Veröffentlichung des Nettoinventarwerts Musterklauseln

Veröffentlichung des Nettoinventarwerts. Sofern die Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds nicht unter den im Abschnitt 9.3.4 beschriebenen Umständen ausgesetzt oder verschoben wurde, wird der Nettoinventarwert jedes Teilfonds, der Nettoinventarwert jeder Klasse und pro Anteil zu jedem Bewertungszeitpunkt berechnet und den Anteilinhabern auf Anfrage mitgeteilt. Der Nettoinventarwert pro Anteil ist darüber hinaus während der üblichen Geschäftszeiten bei den Niederlassungen des Administrators erhältlich und wird auf der Webseite des Fonds unter www.axa- xx.xxx veröffentlicht.
Veröffentlichung des Nettoinventarwerts. Der Nettoinventarwert pro Anteil jeder Anteilsklasse innerhalb jedes Teilfonds ist beim AIFM während der üblichen Geschäfts- zeiten erhältlich und wird über die Kommunikationsmittel und in den Zeitabständen veröffentlicht, die im entsprechenden Teilfondsprospekt genannt sind.
Veröffentlichung des Nettoinventarwerts. Der aktuell gültige Nettoinventarwert je Anteil ist für jede Anteilsklasse in jedem relevanten Fonds an jedem Geschäftstag in der Basiswährung und gegebenenfalls in anderen Währungen, wie im entsprechenden Nachtrag und jeder Dividendenerklärung angegeben, auf der Website und bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgesellschaft verfügbar. Der Nettoinventarwert je Anteil einer Klasse ist auf der Website anzugeben oder auf einer anderen Internetseite, die der Verwalter den Anteilinhabern zu gegebener Zeit im Voraus bekannt geben kann, und muss nach jeder Berechnung des Nettoinventarwerts in Bezug auf den betreffenden Fonds aktualisiert werden. Darüber hinaus kann der Nettoinventarwert je Anteil für jede Klasse während der normalen Geschäftszeiten in Irland bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Diese Nettoinventarwerte sind diejenigen Preise, die für die Zeichnungen, die Rücknahmen und den Umtausch des vorherigen Handelstags galten. Falls erforderlich, wird die Gesellschaft sofort nach der Berechnung des Nettoinventarwerts die relevanten Börsen, an denen die Anteile notiert sind, über diesen informieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Verzögerungen bei der Veröffentlichung oder für die Unterlassung der Veröffentlichung von Kursen bzw. Preisen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen. Dieser Nettoinventarwert je Anteil (und ggf. die Konvertierung in andere Währungen) steht zudem möglicherweise auf der Website zur Verfügung. Der Zugang zu solchen Veröffentlichungen auf der Website ist möglicherweise eingeschränkt und darf nicht als Aufforderung angesehen werden, Anteile zu zeichnen, zu kaufen, umzutauschen, zu verkaufen oder zurückzugeben.

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  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.