Einnahmen aus einer Ausleihe übersteigen; 6.2.3 zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen;; und zuzüglich 6.2.4 eines Betrags in Höhe von EUR 278,40 für eine anfänglich auch aus den COW- Schuldverschreibungen gebildete Liquiditätsrücklage.

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